+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ „Rasseliste“ für Hundesteuer abgeschafft Nachdem das Land Brandenburg letztes Jahr seine Hundehalteverordnung änderte, hat nun auch das Mühlenbecker Land eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Geändert hat sich hier insbesondere die Einstufung von Hunden als „gefährlich“ aufgrund ihrer Rasse. Diese sogenannte „Rasseliste“ gibt es nun nicht mehr. Tatsächlich betrifft diese Änderung nur wenige „Listenhunde“ im Mühlenbecker Land. Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein Hund nur noch dann als „gefährlich“, wenn das Ordnungsamt dies nach Prüfung – zum Beispiel nach einem Biss – offiziell feststellt. Für diese festgestellt „gefährlichen“ Hunde im Sinne von § 2 der Satzung gilt weiterhin ein erhöhter Steuersatz von 200 €/Jahr für das erste Tier. Halter von „nicht gefährlichen“ Hunden im Sinne von § 2 der Satzung zahlen aktuell 42 €/Jahr für den ersten Hund. Die Haltung mehrerer Tiere ist teurer. Für Hunde mit besonderen Aufgaben, z.B. Jagd- oder Therapiehunde, sowie für Tiere von Leistungsempfängern kann unter bestimmten Voraussetzungen und mit Nachweis die Steuerpflicht ermäßigt oder aufgehoben werden. Auch Halter von Hunden aus einem Tierheim können sich seit 2024 für maximal zwei Jahre von der Steuerpflicht entbinden lassen (vgl. 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz). • www.muehlenbecker-land.de > Politik & Satzungen > Ortsrecht & Satzungen ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Neue Fraktionen & Ausschüsse In der Gemeindevertretung Mühlenbecker Land hat sich die Zusammensetzung der Fraktionen verändert. Im Mai traten fünf Kommunalpolitiker aus ihren bisherigen Fraktionen aus und schlossen sich zu einer neuen Fraktion unter dem Namen „WiR! Leiste, Hentschel, Ohme, Schumann, Tirado“ zusammen. Sie alle haben zugleich ihre bisherigen Parteien (CDU, Grüne) verlassen. Die neue Fraktion hat damit fünf Mitglieder. Den Fraktionsvorsitz übernahm Patrick Schumann. Gleichzeitig verlor die Kommunalpolitikerin Lucille Agüeras Gäng (Bündnis 90/GRÜNE) so ihren Fraktionsstatus und schloss sich der Fraktion der SPD an, die jetzt den neuen Namen Fraktion „SPD – Bündnis 90/Die GRÜNEN“ führt. Diese Fraktion unter dem Vorsitzenden Steffen Brück hat nun insgesamt sechs Mitglieder und ist jetzt ebenso groß wie die bisher stärkste Fraktion, die unter dem Vorsitz von Katja Behrendt-Didszun jetzt den neuen Namen Fraktion „CDU/FDP“ trägt. Durch diese Verschiebung mussten auch der Hauptausschuss und die ständigen Fachausschüsse – der Bauausschuss (BA), der Ausschuss für Infrastruktur Mobilität und gemeindliche Entwicklung (IMo) und der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sicherheit und Ordnung (SOA) – neu besetzt werden. Die Ausschüsse bestehen nun neu aus jeweils acht Mitgliedern der Gemeindevertretung. Sie werden unterstützt und beraten von berufenen sachkundigen Einwohnern. Hintergrund Fraktionen müssen aus mindestens zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung bestehen. Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Vorsitzenden werden durch die Fraktionen benannt, nach ihrem Zugriffsrecht gemäß §§ 41 und 43 der Kommunalverfassung. • www.muehlenbecker-land.de/de/politik-satzungen/ kommunale-gremien-auf-einen-blick +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Die aufgeführten Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 03/2025 vom 16. August 2025 veröffentlicht. Das nächste Amtsblatt Nr. 04/2025 erscheint am 15. Nov. Schauen Sie in Ihre kostenfreie Wochenzeitung oder online unter •www.muehlenbecker-land.de > Politik & Satzungen > Bekanntmachungen ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Aktuell hat die Gemeinde Mühlenbecker Land 28 Gemeindevertreter. Sie wurden für fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand 2024 statt. Die Protokolle der Sitzungen finden Sie unter •www.muehlenbecker-land.de > Politik & Satzungen > Sitzungsunterlagen Unsere Gemeindevertretung hat beschlossen ... / 51 Vision für die Zukunft Das Mühlenbecker Land steht aktuell vor mehreren zentralen Herausforderungen, die sich aus demografischen, infrastrukturellen, klimapolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen ergeben. Um hier einen Lösungsweg aufzuzeigen, präsentierte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung in einer Sondersitzung am 19. Juni ein Konzept für die Standortentwicklung das Mühlenbecker Landes. Die Wirtschaftsförderung Brandenburg und des Landkreises sehen das Mühlenbecker Land als einen der attraktivsten Standorte für ein neues, zukünftiges Wohn- und Gewerbegebiet. Aus diesem Grund möchte die Gemeinde in Kooperation mit dem Land Brandenburg und dem Landkreis eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, um die Aktivierung neuer Flächen für Wohngebiete und gemeindeverträgliches Gewerbe zu prüfen. In Frage kommen aktuell Flächen von insgesamt rund 74 Hektar, die zwischen dem Ortskern Mühlenbeck und der Autobahn in Richtung Schönerlinde gelegen sind. Kernidee ist die Entwicklung eines produktiven Neubauquartiers, in demWohnen, Leben und Arbeiten lebenswert, nachhaltig, energieautark und wirtschaftlich stabil vernetzt werden. Die Erschließung ist über eine neu anzulegende Anschlussstelle der Bundesautobahn sowie über die neue Heidekrautbahn angedacht. Die effiziente Prüfung der Machbarkeit der Standortentwicklung soll durch eine strukturierte Machbarkeitsstudie erfolgen. Dabei werden mehrere Dimensionen geprüft, die für den Erfolg des Vorhabens entscheidend sind. Die Prüfung der Machbarkeit soll im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie wichtiger Akteure erfolgen, um alle lokalen Interessen zu berücksichtigen. Ziel ist ein schrittweises, bedarfsgerechtes und nachhaltiges Vorgehen, dass das Mühlenbecker Land und den Wirtschaftsstandort Berlin/Brandenburg langfristig stärkt und die Lebensqualität sowie die Wirtschaftskraft vor Ort erhöht. Dafür ebnete unsere Gemeindevertretung nun den Weg zur Beantragung der nötigen Förderung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über eine Summe von 200.000 Euro.
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