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Ehrenamtliche Richter gesucht

Artikel vom 25.01.2023

Schmuckbild: stock.adobe
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Für die Amtszeit 2024-2028 sucht das Amtsgericht Oranienburg wieder Schöffinnen und Schöffen. Sie wirken bei Gericht als Vertreter des Volkes.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter – sogenannte Schöffinnen und Schöffen – unterstützen das Amtsgericht Oranienburg in der Rechtsprechung bei Straf- und Jugendangelegenheiten. Ihre Aufgabe ist es, Beweise zu würdigen, d. h. aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abzuleiten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Sie wirken damit als Vertreter des Volkes.

Alle fünf Jahre werden bundesweit die Positionen der Schöffen neu besetzt. Im ersten Halbjahr 2023 werden nun die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Dafür muss die Gemeinde Mühlenbecker Land eine Vorschlagsliste zusammenstellen, auf die sich Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde bewerben können. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die neun Haupt- und mehrere Hilfsschöffinnen/schöffen.

Voraussetzungen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/innen, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener/innen sollen nicht in dieses Ehrenamt gewählt werden.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Allerdings verlangt es in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung. Dafür sollten die künftigen Schöffinnen und Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Diese Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Bewerbung bis 4. April 2023

Interessentinnen und Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben sich bitte bis zum 04.04.2023 bei der Gemeinde Mühlenbecker Land, Allgemeine Verwaltung, Liebenwalder Str. 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land. Ansprechpartnerin ist Frau Angela Müller, Tel. Nr. 033056 / 84160, E-Mail: mueller(@)muehlenbecker-land.de

Das Bewerbungsformular finden Sie hier: www.muehlenbecker-land.de > Rathaus & Verwaltung > Formularservice