Gemeinde Mühlenbecker Land

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Kinderbetreuung im Mühlenbecker Land

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Freie Betreuungsplätze

Informationen über freie Betreuungsplätze in den gemeindeeigenen Einrichtungen erhalten Sie direkt in der Kitaverwaltung der Gemeinde Mühlenbecker Land. Die jeweilige Kita kann Ihnen hierzu keine Auskunft erteilen.

Die Verwaltung, Planung und Vergabe der Kitaplätze erfolgt ausschließlich durch den Träger. Dies ist bei sechs Kitas die Gemeinde Mühlenbecker Land. Eine Kita befindet sich in privater Trägerschaft des MenschenKinder e.V.


Tageseltern finden

Die Tagespflege ist eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Die Betreuung findet im Haushalt der Tagespflegepersonen oder in dafür angemieteten Räumen statt.

Die Tagespflege als eine individuelle/ ergänzende Betreuungsform bietet gegebenenfalls flexiblere und auch längere Betreuungszeiten als eine gemeindeeigene Kita an. Die Tagesmutter ist für einen kleinen Kreis von maximal fünf Kindern verantwortlich und kann somit sehr intensiv auf die Bedürfnisse der Kleinen und die Wünsche der Eltern eingehen. Es ist eine sehr familiennahe Betreuung.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Gemeinde Mühlenbecker Land eine Tagespflegeperson zu suchen. Eine entsprechende Übersicht unserer Nachbargemeinde Glienicke/Nordbahn finden Sie unter www.glienicke.eu/bildung-soziales/kitas-und-tagespflege/tagespflege

Tipp: Kitawunsch bei Antragstellung

Geben Sie gleich bei der Antragstellung auf einen Tagespflegeplatz Ihren Wunsch bezüglich eines künftigen Wechsels in eine bestimmte Kita auf dem Formular mit an. Der Wunsch ist ab diesem Zeitpunkt vorgemerkt. Sie erhalten regulär ab dem Monat des dritten Geburtstages Ihres Kindes ein Angebot für einen Kitaplatz. Je nach Kapazitätsauslastung der Einrichtungen hoffen wir, Ihren Wunsch erfüllen zu können.


Antrag auf einen Betreuungsplatz

Ein Betreuungsplatz kann im Mühlenbecker Land frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beantragt werden, da das Geburtsdatum ausschlaggebend für den Rechtsanspruch ist. Der Antrag sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn vollständig in der Kita- und Schulverwaltung vorliegen, damit der Termin eingehalten werden kann.

Für die Beantragung eines Betreuungsplatzes (Tagespflege, Kita, Hort) füllen Sie bitte den Antrag auf Betreuung vollständig aus (inkl. Wunschaufnahmedatum und die Unterschriften beider Personensorgeberechtigten) und fügen die aufgeführten Nachweise in Kopie bei. Die wichtigsten Formulare finden Sie unter www.muehlenbecker-land.de/de/rathaus-verwaltung/formularservice

Nach Einreichung des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, ein Betreuungsangebot oder - wenn die gewünschte Betreuungsform zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar ist - eine Ablehnung.

Hinweis zum Rechtsanspruch

Die Gemeinde Mühlenbecker Land erfüllt Ihren Rechtsanspruch auf Betreuung Ihres Kindes innerhalb des Gemeindegebietes. Sie können im Antrag zwar eine Wunschkita benennen, ein Anrecht auf einen Platz in einer bestimmten Kita besteht jedoch nicht.

Hinweis für Neubürger

Wohnen Sie noch außerhalb der Gemeinde Mühlenbecker Land, beabsichtigen aber einen Zuzug? Vermerken Sie bitte Ihre jetzige und Ihre zukünftigen Adresse sowie das voraussichtliche Umzugsdatum im Formular.


Übergang von Kita zu Hort

Ist Ihr Kind bereits in einer Kitaeinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land, brauchen Sie den Hortplatz nicht gesondert über das Antragsformular zu beantragen. Am Anfang jeden Jahres führt die Kitaverwaltung eine Bedarfsabfrage bezüglich der Hortplätze durch.

Das Formular wird über die Einrichtungen verteilt und ist der Kitaverwaltung wieder einzureichen. Ihr bereits bestehender Kitavertrag wird anhand dessen automatisch in einen Hortvertrag umgewandelt.


Elternbeiträge für Kita und Hort

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte oder einem Hort in kommunaler Trägerschaft werden Elternbeiträge erhoben.

Der Elternbeitrag ist in der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land sowie Kindertagespflegeeinrichtungen" geregelt. Die Höhe der Elternbeiträge hängt dabei vom nachzuweisenden Jahresnettoeinkommen der Eltern ab, von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, von der festgelegten Betreuungszeit und vom Alter des zu betreuenden Kindes. Die Festsetzung erfolgt durch einen Beitragsbescheid.

Die aktuell gültige Kita-Beitragssatzung finden Sie im Rathausmanager unter Politik & Gremien > Ortsrecht & Satzungen mit dem Schlagwort "Kita".

Hinweis: Der Elternbeitrag in den Bereichen Tagespflege und Krippe unterscheidet sich: Ein Tagespflegeplatz ist im Elternbeitrag wesentlich günstiger als ein Krippenplatz (bei der Betreuung bis drei Jahre).


Betreuungsanspruch

Der Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gilt für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe. Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr kann der Anspruch auch durch Kindertagespflege erfüllt werden.

Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Betreuungsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit oder Aus- und Fortbildung der Eltern dies erforderlich macht.


Die Regelbetreuungszeit umfasst für Kinder bis zur Einschulung bis zu 6 Stunden/Tag und für Kinder im Grundschulalter bis zu 4 Stunden/Tag. Für die Inanspruchnahme von längeren Betreuungszeiten ist der Bedarf nachzuweisen. Dies erfolgt i.d.R. durch Arbeitgeberbestätigungen.

Öffnungs- und Schließzeiten

Die Öffnungs- und  Schließzeiten der Kindertagesstätten und Horte in Trägerschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land sind auf den Seiten der jeweiligen Einrichtung veröffentlicht.

Eine Ersatzbetreuung für Schließtage kann im Bedarfsfall in einer anderen Einrichtung sichergestellt werden. Anträge auf eine Ersatzbetreuung sind bitte in der Kita-Verwaltung der Gemeinde bis spätestens 31.05. eines Jahres einzureichen.


Sachschäden während des Kitabetriebs

Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist gegen zahlreiche Schäden versichert. Sind Sachen eines Kindes während des Aufenthaltes in einer Betreuungseinrichtung der Gemeinde beschädigt oder gestohlen worden und konnte kein Dritter als Verursacher gefunden werden, reichen Sie bitte bei der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder direkt bei der Gemeindeverwaltung eine formlose schriftliche Schadensanzeige ein.



Kita- und Schulverwaltung

Telefon: 033056 841-0 (Zentrale)
E-Mail: kita(@)muehlenbecker-land.de

Bürgerbüro EG
Rathaus (Neubau)