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Für die Wahlen im Mühlenbecker Land besteht i.d.R. die Möglichkeit der Briefwahl.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem amtlichen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
So beantragen Sie den amtlichen Stimmzettel für die Briefwahl:
Für den Antrag auf Briefwahl sind folgende Angaben erforderlich:
Es ist auch möglich, den Antrag in Vertretung für jemanden zu stellen. Dies muss allerdings persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) getan werden; eine schriftliche Vollmacht ist vorzulegen. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Der Antrag auf Briefwahl kann auch bereits gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt allerdings erst, nachdem der Landes- und Bundeswahlausschuss getagt und abschließend über die zugelassenen Parteien und Kandidaten entschieden haben. Erst danach gehen die Stimmzettel in den Druck und können anschließend durch unser Wahlteam vorbereitet und versendet werden.