Mühlenspiegel 50

Nachrichten aus dem Ordnungsamt / 49 AUS DEM ORDNUNGSAMT NACHRICHTEN Rücksichtnahme Es geht um In den Sommermonaten stehen Aktivitäten im Freien sowie Gartenarbeiten besonders im Vordergrund. Das Ordnungsamt erinnert daran, dass alle Anlieger auch in dieser Jahreszeit gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung für die Sauberkeit der Gehwege sowie der Wege entlang ihrer Grundstücke verantwortlich sind. Insbesondere nach Gartenarbeiten ist darauf zu achten, dass Schnittgut, Erde, Grasschnitt oder andere Abfälle nicht auf Gehwege, Straßen oder angrenzende Grünstreifen gelangen. Darüber hinaus gelten ganzjährig die Vorschriften zur Vermeidung von Ruhestörungen und Lärmbelästigungen. Regelungen, z. B. zum Betreiben von Rasenmähern, enthält die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Danach dürfen Rasenmäher, Rasentrimmer und Hexler/Schredder nur an Werktagen in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Eingeschränkter ist die Inbetriebnahme von Freischneidern, Laubbläsern und Laubsammlern ohne EG- Umweltzeichen: Diese dürfen nur werktags in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Sonn- und Feiertagen gelten als Tage der Arbeitsruhe an denen öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen grundsätzlich verboten sind. Diese gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage können auch nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen hinsichtlich ihres Schutzes eingeschränkt werden. Ob Gartengeräte oder Musik im Freien – bitte nutzen Sie ausschließlich die zulässigen Zeitfenster und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die zulässigen Einwurfzeiten für Altglascontainer, um insbesondere in den frühen Morgen- und späten Abendstunden unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden. Für geplante Feiern oder Veranstaltungen im Freien empfiehlt das Ordnungsamt eine frühzeitige Abstimmung mit der Verwaltung, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Im Hinblick auf die erhöhte Waldbrandgefahr wird darauf hingewiesen, dass bis Waldbrandstufe 2 das Abbrennen von Feuerstellen nur in einem Mindestabstand von 50 Metern zum Wald zulässig ist und jederzeit unter ständiger Aufsicht erfolgen muss. Im Bereich des ruhenden Verkehrs ist das Parken auf Grünflächen zu unterlassen. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Grün- und unbefestigten Flächen ist nicht erlaubt und kann ordnungsrechtlich geahndet werden. Mit Blick auf die bevorstehende Herbstzeit weist das Ordnungsamt zudem darauf hin, dass Big Bags oder ähnliche Behältnisse auf öffentlichem Straßenland grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, sofern diese länger als 24 Stunden dort abgestellt werden. Die entsprechenden Regelungen sind in der Sondernutzungssatzung nachzulesen. Bitte beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig eine Genehmigung. Für Hundehalter gilt im Gemeindegebiet das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Dies bedeutet, dass wir keine grundsätzliche Leinenpflicht haben, jedoch sind Hunde so zu führen und zu halten, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Insbesondere in den Bereichen des Summter Sees und der Kiesgrube ist auf ein ordnungsgemäßes Verhalten zu achten. Hunde sind anzuleinen, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen und Rücksicht auf andere Erholungssuchende zu nehmen. Während der Brut- und Setzzeiten bitten wir um besondere Aufmerksamkeit, da Wildtiere in dieser sensiblen Phase besonderen Schutz benötigen. Hunde sind in dieser Zeit stets angeleint zu führen und die Wege nicht zu verlassen. Gerne können Fragen oder Anliegen bei unseren Vor-Ort-Terminen direkt mit dem Ordnungsamt besprochen werden. Wir stehen Ihnen für einen konstruktiven Austausch zur Verfügung. Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten, damit ein sicheres, sauberes und angenehmes Miteinander während der Sommer- und Herbstzeit gewährleistet bleibt. Kontakt zum Ordnungsamt Sylvia Erdmannski q 033056 / 841 49 E erdmannski@muehlenbecker-land.de E ordnungsamt@muehlenbecker-land.de Jennifer Pyrrhus q 033056 / 841 41 E pyrrhus@muehlenbecker-land.de E ordnungsamt@muehlenbecker-land.de

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