Mühlenspiegel 13

34 HEIDEKRAUTBAHN CHRONIK walde, die letzten 0,58 Prozent der Aktienanteile aus privater Hand erwerben konnten. Wendezeiten Der Fall der Berliner Mau- er am 9. November 1989 kam für die beiden Vorstände der Niederbarnimer Eisenbahn- Aktiengesellschaft genauso überraschend wie für jeden Bahnbeschäftigten an der Hei- dekrautbahn. Was war zu tun? Zunächst wurden „inof- fizielle“ Gespräche auf Vor- standsebene aufgenommen, waren doch beide Seiten noch im jeweiligen System einge- bunden. Der Ost-Vorstand der Niederbarnimer Eisenbahn- Aktiengesellschaft (abgekürzt „NBE“) bestand aus leitenden Mitarbeitern der Reichsbahn- direktion Berlin, der West- Vorstand in Berlin (abgekürzt „NEB“) war zugleich Nieder- lassungsleiter der Deutschen Ausgleichsbank als einer An- stalt des öffentlichen Rechts. Zunächst wurde dafür gesorgt, dass beide Seiten über den glei- chen Wissensstand verfügten, waren doch die Entwicklungen im geteilten Berlin höchst un- terschiedlich und streng vonei- nander getrennt verlaufen. Kernfrage aber war: Wie ist der Vertrag mit der Deut- schen Reichsbahn von 1950 zur Verwaltung und Nutznie- ßung des Grundvermögens der Niederbarnimer Eisenbahn AG zu werten? Die Herstel- lung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 war bereits beschlossen, da richtete der Vorstand der Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft am 11. September 1990 ein von NBE und NEB gemeinsam un- terzeichnetes Schreiben an den Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn. Unter Berufung auf § 10 des Vertrags von 1950 wurde „... zur allgemeinen Be- reinigung und Neuordnung der Verhältnisse“ vorgeschlagen, diesen Vertrag alsbald zu be- enden und in einer neuen Ver- einbarung festzulegen, „welche notwendigen Anlagen für die Betriebsführung der Reichs- bahn erforderlich sind“. Die Reichsbahn sollte also weiter- hin den Betrieb auf der Hei- dekrautbahn durchführen, die hierfür nicht notwendigen Im- mobilien jedoch aus ihrer Zu- ständigkeit entlassen und der Niederbarnimer Eisenbahn AG übergeben. Mit der Deutschen Einheit ging die Eingliederung des Handelsregisters Berlin-Mitte in das von Berlin-Charlot- tenburg einher. Im Ergebnis stand ein und dieselbe Bahn- gesellschaft gleich zweifach im Register. Dieser Zustand hielt nicht lange: die jüngere Ein- tragung, also die des Handels- registers Berlin-Mitte, wurde „von Amts wegen“ gelöscht. Die Heidekrautbahn heute: schnell, komfortabel, sicher und umweltfreundlich! Die frühere Stammstrecke durch das Mühlenbecker Land sollte schnellstmöglich reaktiviert werden!

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