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Schiedsstellen haben die Aufgabe, Streitfälle außergerichtlich zu behandeln. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden durch die Gemeindevertretung gewählt. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren können sich die Parteien, wenn es sich um natürliche Personen handelt, vor der Schiedsstelle nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Es kann jedoch ein Beistand zum Schiedstermin mitgebracht werden.
Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat zwei Schiedsstellenbezirke eingerichtet.
Weitergehende Informationen über Schiedsgerichtsverfahren in Brandenburg finden Sie auf der Internet-Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen www.schiedsamt.de
Ab dem 01.01.2021 sind die neuen Schiedsleute, berufen durch das Amtsgericht, in ihrem Amt.
Schiedsstellenbezirk Schildow / Schönfließ
Schiedsfrau: Frau Michaela Görgens, Tel.: 01573 7971424, E-Mail: schiedsleute(@)muehlenbeckerland.de
Stellvertreter: Herr Uwe Doose, Tel.: 0177 2313505
Die Schiedsfrau, Frau Görgens ist telefonisch jeden 1. und 3. Montag im Monat telefonisch zu erreichen.
Die Schiedsverhandlungen finden jeweils, für den Ortsteil Schildow – im Gemeindehaus, Schmalfußstr. 6 und für den Ortsteil Schönfließ - im Gemeindehaus, Am Anger 1 statt.
Schiedsstellenbezirk Mühlenbeck / Zühlsdorf
Schiedsmann: Herr Henry Rostig, Tel.: 0178-2108001, E-Mail: schiedsleute(@)muehlenbeckerland.de
Stellvertreter: Herr Uwe Doose, Tel: 0177 2313505 Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Die Schiedsverhandlungen finden im Mühlentreff, OT Mühlenbeck, Hauptstraße 7 statt.
Vorgehen:
Das Schiedsverfahren ist kostenpflichtig.
Bringen Sie bitte zu Ihrem Termin einen gültigen Personalausweis und den Vorschuss in Höhe von 80,00 € mit. Anträge können auch schriftlich, zur Weiterleitung an die entsprechende Schiedsstelle in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden:
Gemeinde Mühlenbecker Land
Schiedsstelle
OT Mühlenbeck
Liebenwalder Str. 1
16567 Mühlenbecker Land
Bitte beachten Sie, dass Sie den Absender auf dem Brief vermerken, zwecks Zuordnung an die entsprechende Schiedsstelle. In diesen Fällen überweisen Sie bitte den Vorschuss in Höhe von 80,00 € wie folgt:
Für den Schiedsstellenbezirk Schildow / Schönfließ
Gemeinde Mühlenbecker Land
IBAN: DE66 1605 0000 3711 0110 11
BIC: WELADED1PMB
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Für den Schiedsstellenbezirk Mühlenbeck / Zühlsdorf
Gemeinde Mühlenbecker Land
IBAN: DE80 1605 0000 3711 0040 66
BIC: WELADED1PMB
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Ihr Antrag gilt erst mit dem Eingang des Vorschusses als wirksam gestellt.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
Frau A. Müller
Tel. 033056 841 - 60
E-Mail: mueller@ muehlenbecker-land.de
Das Schiedsverfahren ist kostenpflichtig. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen gültigen Personalausweis und den Vorschuss in Höhe von 50 € mit. Ihr Antrag gilt erst mit dem Eingang des Vorschusses als wirksam gestellt. Sollte der Antragsgegner in einer zivilrechtlichen Streitigkeit der Verhandlung unentschuldigt fernbleiben, so trägt dieser die Kosten des Verfahrens.
Anträge können auch schriftlich zur Weiterleitung an die entsprechende Schiedsstelle in der Gemeindeverwaltung eingereicht werden:
In diesem Fall überweisen Sie bitte die 50 € Vorschuss an:
Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung
Angela Müller