Gemeinde Mühlenbecker Land

Seitenbereiche

Bauen & Wirtschaft
Navigation

Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

Seiteninhalt

Melden Sie bitte den Abgang von Gebäudeteilen!

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer:

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrer Gemeinde bereit.

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/html

Wohngebäude mit > 1.000 m3

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.