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Ihre ersten Ansprechpartner in den vier Ortsteilen Mühlenbeck, Schildow, Schönfließ und Zühlsdorf sind die Ortsbeiräte. Ihre jeweils fünf Mitglieder werden direkt im Ortsteil gewählt. Die Vorsitzende der Ortsbeiräte werden Ortsvorsteher genannt. Sie vertreten die Ortsteile gegenüber den kommunalen Organen und haben immer dann, wenn Angelegenheiten des Ortsteils betroffen sind, ein aktives Teilnahmerecht an den öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse.
Die Gemeindevertretung ist im Mühlenbecker Land das zentrale Gremium. Sie besteht aus 27 Mitgliedern, die auf fünf Jahre gewählt werden, sowie dem hauptamtlichen Bürgermeister, der für eine Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt wird. Die Sitzungen der Gemeindevertretung werden von dem gewählten Vorsitzenden einberufen und geleitet. Im Benehmen mit dem Bürgermeister setzt er die Tagesordnung fest, für die auch die Fraktionen (oder mindestens drei Gemeindevertreter) Beratungsgegenstände benennen können.
Der Hauptausschuss hat die Arbeiten der Ausschüsse aufeinander abzustimmen und beschließt über Angelegenheiten, die nicht der Gemeindevertretung vorbehalten sind.
Die Gemeindevertretung hat zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung drei ständige Fachausschüsse mit jeweils sieben stimmberechtigten Gemeindevertretern gebildet:
Zusätzlich können die Gemeindeverteter auch zeitweilige Ausschüsse einberufen.