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Kreisausschuss bestätigt Notfallvorsorge

Artikel vom 07.05.2024

© Fotorechte bei Thomas Czekanski,
der uns das Foto freundlicherweise zur Verfügung stellt.
© Fotorechte bei Thomas Czekanski,
der uns das Foto freundlicherweise zur Verfügung stellt.

Zwanzig Leuchttürme für den Katastrophenschutz in Oberhavel bestätigt

Der Landkreis darf nun fixe Vereinbarungen mit den Kommunen schließen. So sind auch für unsere Gemeinde 130.000 Euro aus dem Brandenburg-Paket für einen Katastrophenschutz-Anlaufpunkt, sogenannte "Leuchttürme" vorgesehen. Der Name darf hier natürlich nicht wörtlich genommen werden, denn es handelt sich nicht um einen realen Leuchtturm, sondern um ein im Katastrophenschutz örtlich genutztes Gebäude.

Um zwanzig Katastrophenschutz-Leuchttürme im Landkreis Oberhavel einzurichten, kann Landrat Alexander Tönnies jetzt mit den Kommunen in Oberhavel öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen. Dazu hat ihn der Kreisausschuss am Montag, 06.05.2024, ermächtigt. Katastrophenschutz-Leuchttürme sind mit Notstrom versorgte Gebäude, die Hilfesuchenden Informationen und Orientierung bieten sowie zentrale Anlaufstelle bei großen Schadensereignissen sind. „Solche Notfälle können beispielsweise großflächige, längere Stromausfälle sein. Dann dienen die autark versorgten Katastrophenschutz-Leuchttürme als Anlaufpunkt für die Bevölkerung. Dort bekommen Bürgerinnen und Bürger Informationen und haben die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen“, erklärt Katja Hermann, Dezernentin für Service, Mobilität und Sicherheit, den Zweck der Einrichtungen. „Man kann dort sein Handy aufladen oder sich kurzzeitig aufwärmen. Es gibt Erste Hilfe, eine Trinkwassernotversorgung und Hilfe für Menschen mit Einschränkungen.“ Voraussetzung für die als Katastrophenschutz-Leuchttürme genutzten Gebäude ist deshalb unter anderem, dass sie frei zugänglich und barrierefrei, verschließbar und gut beleuchtet sind. Die Städte, Gemeinden und das Amt können die Katastrophenschutz-Leuchttürme natürlich auch außerhalb des Katastrophenfalls nutzen. Die Katastrophenschutz-Leuchttürme werden aus dem sogenannten Brandenburg-Paket finanziert.

Hintergrund
Der Aufbau von Katastrophenschutz-Leuchttürmen dient an erster Stelle der örtlichen Hilfeleistung für die Einwohnerinnen und Einwohner, die in die direkte Zuständigkeit der Kommunen fällt. Denn die Gemeinden und Ämter sind die Träger der örtlichen Gefahrenabwehr. Jeder örtliche Träger – also jede Stadt, jede Gemeinde, jedes Amt in Oberhavel – kann dank des Brandenburg-Pakets einen Katastrophenschutz-Leuchtturm erhalten. In den großen Städten Oberhavels können weitere Einrichtungen entstehen.
In folgenden Kommunen sollen Katastrophenschutz-Leuchttürmen aufgebaut werden: Amt Gransee und Gemeinden, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Löwenberger Land, Mühlenbecker Land, Oberkrämer, Fürstenberg/Havel, Hohen Neuendorf, Kremmen, Liebenwalde, Oranienburg, Velten und Zehdenick. Mit jeder dieser Kommunen schließt der Landkreis eine individuelle Vereinbarung ab, welche die regionalen Besonderheiten und die Bedarfe der Kommunen berücksichtigt.


Was passiert im Katastrophenschutzfall?
Der Landrat kann den Katastrophenfall ausrufen, wenn Katastrophen – wie Naturereignisse oder durch Mensch und Technik hervorgerufene Ereignisse – die Gesundheit oder sogar das Leben vieler Menschen unmittelbar gefährden. Dieser Fall tritt ein, wenn erhebliche Sachwerte, lebensnotwendige Unterkünfte oder die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr und die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigt sind, so dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unterstützen müssen. In diesen Fällen entscheidet der Landrat im Einzelfall darüber, ob der Katastrophenfall ausgerufen wird. In der dreißigjährigen Historie Oberhavels gab es bis dato einmal den Fall, dass der Landrat eine solche Lage ausrufen musste: Im Jahr 1992 hatte Karl-Heinz Schröter, damals Landrat des Altkreises Oranienburg, den Katastrophenfall aufgrund eines Großwaldbrandes bei Summt ausgerufen.

 

(Veränderter Auszug aus einer Pressemeldung des Landkreises vom 07.05.2024)