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Hochzeit im Rathaus

Artikel vom 08.08.2023

© Foto der Gemeinde Mühlenbecker Land / Mit freundlicher Genehmigung des Hochzeitspaares
© Foto der Gemeinde Mühlenbecker Land / Mit freundlicher Genehmigung des Hochzeitspaares

Wir gratulieren zur Hochzeit und wünschen dem Hochzeitspaar viel Liebe und Freude für die gemeinsame Zukunft!

Besonders freuen wir uns darüber, auch gleichgeschlechtliche Ehen schließen zu dürfen!

Die „Ehe für alle", wie die Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt wird - bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die volle rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates.

Der europäische Teil der Niederlande ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren 2001 als erstes Land die Schließung einer Ehe. Derzeit ist gleichgeschlechtlichen Paaren in 36 Staaten landesweit die Eheschließung möglich. In vielen weiteren Staaten gibt es Bemühungen, eine rechtliche Anerkennung möglich zu machen. Es gibt jedoch auch noch viele Staaten, in denen Homosexualität strafrechtlich verfolgt wird, in 12 Ländern droht schockierenderweise sogar die Todesstrafe, die von manchen Ländern auch umgesetzt wird. Ein Grund mehr, sich darüber zu freuen, dass in Deutschland der Diskriminierung diesbezüglich, durch die Verstaatlichung der Ehe, entgegengewirkt wird!

"Das große Glück der Liebe besteht darin, Ruhe in einem anderen Herzen zu finden." (Julie de Lespinasse)