Gemeinde Mühlenbecker Land

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Kommunale Gremien auf einen Blick

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So wird diskutiert, abgewogen und auf den Weg gebracht ...

Ihre ersten Ansprechpartner in den vier Ortsteilen Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ und Zühlsdorf sind die Ortsbeiräte. Ihre jeweils fünf Mitglieder werden direkt im Ortsteil gewählt. Die Vorsitzende der Ortsbeiräte werden Ortsvorsteher genannt. Sie vertreten die Ortsteile gegenüber den kommunalen Organen und haben immer dann, wenn Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind, ein aktives Teilnahmerecht an den öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse.

Die Gemeindevertretung ist im Mühlenbecker Land das zentrale Gremium. Sie 
besteht aus 22 Mitgliedern, die auf fünf Jahre gewählt werden, sowie dem hauptamtlichen Bürgermeister, der für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt wird. Die Sitzungen der Gemeindevertretung werden von dem gewählten Vorsitzenden einberufen und geleitet. Im Benehmen mit dem Bürgermeister setzt er die Tagesordnung fest, für die auch die Fraktionen (oder mindestens drei Gemeindevertreter) Beratungsgegenstände benennen können.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen und beschließt über Angelegenheiten, die nicht der Gemeindevertretung vorbehalten sind.

Die Gemeindevertretung hat zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung drei ständige Fachausschüsse mit jeweils sieben stimmberechtigten Gemeindevertretern gebildet:

  • Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Bauen, Wohnen und Gewerbe
  • Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und touristische Entwicklung

Zusätzlich können die Gemeindeverteter auch zeitweilige Ausschüsse einberufen.