Mühlenspiegel 38

Ziel der Reaktivierung ist die Wiederaufnahme der Personenbeförderung auf der Stammstrecke im Halbstundentakt mit 80 km/h statt bisher 60 km/h zum neu errichteten Bahnhof Wilhelmsruh in Berlin. Bis die geplante Verlängerung zum Berliner Bahnhof Gesundbrunnen umgesetzt ist – frühestens 2030 – soll jedoch erst einmal nur ein Stundentakt gelten. Hinzu kommt im Schnitt je eine Überführungsfahrt täglich hin und zurück zwischen dem Gewerbegebiet Pankow Park und Basdorf. Befahren wird die Strecke nach Angaben der NEB durch sieben Wasserstofftriebwagen des Typs Siemens Mireo Plus H. Dieser ist mit 128 Sitzplätzen etwas kleiner als die jetzigen Fahrzeuge der Heidekrautbahn. Angestrebt wird eine Bauzeit von zwei Jahren. Gebaut wird in vielen kleinen Bauabschnitten, die nacheinander abgearbeitet werden. Auf der gesamten Strecke wird der Oberbau aus Schienen, Schwellen und Schotter abgetragen, um das darunterliegende Tragschichtsystem zu erneuern. In einigen Bereichen wird sich die Gleislage etwas verschieben, im Bereich Schildow muss teilweise die Böschung abgeflacht werden. Darüber hinaus sind in den Weichenbereichen des Bahnhofs Schildow zusätzliche Unterschottermatten als erschütterungsmindernde Maßnahmen vorgesehen. Entlang der Strecke durch das Mühlenbecker Land werden ein Bahnhof, zwei Haltepunkte und sieben Bahnübergänge ertüchtigt oder neu errichtet. Die Arbeiten an Bahnübergängen größerer Straßen sollen nach Möglichkeit in den Schulferien erfolgen. Die Bahnübergänge an der Schönfließer Straße (B96a), Mühlenbecker Straße (L21) und Bahnhofsstraße (L305) sollen möglichst unter halbseitiger Sperrung gebaut werden. Durchschnittlich muss für den Bau eines Bahnübergangs mit 12 Wochen Bauzeit gerechnet werden, davon maximal drei Wochen unter Vollsperrung der Straße bzw. sechs Wochen bei halbseitiger Sperrung. Für Fußgänger und Radfahrer soll das Queren der Gleise jederzeit möglich bleiben. Teil des Planfeststellungsverfahren ist auch die Untersuchung zahlreicher Schutzgüter: Die Tiere und Pflanzen, aber auch die Menschen entlang der Heidekrautbahnstrecke werden künftig viel häufiger als bisher gewohnt mit Zugverkehr konfrontiert sein. Im Mühlenbecker Land wurden zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten aufgefunden: ca. zehn verschiedene Fledermausarten, 66 Vogelarten als Brutvogel, Nahrungsgast oder Durchzügler, Zauneidechsen, Erdkröten u.v.m. Dafür werden nun Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, wie Ersatzpflanzungen im näheren Umfeld der Trasse, die Anbringung von Kastenquartieren für Fledermäuse und Nistkästen für Vögel, um den Verlust durch die erforderlichen Gehölzfällungen auszugleichen. Dagegen stellte das Schallschutzgutachten fest, dass nur ein einziges Grundstück unserer Gemeinde Anspruch auf passiven Schallschutz hat: die Bahnhofstraße 20 in Mühlenbeck (Restaurant „Pegasos“). Schallschutzwände wird es nicht geben. Zusätzlich zu den Planungen der Niederbarnimer Eisenbahn als Vorhabenträger der Reaktivierung muss auch die Gemeinde Mühlenbecker Land ihren Teil der Planungen beitragen. In den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt insbesondere die Gestaltung des Bahnhofsumfeldes für die Verkehrsstationen Bahnhof Schildow, Haltepunkte Schildow Mönchmühle und Haltepunkt Mühlenbeck. Diese sollen Fahrradabstellanlagen, Parkplätze als P+R und eine neue Bushaltestelle in der Schillerstraße und am Haltepunkt Mühlenbeck beinhalten. Über diese Planungen diskutiert der eigens dafür ins Leben gerufene Zeitweilige Ausschuss zur Heidekrautbahn das nächste Mal am Donnerstag, 10. November, um 18:30 Uhr im Bürgersaal Schildow, Franz-Schmidt-Straße 3. Planfeststellungsverfahren Heidekrautbahn / 31 Die Heidekrautbahnkommt Das Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn (RB27) zwischen dem Abzweig Schönwalde und Berlin-Wilhelmsruh – quer durch unsere Ortsteile Mühlenbeck und Schildow – schreitet voran. Vom 08.08. bis 07.09.2022 erfolgten die Auslegung der Unterlagen und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Noch bis 7. Oktober 2022 darf jeder, dessen Belange berührt werden, Einwendungen und Stellungnahmen einreichen. Achtung: Die Gemeinde darf keine Einwendungen im Namen von Anwohnern verfassen. Wir unterstützen Sie aber gern. Diese werden anschließend zwischen der NEB als Vorhabenträgerin und den Betroffenen unter Leitung der Anhörungsbehörde besprochen. Über die Berücksichtigung der Einwendungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde und erlässt anschließend einen Planfeststellungsbeschluss. Damit erhält die NEB ihre Baugenehmigung. Wir haben das Wichtigste aus den Planungsunterlagen für Sie zusammengefasst.

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