Gemeinde Mühlenbecker Land

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Die Ortsbeiräte (OB)

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Welche Aufgabe haben unsere Ortsbeiräte?

Im Rahmen der Kommunalreform 2003 wurde die Gemeinde Mühlenbecker Land aus vier Gemeinden des vorherigen Amtes Schildow gebildet. Seitdem vertreten die von den Einwohnern direkt gewählten Ortsbeiräte von Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ und Zühlsdorf mit jeweils fünf Mitgliedern ihren Ortsteil. Aus ihrer Mitte wählen sie jeweils die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher.

Den Ortsbeiräten kommt in den Sitzungen der Gemeindeorgane ein aktives Teilnahmerecht zu, wenn Angelegenheiten des jeweiligen Ortsteils betroffen sind. In Angelegenheiten ihres Ortsteils und zur Erstellung des Haushaltsplanes werden die Ortsbeiräte vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung gehört, sie können Vorschläge unterbreiten und Anträge an den Bürgermeister stellen, in Bezug auf Straßen, Ortsbild und Räumlichkeiten können sie Entscheidungen treffen, wenn deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht.

Die Ortsbeiräte haben zwar keinen eigenen Haushalt, bekommen aber regelmäßig von der Gemeindevertretung Mittel zur Verfügung gestellt zur Förderung von Vereinen und Verbänden, für Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums und der Fremdenverkehrsentwicklung sowie für Ehrungen und Jubiläen.

Ihre Ansprechpartner im Ortsteil

Ortsbeirat Mühlenbeck:

Ortsbeirat Schönfließ:

Ortsbeirat Zühlsdorf: