Gemeinde Mühlenbecker Land

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Schulen im Mühlenbecker Land

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Die Gemeinde als Schulträger

Die Gemeinde Mühlenbecker Land betreibt drei Schulen im Gemeindegebiet. Dies bedeutet, dass sie für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs aufkommt, sogenannte "äußere Schulangelegenheiten": Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel und das Personal der Schulverwaltung z.B. im Sekretariat.

Sämtliche Lehrer, Lehrpläne und die Unterrichtsgestaltung - inhaltlich wie in Bezug auf der Schul- und Pausenzeiten - fallen hingegen in die Verantwortung der Schule selbst bzw. des Landes (innere Schulangelegenheiten).

Hinweise für Eltern

Schulanmeldung für Erstklässler

Alle Kinder, die zum 30. September eines Jahres (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollenden, werden in Brandenburg zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Januar desselben Jahres in der zuständigen Grundschule; dies ist bei Wohnsitz in Mühlenbeck, Schönfließ oder Zühlsdorf die Käthe-Kollwitz-Grundschule in Mühlenbeck und bei Wohnsitz in Schildow die Europa-Grundschule in Schildow. Die Termine werden rechtzeitig über die Rathaus-Medien veröffentlicht.

Alle Anträge in aktueller Form finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Grundschulen unter www.grundschule-mühlenbeck.de/termine/einschulung bzw. unter www.eu-schule.net > Eltern > Infos für Einschüler. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Grundschul-Sekretariate oder an die Kita- und Schulverwaltung der Gemeinde unter kita(@)muehlenbecker-land.de bzw. 033056 841-0 (Zentrale).

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular zum Schulbesuch (zu finden auf den Internetseiten der Grundschulen)
  • Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung der Kita über die Sprachstandsfeststellung
  • Vollmacht des jeweils anderen, nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

In Mühlenbeck kann das Einschulkind gern mitkommen, um in seine neue Schule kurz "hineinzuschnuppern". In Schildow ist das Kind selbst ist nur dann mitzubringen, wenn es zuvor keine Kindereinrichtung in der Gemeinde Mühlenbecker Land besuchte.

Einschulung an eine andere Grundschule

Wenn Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, als die für Sie zuständige, so werden Sie bitte bei BEIDEN Grundschulen vorstellig. Bitte bringen Sie in diesem Fall den dafür vorgesehenen Antrag ausgefüllt zum Anmeldetermin mit.

Vorzeitige Einschulung

Auf Antrag der Eltern können Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, ebenfalls in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 1. August des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung sind gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes.

Bitte bringen Sie in beiden Fällen den dafür vorgesehenen Antrag ausgefüllt zum Anmeldetermin mit.

Möglichkeit der Rückstellung

Voraussetzungen für eine Einschulungsrückstellung sind nachweisliche Entwicklungsverzögerungen sowie die Einwilligung der Eltern. Dafür nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Kita und/oder behandelnden Ärzten.

Bitte nehmen Sie den Anmeldetermin trotzdem in der zuständigen Grundschule wahr trotzdem und bringen den dafür vorgesehenen, ausgefüllten Antrag mit.


Schulbezirke

Für die beiden Grundschulen der Gemeinde Mühlenbecker Land wurden per Beschluss Einzugsbereiche festgelegt. Die Schulbezirke der in der Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land befindlichen Grundschulen umfassen jeweils das gesamte Gebiet der Gemeinde Mühlenbecker Land.

Einschulung in einem anderen Schulbezirk

Wenn Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, als die für Sie zuständige, so werden Sie bitte bei BEIDEN Grundschulen vorstellig. Bitte bringen Sie in diesem Fall den dafür vorgesehenen Antrag ausgefüllt zum Anmeldetermin mit.

Das Staatliche Schulamt Perleberg kann aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern den Besuch einer anderen Schule gestatten. Besondere Gründe dafür sind im Schulgesetz des Landes Brandenburg geregelt.


Schulbuchkostenbefreiung

Die für die Beschaffung von Lernmittel erforderlichen Kosten tragen die Erziehungsberechtigten selbst. Bei nachzuweisender Bedürftigkeit kann aber ein Antrag auf Rückerstattung des Lernmittelanteils gestellt werden. Das Formular ist in den Schulen oder im Fachdienst Kita- und Schulverwaltung erhältlich.

Anspruchsberechtigte

Der Eigenanteil bei den Schulbuchkosten entfällt für Empfänger von:  

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe),
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende). 

Der Eigenanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Antrag auf Rückerstattung des Lernmittelanteils
  • Nachweise über Einkommen
  • Originalbelege über den Schulbuchkauf

Weitere Informationen

www.oberhavel.de/Bildung/Schulen-im-Landkreis


Sachschäden während des Schulbetriebs

Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist gegen zahlreiche Schäden versichert. Sind Sachen Schülers während des Schulaufenthaltes beschädigt oder gestohlen worden und konnte kein Dritter als Verursacher gefunden werden, reichen Sie bitte im Sekretariat der jeweiligen Schule oder direkt bei der Gemeindeverwaltung eine formlose schriftliche Schadensanzeige ein.

Schadensanzeigen von Schülern bei Schädigungen durch Dritte sowie bei Beschädigungen Gemeindeeigentums durch Schüler werden vor Ort von den Schulsekretärinnen bearbeitet. Sonstige Schäden, für die die Kommune haftbar gemacht werden kann, zeigen Sie bitte schriftlich in der Gemeindeverwaltung an.


Kita- und Schulverwaltung

Telefon: 033056 841-0 (Zentrale)
E-Mail: kita(@)muehlenbecker-land.de

Bürgerbüro EG
Rathaus (Neubau)