Mühlenspiegel 42

Nachrichten aus dem Rathaus / 47 Am 26.09.2023 trafen sich verschiedene Gruppierungen im Schildower Bürgersaal zu einer nicht öffentlichen Veranstaltung, um unter der Leitung des neutralen Landesamts für Bau und Verkehr gemeinsam das Planfeststellungsverfahren „Reaktivierung Heidekrautbahn“ zu erörtern. Ausgangspunkt war der Antrag der Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) als Vorhabenträgerin an die Anhörungsbehörde. Ziel eines solchen Termins ist es, eine ausgewogene Planung, die die wesentlichen Belange aller Beteiligten berücksichtigt, zu erreichen. Die Gemeinde war mit dem Anwalt Ronald Radtke (Vertreter der Gemeinde in diesem Planfeststellungsverfahren, Anwaltskanzlei Hümmerich & Partner), dem Bürgermeister Filippo Smaldino, Reiko Landmann (Zuständiger Mitarbeiter des Bauamtes), Claus Schwartzer (Vorsitzender des Heidekrautbahnausschusses) und Siegfried Reibetanz (Geschäftsführer der Gruppe Planwerk GmbH – nicht auf dem Foto) anwesend. Die Gemeindeverwaltungsvertreter fokussierten sich an diesem Tag speziell auf vier fachliche Schwerpunkte, die anderen Einwendungen wurden durch die Gemeinde aufrechterhalten: Folgende Punkte wurden von der Gemeinde für diesen Termin zur Erörterung hervorgehoben: 1. Baustelleneinrichtung & Bauabstimmung 2. Bahnübergänge 3. Bahnhofsvorplätze 4. Erschütterungs- und Lärmschutz Was ist eigentlich ein Planfeststellungsverfahren? Unter einem Planfeststellungsverfahren versteht man das komplette Genehmigungsverfahren für ein größeres Vorhaben in der Infrastruktur. Viele unterschiedliche Sachverhalte müssen dabei beachtet werden. Die Realisierung der Vorhaben, wie in unserem Fall die „Reaktivierung der Heidekrautbahn“, greift in bestehende örtliche Verhältnisse ein. Sachverhalte und Bürgerbelange müssen beachtet werden und oft entstehen große Interessenskonflikte. Der Gemeinde ist es wichtig, das die Belange der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle kommen und der Naturschutz eine große Berücksichtigung findet. Um all diese vielfältigen Konflikte zu erfassen, zu erörtern und natürlich auch zu bewerten, gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren. Die Anhörungsbehörde vermittelt zwischen den Interessensgruppen, wägt die widerstreitenden Interessen gegeneinander ab und sucht eine Lösung, bei der weder die Beteiligten noch die Betroffenen unverhältnismäßig belastet werden. Ein solcher Verfahrensablauf auf einen Blick: 1. Einleitung des Anhörungsverfahrens, 2. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (30 Tage), 3. Beteiligung der Betroffenen 4. Planänderungen möglich, 5. Erörterungstermin, 6. Planfeststellungsbeschluss, 7. Bestandskräftiger Plan Warum dauert es so lange? In der Regel rechnet man als Gesamtdauer für ein Planfeststellungsverfahren ein bis drei Jahre! Große Infrastrukturvorhaben bedeuten viele Betroffenheiten und Einwände. Allein durch die Komplexität und die große Menge an Einwendungen und Stellungnahmen benötigt ein Planfeststellungsverfahren, um rechtssicher zu sein und einen Beschluss zum Ziel hat, doch sehr viel Zeit. Bei Planänderungen und vielen Einwänden kann es natürlich erneut zu Verzögerungen kommen. Bei umfangreichen Planänderungen kann es sogar sein, dass nach dem beschriebenen Procedere neu ausgelegt werden muss. Für uns als Bürger in gewisser Weise oft nicht wirklich nachvollziehbar, warum es gefühlte Ewigkeiten dauert, bis ein Bauvorhaben vollendet ist. Betrachtet man jedoch die notwendigen Schritte des Anhörungsverfahrens ist es durchaus nachvollziehbar, dass schnell ein, zwei oder gar mehr Jahre vergehen, bis Vorhaben umgesetzt werden können. Ausblick bei dem Planfeststellungsverfahren „Reaktivierung Heidekrautbahn“: Voraussichtlich wird es zu Änderungen der Planunterlagen kommen. Diese werden noch mal neu ausgelegt mit der Möglichkeit der erneuten Stellungnahme. (eb) imMühlentreff Beratungs- & Selbsthilfe OT Mühlenbeck, Hauptstr. 7 SPRECHSTUNDE: KOSTENLOSE PFLEGEBERATUNG immer am 4. Dienstag im Monat von 10 bis 12 Uhr Sprechstunde des Pflegestützpunkts, neutrale Beratung zum Thema Pflege für Betroffene, Angehörige und z.B. Arbeitgeber, kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie einen Termin: Kontakt: Pflegestützpunkt Oberhavel, ( 03301 601 4891, • www.oberhavel.de/ Bürgerservice/Soziales/Pflegestützpunkt BERATUNG: SOZIALPSYCHIATRISCHE HILFE immer am 4. Montag im Monat von 12 bis 15 Uhr Vorab wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03301 601-3905 oder per Mail Melissa.Liesenfeld@oberhavel.de gebeten. Kontakt: Sozialpsychiatrischer Dienst, ( 03301 601-3797, • www. oberhavel.de/Bürgerservice/Gesundheit/Sozialpsychiatrischer-Dienst Außerhalb unserer Dienstzeiten und am Wochenende rufen Sie bei Gefährdungssituationen bitte den Notarzt (112). https://lbv.brandenburg.de/anhorungund-planfeststellung-24703.html Erörterungstermin "Reaktivierung Heidekrautbahn"

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