Gemeinde Mühlenbecker Land

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Strassenrechtliche Sondernutzung E-Ladesäulen

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Strassenrechtliche Sondernutzung E-Ladesäulen

Richtlinien für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Gemeindegebiet des Mühlenbecker Land

Bis zu 1 Mio. Ladesäulen soll es laut Plan der Bundesregierung in Deutschland bis 2030 geben. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen müssen auch die Kommunen mitziehen, so auch das Mühlenbecker Land.

Eine recht weit verbreitete Möglichkeit ist es eine Sondernutzung für Stellplätze zum Ausbau für Ladeinfrastruktur einzuführen. Das bedeutet das die Gemeinde Stellplätze an Firmen für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellt und die Firmen dort dann E-Ladesäulen aufstellt zur allgemeinen Nutzung. Dazu muss die Gemeinde über eigene Stellplätze verfügen und eine passende Sondernutzungssatzung haben bzw. eine Richtlinie mit Verweis auf die Sondernutzungssatzung erstellen um die Kriterien für dieses Vorgehen festzulegen. Genau das ist im Mühlenbecker Land passiert. Unsere Klimaschutzmanagerin Frau Broghammer hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 und dem Bauamt eine Richtlinie erstellt, welche dieses Vorhaben regelt. Dazu gehört auch eine Liste mit Standorten an denen die Gemeinde Stellplätze besitzt und man einen Stellplatz zur Sondernutzung freigeben könnte. Bei der Auswahl wurde außerdem darauf geachtet möglichst alle Ortsteile gleichmäßig abzudecken.

 Die Entscheidung die Sondernutzungsrichtlinie einzuführen wurde am 09.10.23 von der Gemeindevertreter Versammlung getroffen und somit kann man sich als Firma ab dem 01.10.24 auf die verfügbaren Stellplätze bewerben.

Bitte wenden Sie sich mit ihren Anfragen ab dem 01.01.24 an Gemeinde(@)muehlenbecker-land.de Betreff: E-Ladesäule

Nachfolgend finden Sie wichtige Dokumente zum Thema als Download Möglichkeit:

- Richtlinie - Erteilung von straßenrechtlichen Sonderernutzungslaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen

- Mögliche Standorte für E-Ladesäulen