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Die Lärmaktionsplanung ist durch eine Richtlinie der Europäischen Union ein vorgeschriebenes Instrument zur Lärmbekämpfung. Sie soll zur Lärm- Vermeidung oder zumindest zur Lärm- Reduzierung beitragen. Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat einen Lärmaktionsplan durch die Ingenieurgesellschaft Hoffmann Leichter aus Berlin erarbeiten lassen.
Der Plan in der Fassung vom 08.01.2020 wurde durch die Gemeindevertretung am 24.02.2020 mit einem Selbstbindungsbeschluss bestätigt. Die Planung dient der Gemeinde jetzt als Handlungsgrundlage für straßenbauliche und verkehrsrechtliche Baumaßnahmen.
Da sich die Rahmenbedingungen, auch in punkto Lärm; zukünftig ändern werden, wird der LAP richtliniengetreu fortgeschrieben. Der Lärmaktionsplan steht zur Ansicht und Download bereit. Zum Öffnen wird der Acrobat Reader benötigt.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
Enrico Neumann