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Der Ausbau der viel befahrenen Verkehrsader durch Mühlenbeck rückt näher. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das umfangreiche Bauprojekt entlang der Landesstraße 21.
Auftraggeber: Land Brandenburg (Landesbetrieb Straßenwesen)
Ziel: grundhafter Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlenbeck mit zwei Knotenpunkten zur Instandsetzung der Straße und Erhöhung der Verkehrssicherheit
Streckenlänge: 1.200 Meter
Zeitschiene:
Umfangreiche Umplanungen im Bereich der Niederschlagsentwässerung sowie Verzögerungen infolge der Corona-Pandemie führen zu Verzögerungen im weiteren Verfahren.
Bei der zeitlichen Einordnung der Baumaßnahme werden auch die Baumaßnahmen auf der A10 und A114 berücksichtigt, die planmäßig 2022/2023 abgeschlossen sein sollen.
Das Bauprojekt in Kürze: (Stand lt. Entwurfsplanung)
1. Fahrbahn kaputt
Die Fahrbahn weist Schäden in Form von Rissen und Ausplatzungen auf. Durch nachträgliche Leitungsverlegungen ist die Asphaltdeckschicht inhomogen. Mit dem grundhaften Ausbau soll die L21 an die aktuelle Verkehrsbelastung angepasst werden. Die Maßnahmen dienen ausdrücklich nicht der Erhöhung der Verkehrskapazität.
2. Verkehrssicherheit eingeschränkt
Entsprechend der Unfallstatistik ereignen sich insbesondere in den Kreuzungsbereichen Unfälle durch schlechte Sichtverhältnisse, Auffahren von Fahrzeugen, Fehler beim Abbiegen und Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln. Die Kurvenradien sind zu gering, sodass große Fahrzeuge beim Abbiegen in die Gegenfahrbahn geraten oder in der Vergangenheit bereits anliegende Grundstücke beschädigten. Insbesondere wegen der vorhandenen öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kindertagesstätte, Hort, Einkaufsmarkt, Sparkasse usw.) ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit dringend geboten.
3. Regenentwässerung unzureichend
Die vorhandenen Straßenentwässerungseinrichtungen sind insbesondere bei Dauer- oder Starkregen völlig unzureichend und zudem marode.
Die alte Fahrbahn ist aktuell zw. 6,50 m und 7,50 m breit. In Anlehnung daran wird die neue Fahrbahn mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m und beidseitigen Nebenanlagen geplant:
Fahrbahnverlegungen
Im zentralen Bereich der Ortsdurchfahrt zw. der Hermann-Grüneberg-Straße und der Bahnhofstraße wurde in der Regel der östliche Bord als neue Straßenkante angehalten. Dadurch verläuft der neue westliche Straßenbord ca. 30 cm vor dem vorhandenen Bord.
Zwischen Rathaus und Tankstelle wird die Straße ca. 4,0 m in nord-/östliche Richtung verschwenkt, um den Kurvenradius auf 90 m zu vergrößern und die Sicht zu verbessern. Dabei wird auch der dort vorhandene Durchlass so weit verlängert, dass die Gehwege beidseitig der L21 bis zum Bauende geführt werden können.
Grunderwerb
Die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücksflächen und die davon betroffenen Eigentümer werden vom Land in separaten Grunderwerbsplänen und Verzeichnissen dargestellt und aufgelistet. Betroffen sind die Gemeinde selbst, Gewerbetreibende wie ALDI und auch Privateigentümer. Mit ihnen werden außerhalb des Planfeststellungsverfahrens Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen geführt. Grundsätzlich gilt mit Beschluss der Planfeststellung eine Verpflichtung zum Verkauf.
Mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt werden insbesondere drei Knotenpunkte umgestaltet, um die Sicht- und Abbiegeverhältnisse zu verbessern. So werden die Verkehrsströme gezielter geführt und vor allem die Sicherheit des querenden Fußgängerverkehrs erhöht.
1. L21/Schönfließer Straße
Die Schönfließer Straße wird annähernd rechtwinklig an die L21 angebunden. Dies verbessert die Sichtverhältnisse auf Querverkehr und Radfahrer. Zudem wird dadurch ein größerer Abstand zur Hermann-Grüneberg-Straße geschaffen – ein Zusammenlegen beider Kreuzungen war aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung nicht möglich. Die Eckausrundungen werden angepasst, dadurch entsteht nordwestlich Raum für eine bessere und breitere Anordnung der Nebenanlagen. Die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite reicht jedoch weder in der Schönfließer Straße, noch in der L21 für eine separate Linksabbiegespur aus. Der Knotenpunkt wird weiterhin durch eine zeit- und verkehrsabhängige Ampel geregelt.
2. L21/Hermann-Grüneberg-Straße
In der überbreiten Einmündung der Hermann-Grüneberg-Straße wird zur besseren Übersichtlichkeit der Fahrbahnteiler entfernt und die nordöstliche Eckausrundung angepasst. Zugleich wird die Fahrspur in Richtung Schildow für Linksabbieger auf eine Fahrbahnbreite von 5,00 m aufgeweitet. Die Einmündung bleibt ohne Ampel.
3. L21/Bahnhofstraße
Die L21 und die Bahnhofstraße werden beide für eine zusätzliche Linksabbiegespur aufgeweitet. Zudem werden die Bordausrundungen der Bahnhofstraße angepasst. Der Knotenpunkt wird zukünftig durch eine zeit- und verkehrsabhängige Ampel geregelt.
Die bereits vorhandenen Gehwege werden neu angeordnet und durch einen Sicherheitsstreifen oder Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Breite beträgt in der Regel 2,00 m zzgl. 0,75 m Sicherheitsstreifen. Im Zentrumsbereich beträgt die geplante Gehwegbreite aufgrund der gemeindlichen Einrichtungen (Dorfanger, Bushaltestelle, Schulstandort, Imbiss) sogar 2,50 m.
Der Gehweg wird beidseitig für den Radverkehr freigegeben. Auf der Fahrbahn ist aufgrund der zu geringen Breite eine geschützte Führung des Radverkehrs nicht möglich.
Am Zehnrutenweg ist eine zusätzliche Fußgängerampel geplant, um die Sicherheit der querenden Fußgänger in Richtung Rathaus und des Schülerverkehrs aus dem angrenzenden Neubaugebiet Rechnung zu tragen. Sämtliche Überquerungsstellen werden von sichtbehinderndem Bewuchs und von parkenden Fahrzeugen freigehalten, indem z.B. Poller aufgestellt werden.
Die Haltestelle auf der östlichen Straßenseite (Richtung Summt) bleibt an dieser Stelle erhalten. Dagegen wird die Haltestelle auf der westlichen Straßenseite in Richtung Rathaus verschoben. Dazu wird die aufgeweitete Fahrspur aus dem Knotenpunkt L 21/Bahnhofstraße weitergeführt und als Busfahrspur markiert. So entsteht eine Haltebucht.
Die Bushaltestellen werden auf beiden Seiten behindertengerecht mit Kasseler Sonderbord und taktilen Platten ausgebaut.
Die Masten für die Straßenbeleuchtung werden durch die Gemeinde geplant. Die alten Beleuchtungsanlagen werden durch neue ersetzt. Die genauen Standpunkte werden über eine lichttechnische Berechnung ermittelt.
Von den Baumaßnahmen sind vor allem drei Naturbereiche betroffen:
1. Naturgebiet Tegeler Fließtal
Den wertvollsten Biotopkomplex im Bereich des Planungsvorhabens stellt der naturschutzrechtlich geschützte Bereich des Tegeler Fließtals östlich von Mühlenbeck, am Ende der Bahnhofstraße dar. Dieser Lebensraum besitzt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Störwirkungen. Die Baumaßnahmen im Fließtal dienen dem Hochwasserschutz, denn hierher soll das Oberflächenwasser zukünftig abgeleitet werden.
2. Wiesenniederung hinterm Rathaus
Einen weiteren wichtigen und zusammenhängenden Biotopkomplex bildet die Wiesenniederung nördlich von Mühlenbeck mit dem entwässernden Graben L 059. Auch diese Wiesenflächen besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Störwirkungen. Zudem wurden im Bereich des Grabens die unter Schutz stehenden Otter nachgewiesen.
3. Alleebäume im Ortskern
Die Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen stellen besondere landschaftsbildprägende Strukturen dar. Nach Einzelfallprüfung jedes einzelnen Baumes sollen 66 Bäume entlang der L21 sowie an der Bahnhofstraße/Woltersdorfer Straße gefällt werden. Zumeist reichen die Wurzeln zu weit in den Fahrbahnbereich hinein, der mit dem Ausbau bis zu 1 m tief ausgeschachtet werden muss. Einige Bäume im Bereich von Einmüdungen stehen auch der Sichtfreiheit und damit der Verkehrssicherheit entgegen. 30 Bäume erhalten während der Bauarbeiten einen Einzelbaumschutz.
Ausgleichsmaßnahmen
Der Landschaftspflegerische Begleitplan führt eine Reihe von Bau- und Pflegemaßnahmen auf, welche die Boden- und Vegetationsbeeinträchtigungen vollständig kompensieren. Tatsächlich werden sich damit die Biotopstrukturen und -qualitäten im Bereich des Tegeler Fließtals und der Wiesenniederung noch verbessern. Dazu gehört:
Landschaftliches Ortsbild
An beiden Ortseingängen werden rechts und links der Straße breite Grünstreifen angelegt, auf denen Alleeartige Baumpflanzungen den örtlichen Einfahrtsbereich gestalterisch kennzeichnen und verdeutlichen. Dazu wird auf der einen Seite am öffentlichen Kita-Gelände der „Raupe Nimmersatt“ der vordere Zaun nach hinten versetzt. Auf der anderen Seite schafft die verschwenkte Doppelkurve zwischen Rathaus und Tankstelle den nötigen Platz zwischen Fahrbahn und Gehwegen.
Die Straßenentwässerung L21 soll ca. 150 m flussabwärts der Woltersdorfer Straße in das Tegeler Fließ einleiten. Die Abflussmengen wurden anhand der Starkniederschlagshöhen für Deutschland mit einem Toleranzbetrag von +10 % berechnet. Der jetzige Graben L059 soll dafür ab dem Rohrdurchlass in der Bahnhofstraße umverlegt werden und südlich unmittelbar an der Woltersdorfer Straße verlaufen. Der Mündungsbereich in den Tegeler Fließ wäre südlich des bestehenden Brückenbauwerks einzurichten.
Mit der Neukonzeption der Straßenentwässerung werden Boden, Wasser sowie Tiere und Pflanzen weniger beeinträchtigt als es aktuell der Fall ist. Die zum Teil stark belasteten Regenwasserabflüsse werden künftig durch ein vorgeschaltetes Bauwerk (Lamellenklärer) gereinigt. Dieses hält Schlamm, Leichtflüssigkeiten und insbesondere feines Sediment zurück. Das bereits nach dem Stand der Technik gereinigte Niederschlagswasser wird nicht direkt in das Tegeler Fließ eingeleitet, sondern in einen naturnahen Retentionsraum am rechten Ufer des Tegeler Fließ geführt. Bedingt durch die Geschiebemergelhochlage in Mühlenbeck versickert das Wasser hier nur bis in den Oberboden und fließt entsprechend der Geländestruktur zur Niederung des Tegeler Fließ. So werden der Zufluss in das Tegeler Fließ reguliert und Schadstoffe zurückgehalten. Die Retentionsfläche von 4.800 m2 kann mit Schilf bepflanzt werden und ist regelmäßig alle 2–3 Jahre extensiv zu mähen.
Grundstücksentwässerung
Entsprechend der Satzung des Zweckverbandes Fließtals sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu belassen. Regenwassers, das auf privaten Flächen anfällt, darf nicht auf Flächen oder in Entwässerungseinrichtungen des Landesbetriebes geleitet werden.
Grundsätzlich wirkt die neue Fahrbahndecke aus Splittmastixasphalt gegenüber der aktuell vorhandenen Fahrbahn lärmmindernd. Dennoch ergab die Schallberechnung auf Basis der Verkehrsprognose Brandenburg für das Jahr 2025 Grenzwertüberschreitungen an fünf Häusern im Ortsgebiet:
Für die Anwohner dieser Häuser besteht ein Anspruch „dem Grunde nach“ auf passiven Schallschutz. Einzelheiten sind den Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen.
Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, können diese Anwohner beim Land innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Gutachter prüft, ob und in welchem Umfang tatsächlich Anspruch besteht, z.B. in Form von Schallschutzfenstern oder schallgedämmten Lüftern. Wird die Notwendigkeit bestätigt, erstattet das Land als Vorhabenträger die Kosten für die nötigen Maßnahmen. Achtung: Schallschutzmaßnahmen werden nur erstattet, wenn sie nach dem Planfeststellungsbeschluss vorgenommen wurden.
Das Vorhaben wird als Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und der Gemeinde Mühlenbecker Land durchgeführt. Über die Kostenteilung zwischen Land und Gemeinde muss noch eine Vereinbarung abgeschlossen werden.
Die Gemeinde finanziert hierbei insbesondere die Nebenbereiche (Sicherheits-, Grünstreifen, Gehweg, Beleuchtung). Diese Kosten werden nach dem Kommunalen Abgabengesetz anteilig auf Anlieger umgelegt. Es gilt hierbei die Rechtslage zum Bauzeitpunkt.
Die Gesamtbauzeit beträgt voraussichtlich ca. 2 Jahre. Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung der L21 und der L30 durchgeführt werden. Für die Vollsperrungen werden weiträumige Umleitungen für den Durchgangsverkehr eingerichtet.
Um die innerörtliche Erreichbarkeit für Anlieger zu gewährleisten, ist es vorgesehen, die Baumaßnahme in 7 Bauabschnitte (BA) zu unterteilen:
Auf der Grundlage der Großräumigen Verkehrsführung und den genannten Verkehrssicherungsabschnitten bereitet die Gemeinde Mühlenbecker Land in Abstimmung mit dem Landkreis Oberhavel (Schulträger) und der Oberhavel Bus-Gesellschaft die innerörtliche Führung des Anlieger-, Schülerverkehr- und öffentlichen Personennahverkehrs vor.
Ansprechpartner im Rathaus
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gern an
Enrico Neumann, Fachdienstleiter für Bauordnung & Planung im Rathaus.
Hinweis: Die hier dargelegten Inhalte sind nicht verbindlich, sondern geben nur einen Einblick in die umfangreichen Planungen des Landes Brandenburg. Die vollständigen Unterlagen der Entwurfsplanung finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Bauen und Verkehr unter https://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/nutzungshinweis.php?pid=36215&fbclid=IwAR1T1_bWobGE-cBaUhgcUBbMmlD413i3vXYmRiijFqPP7c1Aa2oITfvC1tU
Gemeinde Mühlenbecker Land
Liebenwalder Straße 1
16567 Mühlenbecker Land
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Fax 033056 841-70
gemeinde(@)muehlenbecker-land.de
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