Nachrichten aus dem Rathaus / 29 Wir suchen: +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Schiedspersonen Das Mühlenbecker Land sucht neue Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die ab 1. Januar 2026 ehrenamtlich Streitigkeiten schlichten. Die Schiedsleute für die beiden Schiedsstellenbezirke Schönfließ/ Schildow und Mühlenbeck/Zühlsdorf schlichten insbesondere in folgenden Fällen: • bürgerlicher Rechtsstreit (Nachbarschaftsstreit, vermögensrechtliche Ansprüche etc.) • Verletzung der persönlichen Ehre • Sühneversuch vor Erhebung einer Privatklage (z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch) Die Amtsperiode umfasst fünf Jahre, von 2026 bis 2030. Es werden jeweils eine Schiedsperson und eine Stellvertretung gesucht. Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sein, einen Wohnsitz in der Gemeinde Mühlenbecker Land und das Wahlrecht besitzen sowie nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Der Verein „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“ (BDS) bildet die Schiedspersonen durch Seminare und regionale Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig weiter. Die ehrenamtlichen Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung gewählt und anschließend vom Direktor des Amtsgerichtes berufen. Wer Interesse an der Wahl zur Schiedsperson hat, bewerbe sich schriftlich mit Lebenslauf bis 27. April 2025 bei der Gemeinde Mühlenbecker Land. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Mäusel unter q 033056 / 841-51 oder E-Mail E maeusel@muehlenbecker-land.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Erzieherinnen & Erzieher Das Mühlenbecker Land sucht staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher für unsere Kindergärten. Jede der sechs kommunalen Kindereinrichtung ist individuell und arbeitet mit unterschiedlichen Schwerpunkten z.B. Hengstenberg-Bewegungskonzept oder Kneipp-Konzept. Neben der Erziehertätigkeit durch Bildung, Erziehung und Betreuung der anvertrauten Kinder gehört zu Ihren Aufgaben auch die Umsetzung des pädagogischen Konzepts, die Organisation des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und vielseitiger Angebote unter Verwirklichung des Bildungsauftrages, die Achtung auf das Kindeswohl und ggf. Einleitung von Maßnahmen zum Schutz des Kindes und die Zusammenarbeit mit Eltern sowie ggf. Beratung in Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung. Als fachliche Voraussetzung bringen Sie einen Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in mit. Nähere Auskünfte zu den Stelleninhalten erteilt Ihnen Frau Reichelt unter q 033056 / 841-48 oder zum Bewerbungsverfahren Frau Müller unter q 033056 / 84160. Anforderungen, Stelleninhalte und Benefits finden Sie in der Stellenausschreibung unter •www.muehlenbecker-land.de/stellen Hundehalter aufgepasst Seit Juli 2024 gilt eine neue Hundehalteverordnung in Brandenburg. Diese beinhaltet: 1. Kennzeichnungspflicht Alle Hunde müssen spätestens ab demAlter von acht Wochen verpflichtend mit einemMikrochip-Transponder gekennzeichnet werden. 2. Anzeigepflicht im Ordnungsamt Ab sofort müssen alle Hunde – auch bereits in der Gemeinde lebende Hunde – beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Bei der Anmeldung geben Sie Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer des Hundes an. Diese Anmeldung kostet einmalig zwischen 15 und 300 € pro Hund – dies hat der Gesetzgeber so vorgeschrieben. 3. Steuerliche Anmeldung Auch wenn Ihr Hund bereits steuerlich im Mühlenbecker Land angemeldet ist, darf die Steuer-Abteilung im Rathaus Ihre Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Halters an das Ordnungsamt weitergeben (Datenschutz). Sie müssen als Hundehalter also selbst tätig werden. Neue Hunde im Mühlenbecker Land müssen parallel im Ordnungsamt und in der Steuerabteilung angemeldet werden. Um dies zu erleichtern, hat die Gemeinde beide Anmeldungen in einem einzigen Formular zusammengeführt. Dieses Formular erhalten Sie im Rathaus oder online unter • www.muehlenbecker-land.de > Rathaus & Verwaltung > Formularservice > „Hundeangelegenheiten“ Die Erhebung der Hundesteuer gründet auf der Hundesteuersatzung und bezieht sich auf die Hundehaltung. Sie muss jährlich entrichtet werden. 4. Geldbußen Seit dem 1. Februar 2025 gilt das Unterlassen der Hundehaltungsanzeige als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. 5. Gefährlichkeit des Hundes Mit der neuen Verordnung gibt es nun keine „Rasseliste“ und keine verbotenen Hunderassen mehr. Stattdessen sind nun vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Pyrrhus und Frau Erdmannski unter q 033056 / 841-41 oder -49 oder per E-Mail an E ordnungsamt@muehlenbecker-land.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
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