Gemeinde Mühlenbecker Land

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Der Hauptausschuss (HA)

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Welche Aufgaben hat dieser Ausschuss?

Dieser Ausschuss spielt eine besondere Rolle unter den kommunalen Gremien: Er besteht aus einer von der Gemeindevertretung festgelegten Anzahl von Mitgliedern der Fraktionen (8) und dem Bürgermeister. Ihm gehören also insgesamt neun stimmberechtigte Mitglieder an, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden wählen.

Der HuFA muss die Arbeiten der Fachausschüsse aufeinander abstimmen, sodass der Gemeindevertretung abstimmungsfähige Empfehlungen zur Entscheidung vorgelegt werden können. Er kann deshalb zu jeder Stellungnahme eines anderen Ausschusses eine eigene Stellungnahme abgeben. In einigen Angelegenheiten, die nicht Geschäft der laufenden Verwaltung und die in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt sind, fasst der HuFA selbstständig Beschlüsse, wenn diese unter der Wertgrenze von 30.000 € bleiben.

Der Hauptausschuss (HA)