Mühlenspiegel 19

VORWORT MÜHLENSPIEGEL Liebe Leserinnen und Leser, ... oh, Justitia und Deine Gesetze ... Nach der Wortherkunft bezeichnet der Begriff etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. In der Praxis erleben wir diese Regeln vielfach abstrakt und unbestimmt formuliert, immerhin sollen sie für eine Vielzahl von Einzelfällen als Orientierungspunkte dienen und nicht bloß vereinzelte Rechtssituatio- nen abdecken. Bereits der gesunde Menschenverstand macht begreifbar, dass es unmöglich ist, alle nur erdenklichen Sachverhalte gesetzlich fixieren zu können, zumal auf diesem Wege viel Übersichtlichkeit verloren gehen würde. Eine abstrakte Formulierung der Gesetzestexte ist somit unab- dingbar. Auf der anderen Seite verursacht diese „schwammige“ Gestal- tung immer wieder Anwendungsprobleme. In diesem Kontext gibt es bei uns sowie bei allen Städten- und Gemeinden im Land Brandenburg einen aktuellen Knackpunkt in einer schwammigen Formulierung des Brandenburger Kitagesetzes. Im konkreten Fall heißt es, dass der Elternanteil an der Mittagsver- sorgung der Höhe der „durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ entspricht. Mit anderen Worten: Eltern müssen soviel zuzahlen, wie sie im Schnitt für eine selbst zubereitete Mahlzeit ausgeben würden. Diese „Unbestimmte“ hat uns als Verwaltung, auf Anregung von Eltern aus der Kita Raupe Nimmersatt, veranlasst, ein spannendes aber auch umfangreiches Essens-Projekt in den Monaten Juni/Juli 2017 in unseren kommunalen Kindertageseinrichtungen durchzuführen, um einen für uns bestimmten Essenspreis für die Berechnung der Mittagsversorgung zu ermitteln. Zu dieser Thematik gibt es noch weitere offene zu beantwortende Fragen, über die wir nach Rücksprache mit „Justitia“ demnächst aus- führlicher berichten werden. Für die Mühe aller Beteiligten möchten wir uns ausdrücklich bedanken und wissen, „Liebe geht durch den Magen“. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen wieder viel Lesespaß mit der jetzigen Ausgabe. Filippo Smaldino-Stattaus Ihr Bürgermeister smaldino-stattaus@muehlenbecker-land.de Kerstin Bonk Ihre Kämmerin / Stellv. Bürgermeisterin bonk@muehlenbecker-land.de 25.06. Junibrunch von 10:00 bis 14:00 Uhr 13,50 Euro pro Person inkl. Kaffee/Tee 16.07 . Julibrunch von 10:00 bis 14:00 Uhr 13,50 Euro pro Person inkl. Kaffee/Tee 20.08 . Augustbrunch von 10:00 bis 14:00 Uhr 13,50 Euro pro Person inkl. Kaffee/Tee 03.09 . Septemberbrunch ab von 10:00 bis 14:00 Uhr 13,50 Euro pro Person inkl. Kaffee/Tee 17.09 . Sommerabschiedsbrunch von 10:00 bis 14:00 Uhr 13,50 Euro pro Person inkl. Kaffee/Tee 22.09. Herbsttänzchen ab 19:00 Uhr 17,00 Euro pro Person 01.10. Erntedankbrunch von 10:00 bis 14:00 Uhr 13,50 Euro pro Person inkl. Kaffee/Tee 15.10. Oktoberbrunch von 10:00 bis 14:00 Uhr 13,50 Euro pro Person inkl. Kaffee/Tee Einladung zum Brunch Mühlenbeck – Kastanienallee 25 / Blankenfelder Straße Geöffnet: 12:00 - 21:00 Uhr (Samstag 22:00 Uhr) 1. Mai bis 30. Sept.: Mo. Ruhetag - 1. Okt. bis 30. April: Mo + Di Ruhetag Feierlichkeiten bis 80 Personen – Catering außer Haus Tel.: (033056) 86 476 oder 40 8881 - Internet: www.steegers-restaurant.de

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