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Demokratische, geheime und professionelle Wahlen sind die Basis unserer Gesellschaft. Dafür sorgt im Mühlenbecker Land ein Team aus Mitarbeitern verschiedenster Abteilungen:
Wahlleiterin: N.N.
Stellvertretende Wahlleitung: Sarah Warnest
E-Mail: wahlen(@)muehlenbecker-land.de
Nächste geplante Wahlen im Mühlenbecker Land
2024 – am 22.September Landtagswahl
2025 – Wahl des Bundestags
2027 – Wahl des Bürgermeisters
In diesem Portal finden Sie die Wahlergebnisse der aktuellen Landtagswahl, gegliedert nach:
Wahlergebnisse aus dem Mühlenbecker Land: www.wahlergebnisse.brandenburg.de/12/500/20240922/landtagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120650225225.html
Wahlbekanntmachung
zur Wahl des 8. Landtages Brandenburg
am 22. September 2024
1. Am 22. September 2024 findet die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg statt. Gewählt werden kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist für diese Wahl in folgende 12 Urnen-Wahlbezirke eingeteilt:
OT Schildow
Wahlbezirk 01: Kita „An der Heidekrautbahn“ Franz-Schmidt-Str. 10, barrierefrei
Wahlbezirk 02: Kita „Spatzenhaus“, Schillerstr. 25, barrierefrei
Wahlbezirk 03: Europaschule am Fließ, Franz-Schmidt-Str. 5, barrierefrei
Wahlbezirk 04: Hort „Kinderland“, Franz-Schmidt-Str. 5a, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 05: Restaurant „Kastanienhof“, Schillerstr. 1a, barrierefrei
OT Schönfließ
Wahlbezirk 06: Kita „Am Schlosspark“, Dorfstr. 1, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 07: Jugendclub Bieselheide, Glienicker Chaussee 5 nicht barrierefrei
OT Mühlenbeck
Wahlbezirk 08: Kita „Koboldhaus“, Liebenwalder Str. 73, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 09: Berufsförderungswerk Haupteingang, Kastanienallee 25, barrierefrei
Wahlbezirk 10: Treff Mühlenbeck, Hauptstr. 7 barrierefrei
OT Zühlsdorf
Wahlbezirk 11: Mehrzweckraum, Dorfstr. 35a, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 12: Kita „Schneckenhaus“, Dorfstr. 7 barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 01.09.2024 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses, ca. ab 15.00 Uhr am Wahltage, in den folgenden Briefwahlbezirken (BWB) zusammen:
BWB 13: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus II, (Neubau UG3, Liebenwalder Straße 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
BWB 14: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Bauraum), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
BWB 15: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Cafeteria), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
BWB 16: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
BWB 17: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
3. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Am Wahltag haben die Wähler/ innen die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Auf Verlangen, insbesondere wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden kann, muss sich der Wähler / die Wählerin über seine/ihre Person ausweisen.
4. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält am Wahltag im betreffenden Wahllokal, nach Identitätsprüfung einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel für die Landtagswahl enthält jeweils, in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern,
a) für die Wahl im Landtagswahlkreis (Erststimme) die für diesen Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Berufes oder der Tätigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sowie die Bezeichnung der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, oder der Bezeichnung „Einzelbewerberin“ oder „Einzelbewerber“ für Bewerber/innen, die nicht für eine Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung auftreten und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei Kreiswahlvorschlägen von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen,
b) für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme) die zugelassenen Landeslisten unter Angabe des Namens der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet auch dieser, sowie die Vor- und Familiennamen der ersten fünf Bewerber und links von dem Namen der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei Landeslisten von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen.
Die Wählerin oder der Wähler gibt bei der Landtagswahl
die Erststimme in der Weise ab,
dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll
und
die Zweitstimme in der Weise ab,
dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Jeder Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokales oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand in die für die jeweilige Wahl vorgesehene Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von umstehenden Personen nicht erkannt werden kann.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Die Wahlhandlungen sowie die im Anschluss an die Wahlhandlungen erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Wähler/innen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landtagswahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt worden ist
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Landtagswahlkreises in dem der jeweilige Wahlschein ausgestellt ist oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem amtlichen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig auf der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
7. Jeder/jede Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)
Mühlenbecker Land, den 17.07.2024
Filippo Smaldino
Bürgermeister / Wahlbehörde
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann sich von der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land die Briefwahlunterlagen beschaffen, z. B. durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder per Mail. Die Beantragung kann auch persönlich im Bürgeramt, innerhalb der Sprechzeiten vorgenommen werden. Ebenso können Sie das entsprechende Formular unter
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann sich von der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land die Briefwahlunterlagen beschaffen, z. B. durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder per Mail. Die Beantragung kann auch persönlich im Bürgeramt, innerhalb der Sprechzeiten vorgenommen werden. Ebenso können Sie das entsprechende Formular unter:
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12065225 zur digitalen Beantragung nutzen. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine/n Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/-in die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den jeweils unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die
Wahlbehörde der Gemeinde, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1
absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingehen.
zur digitalen Beantragung nutzen. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine/n Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/-in die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den jeweils unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die
Wahlbehörde der Gemeinde, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1
absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingehen.
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landtages am 22.09.2024
a) wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Landeswahlverordnung -BbgLWahlV- oder die Einspruchsfrist nach § 18 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes - BbgLWahlG- bis zum 06.09.2024, versäumt hat,
b) wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BbgLWahlG entstanden ist oder der Einspruchsfrist nach § 18, Satz 2 BbgLWahlG entstanden ist,
c) wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindeverwaltung gelangt ist.
5.3. Wahlscheine für die Landtagswahl können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 20.09.204, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, Bürgeramt (Einwohnermeldeamt), Liebenwalder Str. 1 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2. a-c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für eine / einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein/e behinderte/r Antragsteller/in kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem weißen Wahlschein erhält der/die Wahlberechtigte
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss die wählende Person den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Wahlbehörde 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1 absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein oder Stimmzettel nicht zugegangen ist, kann bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein oder neuer Stimmzettel ausgegeben werden.
Die Wahlbriefe für die Landtagswahl werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Verwendungsform unentgeltlich befördert.
Mühlenbecker Land, 17.07.2024
Filippo Smaldino
Bürgermeister / Wahlbehörde
Bekanntmachung
gemäß § 60 i. V. m. § 50 BbgKWahlG
Der Wahlausschuss der Gemeinde Mühlenbecker Land hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 der Wahlleiterin für die Dauer der Wahlperiode die Aufgabe übertragen, gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG), die Ersatzpersonen für ausgeschiedene Mitglieder der kommunalen Vertretungen festzustellen.
Gemäß § 60 Abs. 3 des BbgKWahlG geht der Sitz eines/einer gewählten Vertreters/Vertreterin, der/die sein/ihr Mandat ablehnt, auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der oder die Ausgeschiedene gewählt worden ist. Die Reihenfolge der Ersatzpersonen richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.
Frau Dr. Barbara Jockel hat mit Schreiben vom 11.07.2024 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat in der Gemeindevertretung Mühlenbecker Land niederlegt. Nach den vorgenannten Bestimmungen ist die erste Ersatzperson für die Gemeindevertretung Mühlenbecker Land auf der Liste – Freie Wähler Mühlenbecker Land – Frau Jana Liepe.
Ihr steht damit das von Frau Dr. Jockel abgelehnte Mandat in der Gemeindevertretung Mühlenbecker Land zu. Frau Liepe hat das Mandat angenommen und rückt in die Gemeindevertretung Mühlenbecker Land nach.
Mühlenbecker Land den 17.07.2024
gez. Sarah Warnest
stellv. Wahlleiterin
Frühere Wahlergebnisse
Unter nachfolgenden Links können Sie die aktuellen Wahlergebnisse der Wahlen am 09.06.2024 verfolgen:
Europawahl:
Kreistagswahl:
Gemeindevertretungswahl:
Ortsbeiratswahl:
https://wahlergebnisse.brandenburg.de/650225225/400/20240609/ortsbeiratswahl_gemeinde/index.html
Verbundene Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
Wählen durch Briefwahl
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann sich von der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land die Briefwahlunterlagen beschaffen, z. B. durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder per Mail. Die Beantragung kann auch persönlich im Bürgeramt, innerhalb der Sprechzeiten vorgenommen werden. Ebenso können Sie das entsprechende Formular unter https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12065225 zur digitalen Beantragung nutzen. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine/n Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/-in die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den jeweils unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die
a.) Wahlbehörde der Gemeinde, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1
(Europawahl / Kommunalwahl)
b) Landkreis Oberhavel (Wahlbehörde), Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg (Kreistagswahl)
absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingehen. Die jeweiligen
Adressen sind auf den Wahlbriefumschlägen vermerkt.
WAHLBEKANNTMACHUNG
zur Wahl des Europäischen Parlaments am 09.06.2024
1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist in folgende 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
OT Schildow
Wahlbezirk 01: Kita „An der Heidekrautbahn“ Franz-Schmidt-Str. 10, barrierefrei
Wahlbezirk 02: Kita „Spatzenhaus“, Schillerstr. 25, barrierefrei
Wahlbezirk 03: Europaschule am Fließ, Franz-Schmidt-Str. 5, barrierefrei
Wahlbezirk 04: Hort „Kinderland“, Franz-Schmidt-Str. 5a, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 05: Restaurant „Kastanienhof“, Schillerstr. 1a, nicht barrierefrei
OT Schönfließ
Wahlbezirk 06: Kita „Am Schloßpark“, Dorfstr. 1, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 07: Jugendclub Bieselheide, Glienicker Chaussee 5, nicht barrierefrei
OT Mühlenbeck
Wahlbezirk 08: Kita „Koboldhaus“, Liebenwalder Str. 73, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 09: Berufsförderungswerk, Haupteingang, Kastanienallee 25, barrierefrei
Wahlbezirk 10: Treff Mühlenbeck, Hauptstr. 7, barrierefrei
OT Zühlsdorf
Wahlbezirk 11: Mehrzweckraum 1, Dorfstr. 35a, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 12: Kita „Schneckenhaus“, Dorfstr. 7. barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben.
Die Briefwahlvorstände treten, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses, um 15.00 Uhr am Wahltage in den Briefwahl-Wahlbezirken zusammen:
Wahlbezirk 13: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus II, (Neubau UG3, Liebenwalder Straße 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,
Wahlbezirk 14: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus I, (Rathaus Sitzungssaal), Liebenwalder Straße 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,
Wahlbezirk 15: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Bauraum), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,
Wahlbezirk 16: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Cafeteria), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,
Wahlbezirk 17: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,
Wahlbezirk 18: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,
Wahlbezirk 19: Grundschule Mühlenbeck, Haus 2, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,
Wahlbezirk 20: Grundschule Mühlenbeck, Haus 3, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land.
3. Jeder/jede Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wähler/-innen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zu Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Jeder/jede Wähler/-in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber/-innen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des/der Wahlvorschlagsberechtigten, einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der/die Wähler/-in gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von dem/der Wähler/-in in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis Oberhavel, in dem der Wahlschein ausgestellt worden ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises
oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verwaltung der Gemeinde Mühlenbecker Land. Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt), OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, 16567 Mühlenbecker Land, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und den unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle (Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land) abgegeben werden.
6. Jeder/jede Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich auch in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)
Mühlenbecker Land, den 02.04.2024
gez. Filippo Smaldino
Bürgermeister (Wahlbehörde)
BEKANNTMACHUNG
der Wahlleiterin zur Kommunalwahl am 09.06.2024
OT Schildow
Wahlbezirk 01: Kita „An der Heidekrautbahn“ Franz-Schmidt-Str. 10, barrierefrei
Wahlbezirk 02: Kita „Spatzenhaus“, Schillerstr. 25, barrierefrei
Wahlbezirk 03: Europaschule am Fließ, Franz-Schmidt-Str. 5, barrierefrei
Wahlbezirk 04: Hort „Kinderland“, Franz-Schmidt-Str. 5a, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 05: Restaurant „Kastanienhof“, Schillerstr. 1a, nicht barrierefrei
OT Schönfließ
Wahlbezirk 06: Kita „Am Schloßpark“, Dorfstr. 1, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 07: Jugendclub Bieselheide, Glienicker Chaussee 5, nicht barrierefrei
OT Mühlenbeck
Wahlbezirk 08: Kita „Koboldhaus“, Liebenwalder Str. 73, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 09: Berufsförderungswerk Haupteingang, Kastanienallee 25, barrierefrei
Wahlbezirk 10: Treff Mühlenbeck, Hauptstr. 7, barrierefrei
OT Zühlsdorf
Wahlbezirk 11: Mehrzweckraum 1, Dorfstr. 35a, nicht barrierefrei
Wahlbezirk 12: Kita „Schneckenhaus“, Dorfstr. 7. barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 übersandt werden, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
3. Wahlberechtigte, die keinen Wahlschein besitzen, können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Am Wahltag haben die Wähler/-innen die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Auf Verlangen, insbesondere wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden kann, muss sich der/die Wähler/-in über seine/ihre Person auszuweisen.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
5. Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind oder aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten auf Antrag in der Gemeindeverwaltung, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt ) einen Wahlschein.
Im Ausnahmefall ist auch am Wahltag bis 15.00 Uhr eine Beantragung möglich.
Wähler/-innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlgebiet der Gemeinde Mühlenbecker Land, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
teilnehmen.
Die Briefwahlvorstände treten, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses, ab 15.00 Uhr am Wahltage in den folgenden Briefwahl-Wahlbezirken zusammen:
Wahlbezirk 13: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus II, (Neubau UG3, Liebenwalder Straße 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wahlbezirk 14: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus I, (Rathaus Sitzungssaal), Liebenwalder Straße 1, Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wahlbezirk 15: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Bauraum), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wahlbezirk 16: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Cafeteria), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wahlbezirk 17: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wahlbezirk 18: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wahlbezirk 19: Grundschule Mühlenbeck, Haus 2, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wahlbezirk 20: Grundschule Mühlenbeck, Haus 3, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land
Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann sich von der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land die Briefwahlunterlagen beschaffen, z. B. durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder per Mail. Die Beantragung kann auch persönlich im Bürgeramt, innerhalb der Sprechzeiten vorgenommen werden. Ebenso können Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der Gemeinde Mühlenbecker Land, unter www.g-l-m.de zur digitalen Beantragung nutzen. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Der hellgrüne Wahlbriefumschlag mit den 2 Stimmzetteln (Gemeindevertretung, Ortsbeirat - im verschlossenen hellgrauen Stimmzettelumschlag) und der unterschriebene Wahlschein, sind so rechtzeitig, der auf dem hellgrünen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuzuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle (Gemeindeverwaltung) abgegeben werden.
Für die Wahl zum Kreistag Oberhavel, ist der Stimmzettel in den cremefarben Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag und dann der, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Wahlbehörde, Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Str. 1 in 16515 Oranienburg) rechtzeitig zuzuleiten.
6. Jede/r wahlberechtigte Bürger/in kann pro Wahl drei Stimmen vergeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitgehalten werden.
Der Stimmzettel enthält für die Wahl des Kreistages, die im jeweiligen Wahlkreis zugelassenen Bewerber/-innen, für die Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte, die im Wahlgebiet Gemeinde Mühlenbecker Land zugelassenen Bewerber/-innen.
Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der/die Wahlberechtigte durch Ankreuzen eindeutig kennzeichnet, welchem/welcher Bewerber/-in die Stimme gelten soll.
Der/die Wahlberechtigte kann drei Stimmen für einen/eine Bewerber/-in abgeben,. Diese können aber auch verschiedenen Bewerbern/Bewerberinnen eines Wahlvorschlages gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb eines Wahlvorschlages gebunden zu sein. Die Stimmen können auch auf die Bewerber/-innen verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.
Der Stimmzettel muss von dem/der Wählenden in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
7. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Wahlberechtigte, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.
Das Wahlberechtigtenverzeichnis kann in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der Sprechzeiten in der Gemeinde Mühlenbecker Land, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Wer das Wahlberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 24.05.2024 bei der Wahlleiterin der Gemeinde Mühlenbecker Land Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder mündlich, als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden.
Soweit die Tatsachen nicht offenkundig sind, müssen die erforderlichen Beweismittel beigebracht werden.
Mühlenbecker Land, den 02.04.2024
gez. A. Müller
Wahlleiterin
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 09.06.2024
in der Gemeinde Mühlenbecker Land
1. Das Wahlberechtigtenverzeichnis zur Kommunalwahl (Kreistag Oberhavel, Gemeindevertretung, Ortsbeiräte) für die Wahlbezirke der Gemeinde Mühlenbecker Land wird in der Zeit vom 20.05.2024 – 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, Bürgeramt (Einwohnermeldeamt), Liebenwalder Str. 1, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder/jede Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wahlberechtigtenverzeicnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlberechtigtenverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
2. Wer das Wahlberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 bis 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann persönlich, schriftlich, durch einen Bevollmächtigten oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Der Einspruch kann die Aufnahme einer neuen Eintragung oder Streichung oder Berichtigung an einer vorhandenen Eintragung zum Gegenstand haben. Soweit die behaupteten nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel zu beizubringen.
3. Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis:
Auf Antrag kann in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen werden:
a) eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnsitz außerhalb des Wahlgebiets liegt, wenn sie
am Ort der Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches
hat,
b) eine wahlberechtigte Person, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst
gewöhnlich aufhält,
c) eine/ein wahlberechtigte/r Unionsbürgerin/-bürger, die/der nicht der Meldepflicht unterliegt.
In den Fällen zu a) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, dass sie am Ort der Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat. In den Fällen zu b) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, dass sie sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 25. Mai 2024 bei o.a. Wahlbehörde zu stellen. Der Antrag muss Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und, sofern vorhanden, die genaue Anschrift der wahlberechtigten Person enthalten. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat (bitte hier Vordruckmuster abfordern und verwenden). Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen; § 53 BbgKWahlV gilt sinngemäß für Hilfeleistung bei der Stimmabgabe.
4. Wahlberechtigte, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wählen kann nur, wer in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in der Gemeinde Mühlebecker Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.
6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
6.1. Eine wahlberechtigte Person, die im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist.
6.2. Eine wahlberechtigte Person, die im Wahlberechtigtenverzeichnis nicht eingetragen ist.
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- (bis zum 19.05.2024) oder Einspruchsfrist (bis zum 24.05.2024) versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der unter a) genannten Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist oder
c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses erfahren hat.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, Bürgeramt (Einwohnermeldeamt), Liebenwalder Str. 1 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Antragsteller kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind (Nr. 6.2. a) bis c), können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
7. Mit den Wahlscheinen zum Kreistag (gelb) und zur Gemeindevertretungs-/Ortsbeiratswahl (hellgrün) erhält die wahlberechtigte Person
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine/n Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/-in die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den jeweils unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die
a.) Wahlbehörde der Gemeinde, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1
(Kommunalwahl)
b) Landkreis Oberhavel (Wahlbehörde), Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg (Kreistagswahl)
absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingehen. Die jeweiligen Adressen sind auf den Wahlbriefumschlägen vermerkt.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein oder Stimmzettel nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Wahltage, 15.00 Uhr ein neuer Wahlschein oder ein neuer Stimmzettel ausgegeben werden.
Die Wahlbriefe für die Kommunalwahl / Kreistagswahl werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Verwendungsform unentgeltlich befördert.
Mühlenbecker Land, 02.04.2024
gez. Filippo Smaldino
Bürgermeister (Wahlbehörde)
BEKANNTMACHUNG
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 in der
Gemeinde Mühlenbecker Land
1. Das Wählerverzeichnis, zur Wahl des Europäischen Parlaments für die Wahlbezirke der Gemeinde Mühlenbecker Land, wird in der Zeit vom 20.05.2024 - 24.05.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder/jede Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 um 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Landkreis Oberhavel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. Ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r.
5.2. Ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r,
a) wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis. (bei Deutschen gem. § 17 (1) und bei Unionsbürgern gem. § 17a (2) der Europawahlordnung) bis zum 19.05.2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 (1) Europawahlordnung bis zum 24.05.2024 versäumt hat,
b) wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist (bei Deutschen gem. § 17 (1), bei Unionsbürgern gem. § 17a (2) der Europawahlordnung) oder der Einspruchsfrist nach § 21 (1) Europawahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindeverwaltung gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 06.06.2024 bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt), Liebenwalder Str. 1 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2, Buchstabe a–c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Antragsteller kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der/die Wahlberechtigte
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/n Andere/n ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/-in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ohne besondere Versendungsform, ausschließlich von der Post unentgeltlich befördert.
Mühlenbecker Land, den 02.04.2024
gez. Filippo Smaldino
Bürgermeister (Wahlbehörde)
für die Kommunalwahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Mühlenbecker Land.
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2024 durch Beschluss folgende Wahlvorschläge, zur Kommunalwahl am 09.06.2024 zugelassen:
A. Wahl zur Gemeindevertretung Mühlenbecker Land
1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Müller | Mario | Schönfließ |
2 | Braun | Hans-Jörg | Mühlenbeck |
3 | Behrendt-Didszun | Katja | Schildow |
4 | Hentschel | Dennis | Schildow |
5 | Brietzke | Klaus | Schönfließ |
6 | Tietze | Heide | Zühlsdorf |
7 | Gerhardt-Axt | Nicole | Mühlenbeck |
8 | Tirado Canturiense | Loreen | Mühlenbeck |
9 | Gieß | David | Schönfließ |
10 | Birkicht | Ronald | Schönfließ |
11 | Böhme | Mario | Zühlsdorf |
12 | Schirmer | Sven | Schildow |
13 | Heckert | Jens | Zühlsdorf |
14 | Lüke | Torsten | Schildow |
15 | Ziekursch | Harald | Schönfließ |
2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Brück | Steffen | Mühlenbeck |
2 | Smaldino | Oya | Zühlsdorf |
3 | Berschneider | Axel | Mühlenbeck |
4 | Zanow | Yvonne | Zühlsdorf |
5 | Smaldino | Detlef | Schildow |
6 | Gaideck | Silvia | Schildow |
7 | Leifels | Alexander | Schildow |
8 | Bernburg | Bonnie | Mühlenbeck |
9 | Knaak | Reinhard | Schildow |
10 | Paetz | Anne | Mühlenbeck |
11 | Bücker | Norbert | Schönfließ |
12 | Kiesow | Beate | Zühlsdorf |
13 | Salam | Ayham | Schildow |
14 | Liekweg | Ursel | Zühlsdorf |
15 | Kraatz | Norbert | Zühlsdorf |
16 | Twardy | Kerstin | Schildow |
17 | Peter | Gerhard | Schildow |
18 | Wolf | Christopher | Mühlenbeck |
19 | Weißenborn | Jobst | Mühlenbeck |
20 | Busch | Hans-Jürgen | Mühlenbeck |
21 | Witte | Peter | Mühlenbeck |
3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Riesenberg | Axel | Schildow |
2 | Grossmann | Jörg | Mühlenbeck |
3 | Prause | Yvonne | Zühlsdorf |
4 | Mertens | Jan | Mühlenbeck |
5 | Tschirner | Frank | Schildow |
4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Henning | Thomas | Zühlsdorf |
2 | Ohme | Joana | Mühlenbeck |
3 | Schumann | Patrick | Schildow |
4 | Wroblewski | Sven | Schildow |
5 | Kunkel | Peter | Schönfließ |
6 | Agüeras Gäng | Lucille | Mühlenbeck |
7 | Haase | Ulrike | Mühlenbeck |
8 | Kretzschmar | Andreas | Mühlenbeck |
9 | Tamm | Oliver | Mühlenbeck |
10 | Seidel | Mike | Schönfließ |
11 | Bachmann | Nicole | Schildow |
12 | Zeller | Tim | Zühlsdorf |
13 | Schumann | Yvonne | Schildow |
14 | Hantel | Ivo | Schildow |
15 | Harembski-Henning | Beate | Zühlsdorf |
5. Wahlvorschlag - DIE LINKE
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Lackmann | Hartmut | Schildow |
2 | Rennspieß | Kerstin | Mühlenbeck |
3 | Rennspieß | Franziska | Mühlenbeck |
4 | Pump | Thomas | Zühlsdorf |
5 | Perleberg | Vera | Schildow |
6 | Hildebrand | Jens | Mühlenbeck |
7 | Roggmann | Nico | Schildow |
8 | Ebel | Tilmann | Schildow |
9 | Ilgner | Wolfgang | Schildow |
6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Dr. Jockel | Barbara | Mühlenbeck |
2 | Berschneider | Jens | Mühlenbeck |
3 | Liepe | Jana | Zühlsdorf |
4 | Schwartzer | Claus | Schildow |
5 | Dörk | Christian | Zühlsdorf |
6 | Emmerich | Kay | Mühlenbeck |
7 | Pietermann | Ronny | Mühlenbeck |
7. Wahlvorschlag - Freie Demokratische Partei
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Müller-Winkelmann | Inka | Schildow |
2 | Tiedemann | Ralf | Schildow |
3 | Seibold | Robert | Schildow |
4 | Haubold | Frank | Mühlenbeck |
5 | Trenner | Oliver | Schildow |
6 | Otté | Dirk-Michael | Schildow |
17. Einzelwahlvorschlag Leiste
Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ortsteil |
1 | Leiste | Patrick | Zühlsdorf |
B. Wahl zum Ortsbeirat Mühlenbeck
1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Braun | Hans-Jörg | |
2 | Gerhardt-Axt | Nicole | |
3 | Iden | Torsten |
2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Berschneider | Axel | |
2 | Brück | Steffen | |
3 | Bernburg | Bonnie | |
4 | Busch | Hans-Jürgen |
3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Grossmann | Jörg |
4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Ohme | Joana | |
2 | Tamm | Oliver |
5. Wahlvorschlag - DIE LINKE
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Rennspieß | Kerstin | |
2 | Rennspieß | Franziska | |
3 | Hildebrand | Jens |
6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Berschneider | Jens | |
2 | Dr. Jockel | Barbara | |
3 | Emmerich | Kay | |
4 | Pietermann | Ronny |
7. Wahlvorschlag - Freie Demokratische Partei
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Haubold | Frank |
C. Wahl zum Ortsbeirat Schildow
1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Behrendt-Didszun | Katja | |
2 | Hentschel | Dennis | |
3 | Schirmer | Sven | |
4 | Lüke | Torsten |
2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Gaideck | Silvia | |
2 | Smaldino | Detlef | |
3 | Peter | Gerhard |
3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Riesenberg | Axel |
4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lfd. Nr. |
Name |
Vorname | |
1 | Schumann | Patrick | |
2 | Schumann | Yvonne | |
3 | Wroblewski | Sven |
5. Wahlvorschlag - DIE LINKE
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Lackmann | Hartmut | |
2 | Roggmann | Nico |
6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Schwartzer | Claus |
7. Wahlvorschlag - Freie Demokratische Partei
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Müller-Winkelmann | Inka | |
2 | Seibold | Robert | |
3 | Otté | Dirk-Michael |
D. Wahl zum Ortsbeirat Schönfließ
1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Müller | Mario | |
2 | Birkicht | Ronald | |
3 | Gieß | David | |
4 | Brietzke | Klaus | |
5 | Ziekursch | Harald |
2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Grimm | Harald | |
2 | Bücker | Norbert |
4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Kunkel | Peter | |
2 | Seidel | Mike |
E. Wahl zum Ortsbeirat Zühlsdorf
1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Tietze | Heide | |
2 | Böhme | Mario | |
3 | Heckert | Jens |
2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Zanow | Yvonne | |
2 | Kiesow | Beate | |
3 | Liekweg | Ursel | |
4 | Smaldino | Oya |
3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Prause | Yvonne |
5. Wahlvorschlag - DIE LINKE
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Pump | Thomas |
6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Liepe | Jana | |
2 | Dörk | Christian |
17. Einzelwahlvorschlag Leiste
Lfd. Nr. | Name | Vorname | |
1 | Leiste | Patrick |
Ergebnisse des 1. Wahlgangs aus dem Mühlenbecker Land:
Daten tabellarisch (PDF)
Daten in Diagrammform (Grafik)
Vergleich Urnen- & Briefwahl (Grafik)
Stichwahl am 12.12.2021:
Daten in Diagramm- & Tabellenform (Grafik)
Vergleich Urnen- & Briefwahl (Grafik)
Wahlbeteiligung im Mühlenbecker Land: 85,2 %
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl2/ergebnisse_gemeinde_120650225225.html
Wahlergebnisse mit Stimmverteilung und Prozentzahlen:
www.g-m-l.de/wahlen/BM2019/BM.html
Filippo Smaldino | SPD | 4.557 Stimmen | 52,0 % |
Mario Müller | CDU | 4.205 Stimmen | 48,0 % |
Wahlberechtigte: 12.703
Wähler/innen: 9.014
Wahlbeteiligung: 71,0 %
ungütige Stimmen: 251
Der Kandidat Filippo Smaldino erlangte die notwenige Mehrheit und wurde damit zum Bürgermeister gewählt.
Wahlergebnisse aus Oberhavel
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl/ltw2019_ohv_webapp.html
In seiner Sitzung am 29. Mai 2019 hat der Wahlvorstand die folgenden Ergebnisse bestätigt:
Gemeindevertretung
Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)
Verteilung der 22 Sitze in der Gemeindevertretung:
Partei | Sitze | Gewählt wurden | Nachrücker |
---|---|---|---|
SPD | 6 | Smaldino (F.), Liekweg, Grimm, Gaideck, Saro, Peter | Zanow, Knaak |
CDU | 5 | Müller, Behrendt-Didszun, Braun, Hentschel, Brietzke | Ziekursch, Böhme |
Freie Wähler | 4 | Haberkern, Berschneider (J.), Liepe, Dr. Jockel | Schwartzer, Koch |
GRÜNE | 3 | Henning, Ohme, Wegener | Kunkel, Schroedter |
DIE LINKE | 2 | Lackmann, Rennspieß | Pump, Tirado Canturiense |
FDP | 1 | Friedrich | Müller-Winkelmann, Tiedemann |
AG MüLa | 1 | Warmbrunn | Jankowski (Es.), Leiste |
PIRATEN | 0 | -- |
Ortsbeirat Mühlenbeck
Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)
Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Mühlenbeck:
Partei | Sitze | Gewählt wurden | Nachrücker |
---|---|---|---|
Freie Wähler | 2 | Berschneider (J.), Dr. Jockel | Haberkern |
SPD | 1 | Berschneider (A.) | Brück |
CDU | 1 | Iden | Braun |
DIE LINKE | 1 | Rennspieß | Tirado Canturiense |
AG MüLa | 0 | -- |
Ortsbeirat Schildow
Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)
Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Schildow:
Partei | Sitze | Gewählt wurden | Nachrücker |
---|---|---|---|
CDU | 1 | Behrendt-Didszun | Hentschel |
SPD | 1 | Gaideck | Smaldino (D.) |
Freie Wähler | 1 | Schwartzer | Lukas |
GRÜNE | 1 | Wegener | -- |
DIE LINKE | 1 | Lackmann | Pioch |
Ortsbeirat Schönfließ
Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)
Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Schönfließ:
Partei | Sitze | Gewählt wurden | Nachrücker |
---|---|---|---|
CDU | 3 | Müller, Brietzke, Ziekursch | Rhodus |
SPD | 1 | Grimm | Bücker (N.) |
GRÜNE | 1 | Kunkel | -- |
Ortsbeirat Zühlsdorf
Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)
Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Zühlsdorf:
Partei | Sitze | Gewählt wurden | Nachrücker |
---|---|---|---|
AG MüLa | 1 | Jankowski (Es.) | Leiste |
SPD | 1 | Liekweg | Zanow |
CDU | 1 | Böhme | Kleinschmidt |
Freie Wähler | 1 | Liepe | -- |
DIE LINKE | 1 | Pump | -- |
Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl/kw2019_wk4.htm
Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl/ew2019_ohv_webapp.htm
Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
Ergebnisse aus Oberhavel
alle Daten (Download)
Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
alle Daten (Download)
Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
Alle Daten und Tabellen (Download)
Der Wahlausschuss ermittelte nach Berichterstattung durch den Wahlleiter in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2014 folgende endgültige Wahlergebnisse:
Alle Daten zu den Wahlen für Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte (Download)
Neue Sitzverteilung Gemeindevertretung
Wahlergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
alle Daten zum Download
Das Mühlenbecker Land hat mit Filippo Smaldino-Stattaus (SPD) einen neuen Bürgermeister gewählt.
Ergebnisse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte
alle Daten als Tabelle
Verteilung der Sitze in der Gemeindevertretung
Das Mühlenbecker Land hat Klaus Brietzke (CDU) zum ersten Bürgermeister der neu zusammengeschlossenen Gemeinde gewählt.
Ergebnisse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte
alle Daten als Tabelle
Verteilung der Sitze in der Gemeindevertretung
Gemeinde Mühlenbecker Land
Liebenwalder Straße 1
16567 Mühlenbecker Land
Tel. 033056 841-0
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