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Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit auf Unregelmäßigkeiten oder Verstöße stoßen und diese intern oder bei Behörden melden, werden oft als "Whistleblower" bezeichnet. Seit dem 2. Juli 2023 werden diese Personen besonders geschützt, wenn sie solche Verstöße melden oder offenlegen. Dazu dienen spezielle Meldestellen, welche nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Verbindung mit dem Kommunalen Hinweisgebermeldestellegesetz (KommHinwMeldG) eingerichtet werden müssen.
Auch die Gemeinde Mühlenbecker Land bietet ein schützendes Hinweisgebersystem für ihre Beschäftigen an.
Dieses System ermöglicht es allen Beschäftigten, ihre Anliegen, Bedenken oder Hinweise vertrauensvoll und sicher zu übermitteln - anonym und ohne Angst vor Repressalien. Unsere Werte, Ethik und Integrität haben höchste Priorität!
Um Diskretion und Anonymität zu gewährleisten, hat die Gemeinde Mühlenbecker Land die Rechtsanwaltskanzlei Wetzel mit der Funktion der interne Meldestelle beauftragt. Sie wird die Meldungen aufnehmen, den Absender schützen, die Hinweise ihre Plausibilität hin überprüft und sie umgehend an die zuständige Stelle bei der Gemeinde Mühlenbecker Land weiterleiten. Eine Offenlegung der Identität der meldenden Person findet ohne zuvor erteilte Einwilligung nicht statt!
Kontakt zur Meldestelle:
Rechtsanwalt Marcel Wetzel
Theodor-Heuss-Platz 4
14052 Berlin
Zusatz "vertraulich" oder "persönlich"
Telefon: 030 / 895 66 160 (Mo.– Fr. 8 –17 Uhr)
E-Mail: gemeindemuehlenbeckerland(@)wetzel.berlin
Sicheres Meldeformular Online: www.wetzel.berlin/hinweisgeben
Ansprechpartner:
Bei Fragen zum Meldesystem stehen Ihnen Herr Daniel Mischke (Tel. 033056 / 841-42, mischke(@)muehlenbecker-land.de) oder die Rechtsanwaltskanzlei Wetzel (Tel. 030 / 895 66 160, mail(@)wetzel.berlin) gerne zur Verfügung.