Müehlenspiegel 36

Wie geht Straßenbau? 46 / Nachrichten aus dem Rathaus Straßenausbau nach „Bernauer Modell“ Was ist das? • Instandsetzung einer Sandstraße ohne Unterbau, mit 10 cm AsphaltTragdeckschicht, auf einer Breite von ca. 3,50 m Voraussetzungen: • Straße im Eigentum der Gemeinde • reine Anliegerstraße mit wenig Verkehr • keine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit für AWU • ungeeignet bei problematischen Untergründen – z.B. schlechter Regenabfluss, starkes Gefälle, reine Sandböden, hoher Grundwasserstand Vorteile: • Haltbarkeit je nach Untergrund 10 bis 20 Jahre • Kosten für Anlieger: keine Nachteile: • Anschluss an Grundstückszufahrten auf Kosten der Anlieger • Regenentwässerung ggf. problematisch, da über flache Entwässerungsmulden • Baumwurzeln können Straßenbelag hochdrücken & beschädigen Privatfinanzierter Straßenausbau Was ist das? • grundhafter Straßenausbau einer Sandstraße, entsprechend den technischen Regelwerken, auf einer Breite von 5,00 m Voraussetzungen: • Straße im Eigentum der Gemeinde • reine Anliegerstraße von untergeordneter Bedeutung • nicht möglich bei Uneinigkeiten zwischen den Anliegern/Nachbarn Vorteile: • lange Haltbarkeit von rund 40 Jahren • sehr schnelle Realisierung, abseits der Prioritätenlisten der Gemeinde • umfassende Beratung & Abnahme durch die Gemeinde Nachteile: • Planung und Beauftragung durch die Anliegergemeinschaft • Kosten für Anlieger: abhängig von versch. Faktoren (frühere Projekte ~3.000 – 5.000 € je Anlieger) Erschließung nach Bundesgesetz Was ist das? • grundhafter Straßenausbau einer Sandstraße oder eines Gehweges (Trampelpfad) auf einer Breite von ca. 5,00 m sowie erstmalige Herstellung einer Beleuchtung, entsprechend den techn. Regelwerken Voraussetzungen: • keine Vorteile: • lange Haltbarkeit von ca. 40 Jahren Nachteile: • Kosten für Anlieger in unserer Gemeinde: 75 % der Baukosten (frühere Projekte ~10.000 – 20.000 € je Anlieger) Straßenbau nach ehem. Kommunal- abgabengesetz (KAG) Was ist das? • Instandsetzung einer bereits ausgebauten Straße • betrifft v.a. Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie bereits ausgebaute Gemeindestraßen • Achtung: Wird erstmalig ein Gehweg hergestellt, wird dieser nach Bundesgesetz abgerechnet, siehe unter Punkt 1 (gilt dann als Erschließung) Voraussetzungen: • es existiert bereits ein grundhafter Unterbau, z.B. Kopfsteinpflaster Vorteile: • lange Haltbarkeit von rund 25 Jahren (Hauptstraßen) bzw. bis zu 40 Jahren (Nebenstraßen) • Kosten für Anlieger: keine Nachteile: • i.d.R. lange Planungs- und Bauzeiten Im Mühlenbecker Land werden nach und nach alle Sandstraßen ausgebaut. Die Reihenfolge legt die Kommunalpolitik in Form von Prioritätenlisten fest. Für den Ortsteil Mühlenbeck wird diese zurzeit aktualisiert. Aus diesem Anlass hier ein kleiner Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, die in der Diskussion stehen:

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