Nachrichten aus dem Rathaus / 37 Kurz & Knapp Neue Abwasser-Gebühren Zum 1. Januar traten im Verbandsgebiet des Abwasser-Zweckverbandes „Fließtal“ neue Gebührensätze in Kraft. Diese betreffen die Ortsteile Mühlenbeck, Schildow und Schönfließ der Gemeinde Mühlenbecker Land. Der Zweckverband verschickt seit Ende Februar die Abrechnungen mit der Abrechnung für 2024 und den Vorausleistungen für 2025 auf Basis der neuen Gebühren. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung, die bislang bei 3,08 EUR/m³ lag, wird auf 3,17 EUR/m³ angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung von 2,9 %. Für eine vierköpfige Familie, die im Jahr etwa 120 m³ Schmutzwasser verbraucht, bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 10,80 EUR (monatlich etwa 0,90 EUR). Bei der Entsorgung von Schmutzwasser aus Sammelgruben gibt es eine deutliche Senkung der Gebühr. Der Satz sinkt von 14,50 EUR/m³ auf 11,53 EUR/m³, was einer Reduktion von rund 20 % entspricht. Die Gebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser wird von 1,23 EUR/m² auf 1,33 EUR/m² steigen, was einer Erhöhung von 8,1 % entspricht. Für eine durchschnittliche Fläche von 200 m² bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung von 20 EUR. Nicht vergessen: Zählerstand selbstständig melden! Die jährlichen Wassermengen der Privatwasserzähler müssen über das vom Zweckverband „Fließtal“ zur Verfügung gestellte Eingabeportal selbstständig gemeldet werden. Weitere Informationen sowie die genaue Gebührentabelle finden Sie auf der Website des Zweckverbandes unter • www.zv-fliesstal.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ NWA stellt ein Der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband (NWA) ist für die Trinkwasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung im Ortsteil Zühlsdorf der Gemeinde Mühlenbecker Land sowie in Oranienburg und Wandlitz zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben sucht der NWA nun zum nächstmöglichen Zeitpunkt neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für die Bereiche Trinkwasser, Schmutzwasser, IT-Administration und Datenbankmanagement sowie Elektriker und Mechatroniker. Auch wenn Sie nicht ganz die richtige Qualifikation mitbringen, aber Lust auf einen Job in der Wasserwirtschaft haben, bewerben Sie sich! • www.nwa-zehlendorf.de/neuigkeiten/dernwa-braucht-verstaerkung Des Weiteren hat unsere Gemeindevertretung am 2. Dezember 2024 beschlossen ... ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Straßenbau in Zühlsdorf Die Gemeindevertretung beschloss die erweiterte Instandsetzung folgender unbefestigter Straßen: Grüner Weg, Karl-Schmidt-Straße, Pappelallee, Eintrachtstraße, Zur Gärtnerei, Seefeldstraße. Die Straßen sollen über eine Gesamtlänge von 2.150 Metern in Asphaltbauweise gebaut werden. Hinzu kommt die Neugestaltung des Einmündungsbereiches Wandlitzer Chaussee / Am Rahmersee. Zurzeit läuft die Ausschreibung. Die Aufträge für den Straßenbau sollen bis zum Sommer vergeben und politisch beschlossen werden. Dann rollen die Bagger an. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Ortsteilbudget statt Bürgerhaushalt Die Gemeindevertretung beschloss, die Satzung über den Bürgerhaushalt außer Kraft zu setzen. Damit wird es keinen neuen Bürgerhaushalt mehr geben. Das Geld soll stattdessen, wie schon in den letzten Jahren praktiziert, als „Ortsteilbudget“ verwendet werden. Dies gibt Ortsbeiräten die Möglichkeit, damit jährlich große und wichtige Projekte, Maßnahmen, Feste u.a. in den jeweiligen Ortsteilen durchzuführen. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Neues Wohngebiet in Mühlenbeck Die Gemeinde unterstützt die Planungen eines Investors, im Ortsteil Mühlenbeck, südlich der Schönfließer Straße, rund 20 Doppelhäuser und drei Mehrfamilienhäuser zu bauen. Diese sollen über neue Straßen erreichbar sein und sich um einen Anger herum gruppieren. Die Gemeindevertretung machte den Weg frei für die Aufstellung eines Bebauungsplanes (GML Nr. 62), forderte aber Nacharbeiten an dem Entwurf ein. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Gewerbegebiete in Zühlsdorf Im Ortsteil Zühlsdorf sollen südlich der Zühlsdorfer Straße und nördlich der Basdorfer Straße zwei Gewerbegebiete planungsrechtlich gesichert werden. Die Gemeindevertretung billigte den Entwurf der Bebauungspläne (GML Nr. 2 + GML 56). Für den GML Nr. 56 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 13.01. bis 14.02. statt. Nun werden die eingegangenen Hinweise geprüft und eingearbeitet. Für den GML Nr. 2 wird die öffentliche Beteiligung noch einmal wiederholt. Die genaue Zeitspanne wird im Amtsblatt Nr. 01/2025 veröffentlicht, das am 5. April erscheint. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Die aufgeführtem Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 05/2024 vom 27. Dezember 2024 veröffentlicht. Das nächste Amtsblatt Nr. 01/2025 erscheint am 5. April 2025. Schauen Sie in Ihre kostenfreie Wochenzeitung oder online unter •www.muehlenbecker-land.de > Politik & Satzungen > Bekanntmachungen +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
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