Mühlenspiegel 41

Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben? Nachrichten aus dem Rathaus / 35 ABI-2023 Wir gratulieren zum bestandenen Abitur Die drei Tutorien 13/1, 13/2, 13/3 der KätheKollwitz-Gesamtschule in Mühlenbeck haben am 25. Juni ihre Zeugnisse erhalten. Es haben 63 von 67 Schülerinnen und Schüler das Abitur bestanden. Wir wünschen einen guten Start in eine neue Lebensphase. < www.kollwitz-gesamtschule.de Alle Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg mussten bis zum 31. Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Haben Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben, ist Eile geboten, den es können bei Nichtabgabe Verspätungszuschläge von Seiten des zuständigen Finanzamtes drohen. Auch wenn diese Frist verstrichen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung weiter. Ab 09. Juni 2023 wurden von der Finanzbehörde Brandenburg rund 220.000 Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer versandt, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben hatten. Wer auch nach dieser Erinnerung keine Grundsteuerwerterklärung abgibt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages und gegebenenfalls mit Zwangsgeldern rechnen. (Quelle: Finanzamt.brandenburg.de) Wo erhalte ich ein Grundsteuererklärungsformular? Online kann das Ausfüllen über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen. Das Finanzamt bietet Ihnen jedoch auch an, die Formulare auf der Seite https://finanzamt.brandenburg.de unter dem Bereich Grundsteuer auszudrucken und ausgefüllt bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Dort finden Sie sogar auch einen Link, um die notwendigen Bodenrichtwerte abrufen zu können. Sie haben noch Fragen / Unklarheiten beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung? Haben Sie weitere Fragen, so steht eine Webseite und eine Hotline bereit. Alle nötigen Informationen können Sie dort recherchieren, bzw. erfragen. Nachfolgend der Link zum Internetauftritt des Landes Brandenburg mit allen wichtigen Informationen rund um die Grundsteuerreform: www.grundsteuer.brandenburg.de Eine weitere wichtige Informationsquelle ist das Informationsportal Grundstücksdaten: https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ Telefonisch erhalten Sie Informationen rund um die Grundsteuerreform zu folgenden Zeiten: Mo – Do von 9.00 – 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 – 14.00 Uhr Die Nummer der Hotline: 0331 200 600 20 Interessante Daten zur Brandenburger Abgabestatistik Im Land Brandenburg haben Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte bislang deutlich mehr als eine Million Grundsteuerwerterklärungen abegegeben. (Stand 15.08.2023, Quelle: www.grundsteuer.brandenburg.de ) Um es genau zu sagen, waren es am 26.04.2023 doch 1.020.092 Erklärungen. Davon wurden 81,6 % in Papierform, der Rest wurde als elektronische Erklärung abgegeben. Stand 10. Mai wurden 40,19% der Eingänge in Bescheide umgewandelt. Es gab zu derzeit auch 9,77 % Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide oder die neuen Grundsteuermessbescheide. Die Finanzbehörden in Brandenburg bitten darum, dass die Bevölkerung auf Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Grundsteuerwerterklärung, zu Fristverlängerungsanträgen und Einsprüchen verzichtet, da sich dadurch nur die gesamte Bearbeitungszeit insgesamt verzögert. www.elster.de https://finanzamt.brandenburg.de www.grundsteuer.brandenburg.de Foto: Katja Behrendt-Didszun

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