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Wahlen im Mühlenbecker Land

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Unsere Wahlleitung im Rathaus

Demokratische, geheime und professionelle Wahlen sind die Basis unserer Gesellschaft. Dafür sorgt im Mühlenbecker Land ein Team aus Mitarbeitern verschiedenster Abteilungen:

Wahlleiterin: Angela Müller
Stellvertretende Wahlleitung: Sarah Warnest
E-Mail: wahlen(@)muehlenbecker-land.de

Verbundene Wahlen am 09. Juni 2024 - Wahlhelfer gesucht!

Wahl der Ortsbeiräte, Gemeindevertretung, Kreistag, Europaparlament

1. Wahlaufruf

2. Wahlbekanntmachung

Nächste geplante Wahlen im Mühlenbecker Land
2024 – am 22.September Landtagswahl
2025 – Wahl des Bundestags
2027 – Wahl des Bürgermeisters

Bekanntmachung Europawahl 09. Juni 2024

WAHLBEKANNTMACHUNG

zur Wahl des Europäischen Parlaments am 09.06.2024

1. Am 09. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
 

2. Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist in folgende 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

OT Schildow

Wahlbezirk 01:          Kita „An der Heidekrautbahn“ Franz-Schmidt-Str. 10,                   barrierefrei

Wahlbezirk 02:          Kita „Spatzenhaus“, Schillerstr. 25,                                             barrierefrei

Wahlbezirk 03:          Europaschule am Fließ, Franz-Schmidt-Str. 5,                              barrierefrei

Wahlbezirk 04:          Hort „Kinderland“, Franz-Schmidt-Str. 5a,                                  nicht barrierefrei

Wahlbezirk 05:          Restaurant „Kastanienhof“, Schillerstr. 1a,                                 nicht barrierefrei

OT Schönfließ

Wahlbezirk 06:          Kita „Am Schloßpark“, Dorfstr. 1,                                               nicht barrierefrei

Wahlbezirk 07:          Jugendclub Bieselheide, Glienicker Chaussee 5,                          nicht barrierefrei

OT Mühlenbeck

Wahlbezirk 08:          Kita „Koboldhaus“, Liebenwalder Str. 73,                                     nicht barrierefrei

Wahlbezirk 09:          Berufsförderungswerk, Haupteingang, Kastanienallee 25,              barrierefrei

Wahlbezirk 10:          Treff Mühlenbeck, Hauptstr. 7,                                                     barrierefrei

OT Zühlsdorf

Wahlbezirk 11:          Mehrzweckraum 1, Dorfstr. 35a,                                                 nicht barrierefrei

Wahlbezirk 12:          Kita „Schneckenhaus“, Dorfstr. 7.                                               barrierefrei
 

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben. 
 

Die Briefwahlvorstände treten, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses, um 15.00 Uhr am Wahltage in den Briefwahl-Wahlbezirken zusammen:

Wahlbezirk 13: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus II, (Neubau UG3, Liebenwalder Straße 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land, 

Wahlbezirk 14: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus I, (Rathaus Sitzungssaal), Liebenwalder Straße 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,   

Wahlbezirk 15: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Bauraum), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,

Wahlbezirk 16: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Cafeteria), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land, 

Wahlbezirk 17: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land, 

Wahlbezirk 18: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land, 

Wahlbezirk 19: Grundschule Mühlenbeck, Haus 2, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land,

Wahlbezirk 20: Grundschule Mühlenbeck, Haus 3, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land.

 

3. Jeder/jede Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wähler/-innen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis- oder Reisepass zu Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Jeder/jede Wähler/-in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.    
Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber/-innen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des/der Wahlvorschlagsberechtigten, einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der/die Wähler/-in gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von dem/der Wähler/-in in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

 

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis Oberhavel, in dem der Wahlschein ausgestellt worden ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises

oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verwaltung der Gemeinde Mühlenbecker Land. Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt), OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, 16567 Mühlenbecker Land,  einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und den unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle (Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land) abgegeben werden.

 

6. Jeder/jede Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich auch in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

 

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)

 

Mühlenbecker Land, den 02.04.2024

 

gez. Filippo Smaldino

Bürgermeister (Wahlbehörde)

Bekannmachtung WVZ, Komm 22.03.2024

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 09.06.2024
in der Gemeinde Mühlenbecker Land

 

1. Das Wahlberechtigtenverzeichnis zur Kommunalwahl (Kreistag Oberhavel, Gemeindevertretung, Ortsbeiräte) für die Wahlbezirke der Gemeinde Mühlenbecker Land wird in der Zeit vom 20.05.2024 – 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag                von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag              von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag          von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, Bürgeramt (Einwohnermeldeamt), Liebenwalder Str. 1, für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder/jede  Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wahlberechtigtenverzeicnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er/sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlberechtigtenverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten der von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

2. Wer das Wahlberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 bis 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt)  Einspruch einlegen. Der Einspruch kann persönlich, schriftlich, durch einen Bevollmächtigten oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Der Einspruch kann die Aufnahme einer neuen Eintragung oder Streichung oder Berichtigung an einer vorhandenen Eintragung zum Gegenstand haben. Soweit die behaupteten nicht offenkundig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel zu beizubringen.

3. Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis:

Auf Antrag kann in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen werden:

a)  eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnsitz außerhalb des Wahlgebiets liegt, wenn sie

     am Ort der Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches

     hat,

b) eine wahlberechtigte Person, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst

     gewöhnlich aufhält,

c)  eine/ein wahlberechtigte/r Unionsbürgerin/-bürger, die/der nicht der Meldepflicht unterliegt. 

In den Fällen zu a) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, dass sie am Ort der Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat. In den Fällen zu b) hat die betroffene Person in ihrem Antrag in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, dass sie sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens zum 25. Mai 2024 bei o.a. Wahlbehörde zu stellen. Der Antrag muss Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und, sofern vorhanden, die genaue Anschrift der wahlberechtigten Person enthalten. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat (bitte hier Vordruckmuster abfordern und verwenden). Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen; § 53 BbgKWahlV gilt sinngemäß für Hilfeleistung bei der Stimmabgabe.

4. Wahlberechtigte, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wählen kann nur, wer in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 

5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in der Gemeinde Mühlebecker Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag:
6.1. Eine wahlberechtigte Person, die im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist.
6.2. Eine wahlberechtigte Person, die im Wahlberechtigtenverzeichnis nicht eingetragen ist.

a)  wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- (bis zum 19.05.2024) oder Einspruchsfrist (bis zum 24.05.2024) versäumt hat,
b)  ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der unter a) genannten Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist oder
c)  ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wahlberechtigtenverzeichnisses erfahren hat.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, Bürgeramt (Einwohnermeldeamt), Liebenwalder Str. 1 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Antragsteller kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind (Nr. 6.2. a) bis c), können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. 

7. Mit den Wahlscheinen zum Kreistag (gelb) und zur Gemeindevertretungs-/Ortsbeiratswahl (hellgrün) erhält die wahlberechtigte Person

  • drei amtliche Stimmzettel (Kreistag, Gemeindevertretung, Ortsbeirat),
  • einen amtlichen beigen Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahl und einen hellgrauen Stimmzettelumschlag für die Gemeindevertretungs- und Ortsbeiratswahl,
  • einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag für die Kreistags- und einen hellgrünen Wahlbriefumschlag für die Gemeindevertretungs- und Ortsbeiratswahl
  • je ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine/n Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/-in die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln und den jeweils unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig an die

        a.) Wahlbehörde der Gemeinde, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1

            (Kommunalwahl)

       b) Landkreis Oberhavel (Wahlbehörde), Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg  (Kreistagswahl)

absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingehen. Die jeweiligen Adressen sind auf den Wahlbriefumschlägen vermerkt.

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein oder Stimmzettel nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Wahltage, 15.00 Uhr ein neuer Wahlschein oder ein neuer Stimmzettel ausgegeben werden.

Die Wahlbriefe für die Kommunalwahl / Kreistagswahl werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Verwendungsform unentgeltlich befördert.

Mühlenbecker Land, 02.04.2024

gez. Filippo Smaldino

Bürgermeister (Wahlbehörde)

Bekannmachung KommWahl 09.06.2024

BEKANNTMACHUNG

der Wahlleiterin zur Kommunalwahl am 09.06.2024

  1. Am 09.06.2024 finden in der Gemeinde Mühlenbecker Land die Kommunalwahlen (Kreistag Oberhavel,Gemeindevertretung und Ortsbeiräte statt. Gewählt werden kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  2. Das Wahlgebiet der Gemeinde ist in 12 Wahlbezirke mit nachfolgend dargestellten Wahllokalen eingeteilt:

OT Schildow

Wahlbezirk 01:          Kita „An der Heidekrautbahn“ Franz-Schmidt-Str. 10,                   barrierefrei

Wahlbezirk 02:          Kita „Spatzenhaus“, Schillerstr. 25,                                            barrierefrei

Wahlbezirk 03:          Europaschule am Fließ, Franz-Schmidt-Str. 5,                             barrierefrei

Wahlbezirk 04:          Hort „Kinderland“, Franz-Schmidt-Str. 5a,                                  nicht barrierefrei

Wahlbezirk 05:          Restaurant „Kastanienhof“, Schillerstr. 1a,                                 nicht barrierefrei

OT Schönfließ

Wahlbezirk 06:          Kita „Am Schloßpark“, Dorfstr. 1,                                               nicht barrierefrei

Wahlbezirk 07:          Jugendclub Bieselheide, Glienicker Chaussee 5,                           nicht barrierefrei

OT Mühlenbeck

Wahlbezirk 08:          Kita „Koboldhaus“, Liebenwalder Str. 73,                                     nicht barrierefrei

Wahlbezirk 09:          Berufsförderungswerk Haupteingang, Kastanienallee 25,              barrierefrei

Wahlbezirk 10:          Treff Mühlenbeck, Hauptstr. 7,                                                    barrierefrei

OT Zühlsdorf

Wahlbezirk 11:          Mehrzweckraum 1, Dorfstr. 35a,                                                nicht barrierefrei

Wahlbezirk 12:          Kita „Schneckenhaus“, Dorfstr. 7.                                              barrierefrei

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 übersandt werden, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

3. Wahlberechtigte, die keinen Wahlschein besitzen, können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Am Wahltag haben die Wähler/-innen die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Auf Verlangen, insbesondere wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden kann, muss sich der/die Wähler/-in über seine/ihre Person auszuweisen.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

5. Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind oder aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten auf Antrag in der Gemeindeverwaltung, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro  (Einwohnermeldeamt ) einen Wahlschein.

Im Ausnahmefall ist auch am Wahltag bis 15.00 Uhr eine Beantragung möglich.

Wähler/-innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlgebiet der Gemeinde Mühlenbecker Land, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlgebietes oder
  2. durch Briefwahl

teilnehmen.

Die Briefwahlvorstände treten, zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses, ab 15.00 Uhr am Wahltage in den folgenden Briefwahl-Wahlbezirken zusammen:

Wahlbezirk 13: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus II, (Neubau UG3, Liebenwalder Straße 1, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land 

Wahlbezirk 14: Verwaltung Gemeinde Mühlenbecker Land, Haus I, (Rathaus Sitzungssaal), Liebenwalder Straße 1, Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land   

Wahlbezirk 15: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Bauraum), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land

Wahlbezirk 16: Hort „Mühlenbecker Land Kids“ (Cafeteria), Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land 

Wahlbezirk 17: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land 

Wahlbezirk 18: Grundschule Mühlenbeck, Container, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land 

Wahlbezirk 19: Grundschule Mühlenbeck, Haus 2, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land

Wahlbezirk 20: Grundschule Mühlenbeck, Haus 3, Hauptstraße 19, OT Mühlenbeck, 16567 Mühlenbecker Land

Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann sich von der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land die Briefwahlunterlagen  beschaffen, z. B. durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder per Mail. Die Beantragung kann auch persönlich im Bürgeramt, innerhalb der Sprechzeiten vorgenommen werden. Ebenso können Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der Gemeinde Mühlenbecker Land, unter www.g-l-m.de zur digitalen Beantragung nutzen. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Der hellgrüne Wahlbriefumschlag  mit den 2 Stimmzetteln (Gemeindevertretung, Ortsbeirat - im verschlossenen hellgrauen Stimmzettelumschlag) und der unterschriebene Wahlschein, sind so rechtzeitig, der auf dem hellgrünen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuzuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle (Gemeindeverwaltung) abgegeben werden.

Für die Wahl zum Kreistag Oberhavel, ist der Stimmzettel in den cremefarben Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Der unterschriebene Wahlschein ist mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag und dann der, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Wahlbehörde, Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Str. 1 in 16515 Oranienburg) rechtzeitig zuzuleiten.

6. Jede/r wahlberechtigte Bürger/in kann pro Wahl drei Stimmen vergeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitgehalten werden.

Der Stimmzettel enthält für die Wahl des Kreistages, die im jeweiligen Wahlkreis zugelassenen Bewerber/-innen, für die Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte, die im Wahlgebiet Gemeinde Mühlenbecker Land zugelassenen Bewerber/-innen.
Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der/die Wahlberechtigte durch Ankreuzen eindeutig kennzeichnet, welchem/welcher Bewerber/-in die Stimme gelten soll.
Der/die Wahlberechtigte kann drei Stimmen für einen/eine  Bewerber/-in  abgeben,. Diese können aber auch  verschiedenen Bewerbern/Bewerberinnen eines Wahlvorschlages gegeben werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb eines Wahlvorschlages gebunden zu sein. Die Stimmen können auch auf die Bewerber/-innen verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.
Der Stimmzettel muss von dem/der  Wählenden  in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

7. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8. Wahlberechtigte, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis einlegen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie  sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.

Das Wahlberechtigtenverzeichnis kann in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der Sprechzeiten in der Gemeinde Mühlenbecker Land, 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:

Montag                      von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag                von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Wer das Wahlberechtigtenverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 24.05.2024  bei der Wahlleiterin der Gemeinde Mühlenbecker Land Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder mündlich, als Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden.
Soweit die Tatsachen nicht offenkundig sind, müssen die erforderlichen Beweismittel beigebracht werden.

Mühlenbecker Land, den 02.04.2024

gez. A. Müller         

Wahlleiterin

Bekannmtachung Wählerverz EU 09.06.2024

BEKANNTMACHUNG

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024 in der
Gemeinde Mühlenbecker Land

 

1. Das Wählerverzeichnis, zur Wahl des Europäischen Parlaments für die Wahlbezirke der Gemeinde Mühlenbecker Land, wird in der Zeit vom 20.05.2024 - 24.05.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag                von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag              von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag          von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder/jede  Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner/ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine/ein Wahlberechtigte/r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.  

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 um 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Liebenwalder Str. 1, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Landkreis Oberhavel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. Ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r.
5.2. Ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r,

a) wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis. (bei Deutschen gem. § 17 (1) und bei Unionsbürgern gem. § 17a (2) der        Europawahlordnung) bis zum 19.05.2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis            nach § 21 (1)  Europawahlordnung bis zum 24.05.2024 versäumt hat,
b) wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist (bei Deutschen gem. § 17 (1), bei Unionsbürgern gem. § 17a (2) der Europawahlordnung) oder der Einspruchsfrist nach § 21 (1) Europawahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindeverwaltung gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 06.06.2024 bis 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt), Liebenwalder Str. 1 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2, Buchstabe a–c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Antragsteller kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der/die Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen, mit der Anschrift an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine/n Andere/n ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der/die Wähler/-in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ohne besondere Versendungsform, ausschließlich von der Post unentgeltlich befördert.

Mühlenbecker Land, den 02.04.2024

gez. Filippo Smaldino

Bürgermeister (Wahlbehörde)

Zugelassene Wahlvorschläge

für die Kommunalwahl am 09.06.2024 in der Gemeinde Mühlenbecker Land.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2024 durch Beschluss folgende Wahlvorschläge, zur Kommunalwahl am 09.06.2024 zugelassen:


A. Wahl zur Gemeindevertretung Mühlenbecker Land
 

       1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Müller

Mario

Schönfließ

2

Braun

Hans-Jörg

Mühlenbeck

3

Behrendt-Didszun

Katja

Schildow

4

Hentschel

Dennis

Schildow

5

Brietzke

Klaus

Schönfließ

6

Tietze

Heide

Zühlsdorf

7

Gerhardt-Axt

Nicole

Mühlenbeck

8

Tirado Canturiense

Loreen

Mühlenbeck

9

Gieß

David

Schönfließ

10

Birkicht

Ronald

Schönfließ

11

Böhme

Mario

Zühlsdorf

12

Schirmer

Sven

Schildow

13

Heckert

Jens

Zühlsdorf

14

Lüke

Torsten

Schildow

15

Ziekursch

Harald

Schönfließ

 

         2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Brück

Steffen

Mühlenbeck

2

Smaldino

Oya

Zühlsdorf

3

Berschneider

Axel

Mühlenbeck

4

Zanow

Yvonne

Zühlsdorf

5

Smaldino

Detlef

Schildow

6

Gaideck

Silvia

Schildow

7

Leifels

Alexander

Schildow

8

Bernburg

Bonnie

Mühlenbeck

9

Knaak

Reinhard

Schildow

10

Paetz

Anne

Mühlenbeck

11

Bücker

Norbert

Schönfließ

12

Kiesow

Beate

Zühlsdorf

13

Salam

Ayham

Schildow

14

Liekweg

Ursel

Zühlsdorf

15

Kraatz

Norbert

Zühlsdorf

16

Twardy

Kerstin

Schildow

17

Peter

Gerhard

Schildow

18

Wolf

Christopher

Mühlenbeck

19

Weißenborn

Jobst

Mühlenbeck

20

Busch

Hans-Jürgen

Mühlenbeck

21

Witte

Peter

Mühlenbeck

 

        3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Riesenberg

Axel

Schildow

2

Grossmann

Jörg

Mühlenbeck

3

Prause

Yvonne

Zühlsdorf

4

Mertens

Jan

Mühlenbeck

5

Tschirner

Frank

Schildow

 

       4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Henning

Thomas

Zühlsdorf

2

Ohme

Joana

Mühlenbeck

3

Schumann

Patrick

Schildow

4

Wroblewski

Sven

Schildow

5

Kunkel

Peter

Schönfließ

6

Agüeras Gäng

Lucille

Mühlenbeck

7

Haase

Ulrike

Mühlenbeck

8

Kretzschmar

Andreas

Mühlenbeck

9

Tamm

Oliver

Mühlenbeck

10

Seidel

Mike

Schönfließ

11

Bachmann

Nicole

Schildow

12

Zeller

Tim

Zühlsdorf

13

Schumann

Yvonne

Schildow

14

Hantel

Ivo

Schildow

15

Harembski-Henning

Beate

Zühlsdorf

 

        5. Wahlvorschlag - DIE LINKE

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Lackmann

Hartmut

Schildow

2

Rennspieß

Kerstin

Mühlenbeck

3

Rennspieß

Franziska

Mühlenbeck

4

Pump

Thomas

Zühlsdorf

5

Perleberg

Vera

Schildow

6

Hildebrand

Jens

Mühlenbeck

7

Roggmann

Nico

Schildow

8

Ebel

Tilmann

Schildow

9

Ilgner

Wolfgang

Schildow

 

        6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Dr. Jockel

Barbara

Mühlenbeck

2

Berschneider

Jens

Mühlenbeck

3

Liepe

Jana

Zühlsdorf

4

Schwartzer

Claus

Schildow

5

Dörk

Christian

Zühlsdorf

6

Emmerich

Kay

Mühlenbeck

7

Pietermann

Ronny

Mühlenbeck

 

        7. Wahlvorschlag - Freie Demokratische Partei

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Müller-Winkelmann

Inka

Schildow

2

Tiedemann

Ralf

Schildow

3

Seibold

Robert

Schildow

4

Haubold

Frank

Mühlenbeck

5

Trenner

Oliver

Schildow

6

Otté

Dirk-Michael

Schildow

 

        17. Einzelwahlvorschlag Leiste

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ortsteil

1

Leiste

Patrick

Zühlsdorf

 

 

B. Wahl zum Ortsbeirat Mühlenbeck
 

       1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Braun

Hans-Jörg

 

2

Gerhardt-Axt

Nicole

 

3

Iden

Torsten

 

 

       2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Berschneider

Axel

 

2

Brück

Steffen

 

3

Bernburg

Bonnie

 

4

Busch

Hans-Jürgen

 

 

       3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Grossmann

Jörg

 

 

       4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Ohme

Joana

 

2

Tamm

Oliver

 

 

       5. Wahlvorschlag - DIE LINKE 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Rennspieß

Kerstin

 

2

Rennspieß

Franziska

 

3

Hildebrand

Jens

 

 

     6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Berschneider

Jens

 

2

Dr. Jockel

Barbara

 

3

Emmerich

Kay

 

4

Pietermann

Ronny

 

 

       7. Wahlvorschlag - Freie Demokratische Partei

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Haubold

Frank

 

 

 

C. Wahl zum Ortsbeirat Schildow
 

       1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Behrendt-Didszun

Katja

 

2

Hentschel

Dennis

 

3

Schirmer

Sven

 

4

Lüke

Torsten

 

 

       2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Gaideck

Silvia

 

2

Smaldino

Detlef

 

3

Peter

Gerhard

 

 

        3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Riesenberg

Axel

 

 

        4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Lfd. Nr.

 

Name

 

Vorname

 

1

Schumann

Patrick

 

2

Schumann

Yvonne

 

3

Wroblewski

Sven

 

 

       5. Wahlvorschlag - DIE LINKE 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Lackmann

Hartmut

 

2

Roggmann

Nico

 

 

       6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Schwartzer

Claus

 

 

       7. Wahlvorschlag - Freie Demokratische Partei

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Müller-Winkelmann

Inka

 

2

Seibold

Robert

 

3

Otté

Dirk-Michael

 

 

D. Wahl zum Ortsbeirat Schönfließ
 

       1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Müller

Mario

 

2

Birkicht

Ronald

 

3

Gieß

David

 

4

Brietzke

Klaus

 

5

Ziekursch

Harald

 

 

       2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Grimm

Harald

 

2

Bücker

Norbert

 

 

        4. Wahlvorschlag - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Kunkel

Peter

 

2

Seidel

Mike

 

 

E. Wahl zum Ortsbeirat Zühlsdorf
 

       1. Wahlvorschlag - Christlich Demokratische Union Deutschlands 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Tietze

Heide

 

2

Böhme

Mario

 

3

Heckert

Jens

 

 

       2. Wahlvorschlag - Sozialdemokratische Partei Deutschlands 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Zanow

Yvonne

 

2

Kiesow

Beate

 

3

Liekweg

Ursel

 

4

Smaldino

Oya

 

 

        3. Wahlvorschlag - Alternative für Deutschland 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Prause

Yvonne

 

 

        5. Wahlvorschlag - DIE LINKE

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Pump

Thomas

 

 

        6. Wahlvorschlag - Freie Wähler Mühlenbecker Land

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Liepe

Jana

 

2

Dörk

Christian

 

 

       17. Einzelwahlvorschlag Leiste

Lfd. Nr.

Name

Vorname

 

1

Leiste

Patrick

 

 

 

Frühere Wahlergebnisse

Wahl des Landrates für Oberhavel am 28.11.2021

Ergebnisse des 1. Wahlgangs aus dem Mühlenbecker Land:

Daten tabellarisch (PDF)

Daten in Diagrammform (Grafik)

Vergleich Urnen- & Briefwahl (Grafik)


Stichwahl am 12.12.2021:

Daten in Diagramm- & Tabellenform (Grafik)

Vergleich Urnen- & Briefwahl (Grafik)
 

Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021

Wahlbeteiligung im Mühlenbecker Land: 85,2 %
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl2/ergebnisse_gemeinde_120650225225.html

Wahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Mühlenbecker Land am 01.09.2019

Wahlergebnisse mit Stimmverteilung und Prozentzahlen:
www.g-m-l.de/wahlen/BM2019/BM.html

Filippo SmaldinoSPD4.557 Stimmen52,0 %
Mario MüllerCDU4.205 Stimmen48,0 %

Wahlberechtigte: 12.703
Wähler/innen: 9.014
Wahlbeteiligung: 71,0 %
ungütige Stimmen: 251

Der Kandidat Filippo Smaldino erlangte die notwenige Mehrheit und wurde damit zum Bürgermeister gewählt.

Wahl des Brandenburger Landtages am 01.09.2019

Wahlergebnisse aus Oberhavel
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl/ltw2019_ohv_webapp.html

Wahl der Kommunalvertretungen im Mühlenbecker Land am 26.05.2019

In seiner Sitzung am 29. Mai 2019 hat der Wahlvorstand die folgenden Ergebnisse bestätigt:


Gemeindevertretung

Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)

Verteilung der 22 Sitze in der Gemeindevertretung:

ParteiSitzeGewählt wurdenNachrücker
SPD6Smaldino (F.), Liekweg, Grimm, Gaideck, Saro, PeterZanow, Knaak
CDU5Müller, Behrendt-Didszun, Braun, Hentschel, BrietzkeZiekursch, Böhme
Freie Wähler4Haberkern, Berschneider (J.), Liepe, Dr. JockelSchwartzer, Koch
GRÜNE3Henning, Ohme, WegenerKunkel, Schroedter
DIE LINKE2Lackmann, RennspießPump, Tirado Canturiense
FDP1FriedrichMüller-Winkelmann, Tiedemann
AG MüLa1WarmbrunnJankowski (Es.), Leiste
PIRATEN0--


Ortsbeirat Mühlenbeck

Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)

Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Mühlenbeck:

ParteiSitzeGewählt wurdenNachrücker
Freie Wähler2Berschneider (J.), Dr. JockelHaberkern
SPD1Berschneider (A.)Brück
CDU1IdenBraun
DIE LINKE1RennspießTirado Canturiense
AG MüLa0--


Ortsbeirat Schildow

Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)

Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Schildow:

ParteiSitzeGewählt wurdenNachrücker
CDU1Behrendt-DidszunHentschel
SPD1GaideckSmaldino (D.)
Freie Wähler1SchwartzerLukas
GRÜNE1Wegener--
DIE LINKE1LackmannPioch


Ortsbeirat Schönfließ

Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)

Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Schönfließ:

ParteiSitzeGewählt wurdenNachrücker
CDU3Müller, Brietzke, ZiekurschRhodus
SPD1GrimmBücker (N.)
GRÜNE1Kunkel--


Ortsbeirat Zühlsdorf

Wahlergebnisse mit Stimmenverteilung und Prozentzahlen (Download)

Verteilung der 5 Sitze im Ortsbeirat Zühlsdorf:

ParteiSitzeGewählt wurdenNachrücker
AG MüLa1Jankowski (Es.)Leiste
SPD1LiekwegZanow
CDU1BöhmeKleinschmidt
Freie Wähler1Liepe--
DIE LINKE1Pump--

Wahl des Kreistages Oberhavel am 26.05.2019

Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl/kw2019_wk4.htm

Wahl zum Europäischen Parlament am 26.05.2019

Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
Alle Daten: www.oberhavel.de/wahl/ew2019_ohv_webapp.htm

Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24.09.2017

Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land

Datentabelle Endergebnis (Download)

Wahl des Landrates für Oberhavel am 22.02.2015

Ergebnisse aus Oberhavel
alle Daten (Download)

Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
alle Daten (Download)

Wahl des Brandenburger Landtages am 14.09.2014

Ergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
Alle Daten und Tabellen (Download)

Wahl der Kommunalvertretungen im Mühlenbecker Land am 25.05.2014

Der Wahlausschuss ermittelte nach Berichterstattung durch den Wahlleiter in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2014 folgende endgültige Wahlergebnisse:
Alle Daten zu den Wahlen für Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte (Download)

Neue Sitzverteilung Gemeindevertretung

Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22.09.2013

Wahlergebnisse aus dem Mühlenbecker Land
alle Daten zum Download

alle Daten als Diagramm

Wahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Mühlenbecker Land am 11.09.2011

Das Mühlenbecker Land hat mit Filippo Smaldino-Stattaus (SPD) einen neuen Bürgermeister gewählt.

Wahl der Kommunalvertretungen im Mühlenbecker Land am 28.09.2008

Ergebnisse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte
alle Daten als Tabelle

Verteilung der Sitze in der Gemeindevertretung

Wahl des Bürgermeisters für das Mühlenbecker Land am 26.10.2003

Das Mühlenbecker Land hat Klaus Brietzke (CDU) zum ersten Bürgermeister der neu zusammengeschlossenen Gemeinde gewählt.

Wahl der Kommunalvertretungen im Mühlenbecker Land am 26.10.2003

Ergebnisse der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte
alle Daten als Tabelle

Verteilung der Sitze in der Gemeindevertretung