Mühlenspiegel 47

Geht alles wie geplant seinen Gang, könnte ab 2027 mit dem Bau der Schule begonnen werden – und zwar in Anlehnung an Pläne, die für die Gesamtschule Velten bereits vorliegen. Während für Velten zwei Gebäudeteile vorgesehen sind, wird die neue Gesamtschule in Schönfließ voraussichtlich aus drei Teilen bestehen. „Dass wir die Blaupause für Schönfließ nutzen, verschafft uns einen bedeutenden zeitlichen Vorsprung“, sagt Landrat Alexander Tönnies. Oberhavel investiert gut 60 Millionen Euro in Schönfließ. Die neue Gesamtschule soll mit dem Schuljahr 2028/29 ihren Betrieb aufnehmen. Langfristig ist geplant, auch mindestens einen gymnasialen Zug dort einzurichten. So sollen auch die regionalen Gymnasien entlastet werden. Mit dem Schuljahr 2030/31 könnte der erste Gymnasialjahrgang starten – sofern das Bildungsministerium des Landes die Pläne genehmigt. Der Landkreis ist zuversichtlich. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Machbarkeitsstudie Grundschule Mühlenbeck Die Käthe-Kollwitz-Grundschule in Mühlenbeck soll erweitert werden: mit künftig nur einem einzigen Schulgebäude und einer neuen Sporthalle. Das gelbe Haus gegenüber dem roten Hortgebäude wird dann komplett an den Hort übergehen. Wie dies im Einzelnen realisiert werden kann, dazu entwickelt die Gemeinde bereits seit 2021 Konzeptideen (Grundlagenermittlung). Nach zahlreichen Hinweisen aus Politik, Lehrer- und Elternschaft wurde die vorliegende Machbarkeitsstudie noch einmal umfangreich überarbeitet. Die Planung sieht jetzt einen kompletten Neubau mit Kapazität für 560 Schülerinnen und Schüler vor. Dieser wird auf der Fläche des jetzigen Spielplatzes errichtet, damit während der Bauzeit der Schulbetrieb normal weiterläuft. Anschließend kann das alte Hauptgebäude – Typ „Erfurt“ – abgerissen werden und Baufreiheit schaffen für den Neubau einer Sporthalle mit sechs Feldern für den Schul- und Freizeitsport. Zuletzt entsteht anstelle der alten Sporthalle und der Raumzellen ein großer freier Außenbereich. Auch ein neues Vereinshaus für den SV Mühlenbeck ist in den Planungen enthalten. Diese Machbarkeitsstudie haben die Gemeindevertreter am 3. März abgesegnet. Sie wird Grundlage der weiteren Bauleitplanung, in dem die Verwaltung im nächsten Schritt die Änderung der Bebauungspläne veranlassen wird. Es ist damit zu rechnen, dass bis Ende 2027 Baurecht geschaffen wird. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Die aufgeführten Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 01/2025 vom 5. April 2025 veröffentlicht. Das nächste Amtsblatt Nr. 02/2025 erscheint am 7. Juni. Schauen Sie in Ihre kostenfreie Wochenzeitung oder online unter •www.muehlenbeckerland.de > Politik & Satzungen > Bekanntmachungen ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Aktuell hat die Gemeinde Mühlenbecker Land 28 Gemeindevertreter. Sie wurden für fünf Jahre direkt gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand 2024 statt. Die Protokolle der Sitzungen finden Sie unter •www.muehlenbecker-land.de > Politik & Satzungen > Sitzungsunterlagen Wie lange dauern Bauprojekte? Große kommunale Bauprojekte in unserer Gemeinde scheinen manchmal endlos Zeit zu brauchen. Warum? Es muss so viel berücksichtigt werden. Bauprojekte laufen bei uns nach einem feststehenden, transparenten Verfahren ab: 1. Leistungsphase (Grundlagenermittlung) Mit dem ersten Beschluss geben die Gemeindevertreter den Startschuss. Die Verwaltung beauftragt einen Architekten damit, die baurechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten zu prüfen, ggf. in Abstimmung mit dem Landkreis. 2. Leistungsphase (Vorentwurf) Gemeinsam mit Fachplanern entwickelt der Architekt eine umsetzbare Bauvariante und erstellt eine erste grobe Kostenschätzung. 3. Leistungsphase (Entwurf) Architekt und Fachplaner entwickeln eine detailliertere Planung und damit eine verlässlichere Kostenberechnung. Diese Entwurfsplanung wird in den Ortsbeiräten, Ausschüssen und der Gemeindevertretung öffentlich vorgestellt und diskutiert, ggf. noch einmal angepasst und dann beschlossen. Je nach Umfang der Änderungen kann das mehrere Sitzungsrunden dauern. 4. Leistungsphase (Baugenehmigung) Jetzt begleitet die Verwaltung die Erarbeitung des Bauantrages an den Landkreis. Ergeht dann nach einigen Monaten die Baugenehmigung, haben wir Baurecht. Die Kommunalpolitik wird über das vorliegende Baurecht informiert. 5. Leistungsphase (Ausführungsplanung) Architekt und Fachplaner erarbeiten nun gemeinsam mit dem Bauamt und den künftigen Nutzern des Gebäudes alle Details, bis hin zum Farbkonzept der Wände. 6. Leistungsphase (Leistungsverzeichnis) Jede gewünschte Arbeit der Baufirmen (Gewerke) muss nun bis ins Detail beschrieben und untergliedert werden. Dieses Leistungsverzeichnis wird am Ende viele hundert Seiten lang. 7. Leistungsphase (Vergabe) Jetzt können die einzelnen Baugewerke ausgeschrieben werden. Damit die Vergabe rechtlich korrekt ist, unterliegt die Vergabe vielen Anforderungen und muss genau geprüft werden. Der abschließende Beschluss der Vergabe durch die Gemeindevertretung ist aber eine reine Formalie, denn bei Ablehnung würden hohe Regressforderungen auf die Gemeinde zukommen. 8. Leistungsphase (Umsetzung) Endlich ist auf dem Baufeld etwas zu sehen. Der erste Spatenstich ist kein Startschuss, sondern ein wichtiger Meilenstein. Als Bauherr beaufsichtigen wir nun das Baugeschehen und räumen unverhofft auftauchende Hindernisse beiseite ... Wer selbst einmal ein Haus gebaut hat, hat eine Ahnung, wie das ist. Unsere Gemeindevertretung hat beschlossen ... / 49 Fertigstellung 7 (c) Auszug Studie/Petzi+Petzi

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