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Neuigkeiten zum Wärmeplanungsgesetz

Artikel vom 04.10.2023

© Schmuckfoto Adobe / Stock
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Kaum ein Thema beschäftigt Hausbesitzer zurzeit so sehr wie das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Während die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erstmal nur für Hausbauer eines Neubaus in einem Neubaugebiete interessant ist, betrifft das Wärmeplanungsgesetz sämtliche Hausbesitzer. Zurzeit erreichen das Rathaus zahlreiche Anfragen, was die Kommune in Bezug auf das Wärmeplanungsgesetz vorhat.

Das Gesetz besagt, dass alle Kommunen und Städte ab 10.000 Einwohnern bis 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplan vorlegen müssen, dieser wird Dreh- und Angelpunkt sein für Bestandsbauten. Da wir im Mühlenbecker Land weniger als 100.000 Einwohner haben, müssen wir die kommunale Wärmeplanung bis 2028 vorlegen. In Kraft treten soll das Gesetz am 01.01.2024. Bis jetzt sind allerdings immer noch einige Detailfragen offen.

Zuletzt wurde am 29.09.23 im so genannten ersten Durchgang im Bundesrat über den Gesetzentwurf diskutiert und es wurden zahleiche Änderungsvorschläge formuliert. Die Gemeinde Mühlenbecker Land wird sich natürlich an die Gesetze halten und bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Da zurzeit noch einige Detailfragen offen sind, wartet die Gemeindeverwaltung noch die endgültige Klärung dieser und den finalen Entwurf des Gesetzes ab um dann mit der kommunalen Wärmeplanung beginnen zu können.

Sobald es einen finalen Beschluss gibt, werden die Bürger natürlich über das Vorgehen informiert.