Gemeinde Mühlenbecker Land

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Informationen zum Coronavirus

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Wegweiser durch Regeln und Verordnungen

(c) Landkreis Oberhavel

In Brandenburg gelten Rechtsverordnungen mit Geboten und Verboten zur Bekämpfung der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie. Rechtsgrundlage ist jeweils Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes.

Grundlage der für uns gültigen Corona-Regeln in Brandenburg ist ab 3. April 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung. Sie gilt bis 30. April 2022.

Die Regeln in Kürze, häufig gestellte Fragen und weitere Infos:
www.corona.brandenburg.de


Das Land informiert:

(c) Landkreis Oberhavel

Der Landkreis informiert:

Beim Landkreis finden Sie u.a. Teststellen und Impfmöglichkeiten vor Ort:
www.oberhavel.de/Bürgerservice/Gesundheit/Aktuelles-zum-Coronavirus

Hinweis: Die Corona-Info-Hotline des Landkreises wurde aufgrund der gesunkenen Nachfrage eingestellt. Bitte nutzen Sie stattdessen das Corona-Bürgertelefon der Brandenburger Landesregierung unter der Telefonnummer 0331 / 866 5050 (Mo-Fr 08-20 Uhr, Sa 09-17 Uhr).


Die Gemeinde informiert:

Notbetreuung bei Kitaschließungen

Artikel vom 11.02.2022

Sollten Kitas oder Kindertagespflege coronabedingt schließen müssen, gibt es eine Notbetreuung. Anträge werden durch die betroffene Einrichtung ausgegeben.

Mit der vierten Änderung der SARS-CoV-Eindämmungsverordnung regelte die Landesregierung vorsorglich auch die Möglichkeit der Kita-Notbetreuung, wenn die Kita, der Hort oder die Kindertagespflegestelle, bei der ein Kind betreut wird, eine Teilschließung oder eine komplette Schließung vornehmen muss.

Demnach haben Eltern, die in einer kritischen Infrastruktur tätig sind, einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder, für den Fall, dass deren reguläre Betreuung aufgrund von Personalmangel in einer Einrichtung nicht möglich ist. Im Fall einer kompletten Schließung einer Einrichtung kann die Notbetreuung in einer anderen Einrichtung erfolgen.

Antragstellung

Der Antrag auf Notbetreuung wird ausschließlich durch die Einrichtungen an die Eltern ausgegeben, und zwar erst dann, wenn eine Schließung oder Teilschließung ansteht. Eine vorsorgliche Antragstellung ist nicht möglich. Ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterschrieben sind die Formulare zu senden an: jug.notbetreuung@oberhavel.de

„Einrichtungen müssen geschlossen werden, wenn Erzieherinnen und Erzieher an einer Coronainfektion erkranken oder sich in Quarantäne begeben müssen und dadurch zu viel Personal fehlt. In der Regel werden die Schließungen nur fünf bis sieben Tage dauern, da nach den aktuellen Verordnungen eine zügige Rückkehr des Personals erwartet werden kann“, erläuterte Matthias Kahl, Sozialdezernent des Landkreises Oberhavel.

Einen Anspruch haben:

  1. Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  2. Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  3. in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. 

Zur kritischen Infrastruktur zählen:

  • Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe, Internate und weitere Einrichtungen nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, ambulante Hilfen zur Erziehung, ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Einrichtungen zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen einschließlich der Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen sowie ambulante oder stationäre Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  • Schulen sowie Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Kindertagesbetreuung, aber auch Lehrkräfte, die außerhalb des Schulbereichs Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen vornehmen
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Bundeswehr, sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr sowie Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehren und in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige
  • Rechtspflege und Steuerrechtspflege
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
  • Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation
  • Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft
  • Logistikbranche für die Grundversorgung (einschließlich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer)
  • Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung)
  • Veterinärmedizin
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind
  • Transport- und Patientenbegleitdienste sowie Blutspendedienste
  • Bestattungsunternehmen (einschließlich Krematorien)

 

 

SARS-CoV-2-Testzentrum in Mühlenbeck

Neues Testzentrum in Mühlenbeck
06.12.2021: Am Berufsförderungswerk eröffnete ein neues Testzentrum: Kostenlose Schnelltests auf SARS-CoV-2 von 7-18 Uhr (Woche) bzw. 10-14 Uhr (Wochenende).

Eine schöne Überraschung zum Nikolaustag: Kurzfristig hat das Gesundheitsamt die Einrichtung eines neuen Testzentrums für sogenannte „Bürgertests“ auf das SARS-CoV-2-Virus ermöglicht. Seit dem heutigen Montag, 6. Dezember 2021, ist die Teststation im ehemaligen Restaurant am Berufsförderungswerk – früher „Steegers“, später „Amici“ – in der Kastanienallee 25 in Mühlenbeck eröffnet.

Geöffnet ist das Testzentrum ab sofort täglich: Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr. Die Schnelltests sind nach aktueller Rechtlage komplett kostenfrei und können auch ohne Termine vorgenommen werden. Nötig sind lediglich eine kurze Registrierung und die Einwilligungserklärung. Beides kann in Papierform vor Ort erledigt werden.

Noch schneller per App

Wer plant häufiger vorbeizukommen, kann sich auch mit seinem Smartphone digital registrieren. Das funktioniert wie eine Dauerkarte und kürzt das Prozedere deutlich ab. Dann entfällt auch die Wartezeit auf das Testergebnis, denn das Ergebnis kommt 15 Minuten später bequem aufs Handy.

Mitarbeiter gesucht

Die neue Teststation am Berufsförderungswerk wird von der Blaschek Medical Distribution Group betrieben. Für dieses und weitere Testzentren der Firma werden noch Mitarbeiter gesucht, um Kunden zu empfangen und einzuweisen sowie die Testabstriche zu nehmen. Die Mitarbeiter werden durch Fachärzte geschult und in Voll-/Teilzeit oder als Minijob beschäftigt. Mehr Infos gibt Axel Gerke, Tel. 0170 8049 752, a.gerke(@)bmd-group.de

Zur Stellenausschreibung: Stellenausschreibung BMD.pdf

Rathaus mit Terminpflicht + 3G

Zutritt zum Rathaus nur mit Termin

Mit Blick auf die aktuelle Corona-Lage ist das Rathaus der Gemeinde Mühlenbecker Land seit dem 01.12.2021 nur mit Termin-Vereinbarung für den Besucherverkehr geöffnet. Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem zuständigen Fachamt:

Einlass nur mit 3G-Nachweis

Bitte zeigen Sie vor Betreten der Gebäude Ihren gültigen Impf-/Genesenen-/Testnachweis vor.
Verzichten Sie bitte möglichst auf Begleitpersonen und halten sich an die Hygiene-Regeln:
Abstand halten – Hände desinfizieren – Mund-Nasen-Schutz tragen

 

Veranstaltungen abgesagt

15.11.2021: Die Gemeinde Mühlenbecker Land verschiebt alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind. Gremiensitzungen finden weiterhin statt.

Noch lässt die gültige Eindämmungsverordnung in Brandenburg öffentliche Veranstaltungen unter Einschränkungen zu. Doch die Infektionszahlen steigen auch im Mühlenbecker Land rasant, daher zieht Bürgermeister Filippo Smaldino nun erneut Konsequenzen: „Die Gemeinde Mühlenbecker Land wird mit sofortiger Wirkung alle öffentlichen Veranstaltungen verschieben, die nicht zwingend notwendig sind. Das betrifft das öffentliche Weihnachtsbaumschmücken am Rathaus, zu dem wir sehr gern eingeladen hätten, aber auch die geplanten Anwohnerversammlungen. Wir werden sie 2022 nachholen, sobald sich die Lage entspannt.“

Die angesetzten Gremiensitzungen werden jedoch stattfinden. Es gelten bis auf weiteres die aktuellen Nachverfolgungs-, Masken- und Abstandspflichten.

Im Rathaus trifft sich der Bürgermeister regelmäßig mit dem Krisenstab der Verwaltung, um die aktuelle Risikolage zu bewerten und notwendige Maßnahmen in die Wege zu leiten. „Letztlich müssen wir immer abschätzen: Wie hoch ist das Risiko? Wie hoch ist der Aufwand, dieses zu minimieren? ... Und ist das gewünschte Ziel dazu noch verhältnismäßig?“, fasst Smaldino zusammen.

 

 

Lokale Infobroschüre: Infos & Kontakte im Lockdown

Rathaus vermittelt Hilfe für Einkauf oder Impftransfer

Das Rathaus vermittelt zwischen Hilfesuchenden und Helfenden. Wir stellen den Kontakt her zwischen:

  • Risikopersonen, die den Einkauf nicht (mehr) bewältigen können
  • bewegungseingeschränkten Menschen, die selbständig den Transfer zum Impfzentrum nicht bewältigen
  • hilfsbereiten, ehrenamtlichen Bürgern, die gern Lieferdienste oder Fahrtenhilfe übernehmen

Tel. 033056 / 841-140
E-Mail impftransfer(@)muehlenbecker-land.de
E-Mail einkaufshilfe(@)muehlenbecker-land.de

 

 

Sorgen- und Hilfetelefone für Kinder und Erwachsene

Corona-Seelsorgetelefon
... gemeinsames Angebot der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin, der Kirchlichen Telefonseelsorge und der Krankenhausseelsorge

  • Telefon: 030 / 403 665 885
    Montag bis Sonntag, 08.00 – 18.00 Uhr

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" 

  • Telefon: 0800 / 011 6016
    Montag bis Sonntag, 00.00 – 24.00 Uhr

Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch"

  • Telefon: 0800 / 225 5530
    Montag/Mittwoch/Freitag, 09.00 – 14.00 Uhr, sowie Dienstag/Donnerstag, 15.00 – 20.00 Uhr
  • Online-Beratung für Jugendliche: www.save-me-online.de

Hilfetelefon "Schwangere in Not"

  • Telefon: 0800 / 4040 020
    Montag bis Sonntag, 00.00 – 24.00 Uhr

"Nummer gegen Kummer" für Jugendliche

  • Telefon: 116 111 (ohne Vorwahl)
    Montag bis Samstag, 14.00 – 20.00 Uhr

Kinder- & Jugendnotdienst Oberhavel

  • Telefon: 03301 / 851-0

Kinderschutz im Mühlenbecker Land

  • Telefon: 0162 / 137 8018
    Nadja Antonczik koordiniert die Kinderschutzarbeit im Mühlenbecker Land

"Nummer gegen Kummer" für Eltern

  • Telefon: 0800 / 111 0550
    Montag bis Freitag, 09.00 – 11.00 Uhr, sowie Dienstag/Donnerstag, 17.00 – 19.00 Uhr

Erziehungs- & Familienberatung Oberhavel

  • Telefon: 03301 / 530 107

Opferhilfeverein "Weißer Ring"

  • Telefon: 116 006 (ohne Vorwahl)
    oder Mobil: 0151 / 5516 4717

 

 

 

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