Mühlenspiegel 37

Hintergrund Die Diskussion über die Zukunft des Hortes „Kinderland“ in Schildow hat in den letzten Monaten im Mühlenbecker Land hohe Wellen geschlagen. Tatsache ist: Das jetzige Gebäude von 1936 reicht für die aktuelle Zahl der betreuten Hortkinder nicht aus; ein Teil von ihnen wird seit Jahren in den Räumlichkeiten der Schule mitbetreut. Vom Bildungsministerium erhielt die Gemeinde die Auflage, diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden. Nachdem ursprünglich eine Erweiterung und Umgestaltung des Hortgebäudes angedacht war, entschieden die Gemeindevertreter im Juni 2021 – nach erfolgter Machbarkeitsstudie – mehrheitlich, das alte Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten. In ihrer Sitzung am 21. Februar 2022 hat die Gemeindevertretung diese Entscheidung noch einmal bestätigt. Dagegen geht die „Bürgerinitiative zumHorterhalt“ vor. Die Bürgerinnen und Bürger wollen erreichen, dass die Politiker ihren Beschluss zum Hortabriss wieder zurücknehmen und stattdessen das Hortgebäude bewahren und erweitern. Seit Mai führt die Initiative nun offiziell ein Bürgerbegehren durch, d.h. sie sammelt Unterstützungsunterschriften. Unterzeichnungsberechtigt auf den Listen ist jeder ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Mühlenbecker Land. Ziel des Bürgerbegehrens ist, innerhalb von acht Wochen Unterschriften von min. 10 Prozent der Wahlberechtigten unserer Gemeinde zu erhalten. Dies entspricht ca. 1.300 Personen. Es zählt der Stichtag der Einreichung. Kommt die notwendige Mindestzahl an zulässigen Unterstützungsunterschriften zusammen, wird im Anschluss ein Bürgerentscheid eingeleitet. Diesen führt unsere Wahlleitung im Rathaus dann als richtige Wahl durch – vergleichbar mit einer Bürgermeisterwahl: Jeder Stimmberechtigte erhält eine offizielle Wahlbenachrichtigung. Sie können Briefwahl beantragen oder ins Wahllokal gehen. Auch werden dafür dann wieder Wahlhelfer gesucht. Abstimmen darf jeder ab 16 Jahren mit Wohnsitz im Mühlenbecker Land. Stimmen beim Bürgerentscheid dann 25 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ – das wären ca. 3.200 Personen – gilt die Entscheidung als angenommen und wäre für Politik & Verwaltung bindend. Zahlen & Fakten 1. Variante Horterweiterung: = Sanierung Bestandsgebäude + Erweiterungsneubau + Ergänzungsbau Diese Variante wird seit 2015 beplant. Nach mehreren Anpassungen liegt seit 2020 eine Baugenehmigung vor. Dennoch wurde das Vorhaben auf Basis einer Machbarkeitsstudie am 21.06.2021 per Beschuss durch die Gemeindevertretung abgelehnt. Zeitplanung (Stand 05/2022): • Baustart Erweiterungs- & Ergänzungsbau noch 2022, • anschließend Umzug der Kinder in den Erweiterungs- & Ergänzungsbau, Beginn Sanierung Bestands- gebäude, weiterhin Doppelnutzung mit Schule, • geplante Fertigstellung 2025 • Kostenschätzung (Stand 05/2022): • Kostenberechnung laut Baugenehmigung 06/2020: • für 367 Betreuungsplätze = 7.825.988 Euro • zuzüglich Preissteigerung (5 %/Jahr) = ca. 8.608.587 Euro* *Erläuterung: Durch die Verzögerung des Baubeginns ist nach Angabe der Planer bei beiden Varianten mit einer Preissteigerung von 5 % jährlich zu rechnen, ausgehend vom jeweils genannten Datum der Kostenberechnung/-schätzung. 2. Variante Hortabriss: = Abriss Bestandsgebäude + Ersatzneubau Diese Variante wird seit 2020 auf Basis der Machbarkeitsstudie beplant. Am 21.06.2021 sowie erneut am 21.02.2022 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss für diese Variante. Hierbei wird die Anzahl der Plätze angehoben, um die zusätzlichen Kapazitäten in den nächsten Jahren flexibel für den Hort, die Kita, den Jugendclub oder anderweitig nutzen zu können. Da die Kinder während der Bauarbeiten temporär in der Europaschule untergebracht werden können, entfällt die ursprünglich angedachte Containerlösung für 1.050.000 Euro. Zeitplanung (Stand 05/2022): • Beginn der Planungen noch 2022 • ab 2023/24 Beginn der Bauarbeiten vor Ort: Abriss & Neubau, Kinder werden von nun an komplett in den Räumen der Schule betreut • geplante Fertigstellung 2025 Kostenschätzung (Stand 05/2022): • Kostenschätzung laut Machbarkeitsstudie vom 01/2021: für 401–409 Betreuungsplätze = 9.642.949 Euro • zzgl. Preissteigerung (5 %/Jahr) = ca. 10.125.097 Euro* 22 / Die Bürger entscheiden! Die Bürger entscheiden! GSPublisherVersion 0.75.100.100 Plan Umbau Altbau Plan Neubau

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