Nachrichten aus dem Rathaus / 33 Seit dem 1. Januar 2026 sind im Mühlenbecker Land neue Schiedsleute im Einsatz. Die durch das Amtsgericht berufenen Ehrenamtler haben die wichtige Aufgabe, bei Streitfällen zwischen Bürgern zu vermitteln und Lösungen zu finden, bevor ein langwieriger und oft teurer Gang vor das Gericht notwendig wird. Die Gemeinde ist hierfür in zwei Bezirke unterteilt, um eine bürgernahe Schlichtung zu gewährleisten: Schiedsstellenbezirk Schildow / Schönfließ In diesem Bezirk übernimmt Frau Michaela Görgens das Amt der Schiedsfrau, unterstützt durch ihren Stellvertreter Herrn Birger Kunz. Die Verhandlungen finden je nach Ortsteil im Gemeindehaus Schildow (Schmalfußstr. 6) oder im Gemeindehaus Schönfließ (Am Anger 1) statt. Schiedsstellenbezirk Mühlenbeck / Zühlsdorf Für die Ortsteile Mühlenbeck und Zühlsdorf ist Herr Alexander Leifels als Schiedsmann zuständig. Ihm steht Herr Peter Westphal als Stellvertreter zur Seite. Die Schiedsverhandlungen für diesen Bezirk werden im Mühlentreff in Mühlenbeck (Hauptstraße 7) durchgeführt. Wichtige Informationen zum Verfahren Ein Schiedsverfahren ist eine Besonderheit: Im Gegensatz zu Gerichtsverhandlungen können sich natürliche Personen hier nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Es ist jedoch erlaubt, einen Beistand zur Unterstützung mitzubringen. Wer ein Verfahren anstreben möchte, sollte Folgendes beachten: Antragstellung: Anträge können schriftlich bei der Gemeindeverwaltung (Schiedsstelle, Liebenwalder Str. 1, 16567 Mühlenbecker Land) eingereicht werden. Wichtig ist dabei die Angabe des Absenders zur korrekten Zuordnung zum Bezirk. Kosten Das Verfahren ist kostenpflichtig. Es ist ein Vorschuss zu leisten (bitte die aktuellen Gebührensätze beachten). Der Antrag gilt erst nach Eingang des Vorschusses als wirksam gestellt. Unterlagen: Zum Schiedstermin muss ein gültiger Personalausweis mitgebracht werden. Für Rückfragen oder zur Kontaktaufnahme steht die zentrale E schiedsleute@muehlenbeckerland.de zur Verfügung. In der Gemeindeverwaltung helfen zudem Frau Paula Mäusel q033056 841-51 oder Frau Angela Müller weiter. Weitere allgemeine Informationen zu Schiedsgerichtsverfahren im Land Brandenburg sind zudemunter•www.schiedsamt.de zu finden. Text: Volker Agüeras Gäng/ Archiv Fotos: Fotogruppe Sichtweisen, Adobe Stock www.muehlenbecker-land.de/de/ rathaus-verwaltung/schiedsstellen/ Neue Schiedsleute für das Mühlenbecker Land Die Schiedsverhandlunge finden für den Ortsteil Schildow – im Gemeindehaus, Schmalfußstr. 6 und für den Ortsteil Schönfließ - im Gemeindehaus, Am Anger 1 und für die Ortsteile Mühlenbeck & Zühlsdorf im Rathaus Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, statt. Sprechzeiten: nach Vereinbarung Anträge können auch schriftlich, zur Weiterleitung an die entsprechende Schiedsstelle in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden: Gemeinde Mühlenbecker Land, Schiedsstelle, Liebenwalder Str. 1, 16567 Mühlenbecker Land Bitte beachten Sie, dass Sie den Absender auf dem Brief vermerken, zwecks Zuordnung an die entsprechende Schiedsstelle.
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