Gemeinde Mühlenbecker Land

Seitenbereiche

Aktuelles & Beteiligung
Navigation

Nachrichten

Seiteninhalt

Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahren "Reaktivierung Heidekrautbahn"

Artikel vom 05.10.2023

© Kurz vor Start des Erörterungstermins
v. li nach re.: Herr Radtke (Anwalt), Herr Schwarzer (Vorsitzender des Heidekrautbahnausschuss), Herr Landmann (zuständige Sachbearbeiter), Herr Smaldino (Bürgermeister)
© Kurz vor Start des Erörterungstermins
v. li nach re.: Herr Radtke (Anwalt), Herr Schwarzer (Vorsitzender des Heidekrautbahnausschuss), Herr Landmann (zuständige Sachbearbeiter), Herr Smaldino (Bürgermeister)

Erörterungstermin - "Reaktivierung Heidekrautbahn"

Am 26.09.2023 trafen sich verschiedene Gruppierungen im Schildower Bürgersaal zu einer nicht öffentlichen Veranstaltung, um unter der Leitung des neutralen Landesamts für Bau und Verkehr gemeinsam das Planfeststellungsverfahren „Reaktivierung Heidekrautbahn“ zu erörtern. Ausgangspunkt war der Antrag der Niederbarnimer Eisenbahn - AG (NEB) als Vorhabenträgerin, an die Anhörungsbehörde. Ziel eines solchen Termins ist es, eine ausgewogene Planung, die die wesentlichen Belange aller Beteiligten berücksichtigt, zu erreichen.

Die Gemeinde war mit dem Anwalt Herrn Radtke (Vertreter der Gemeinde in diesem Planfeststellungsverfahren), dem Bürgermeister Smaldino, Herrn Landmann (Bauamtszuständige für die geplanten Haltepunkte der Heidekrautbahn) und dem Vertreter von Herrn Reibetanz (Firma Gruppe Planwerk GmbH) vertreten.  Die Gemeindeverwaltungsvertreter fokussierten sich an diesem Tag speziell auf vier fachliche Schwerpunkte, die anderen Einwendungen wurden durch die Gemeinde aufrechterhalten:

Folgende Punkte wurden von der Gemeinde für diesen Termin zur Erörterung hervorgehoben:

1.  Baustelleneinrichtung und Bauabstimmung, 2. Bahnübergänge, 3. Bahnhofsvorplätze und  4. Erschütterungs- und Lärmschutz

Der Gemeinde ist es ein Anliegen, dass das Lebens-Umfeld der Einwohner sich aufgrund der Bahnübergänge nicht verschlechtern darf.


Was ist ein Planfeststellungsverfahren eigentlich?

Unter einem Planfeststellungsverfahren versteht man das komplette Genehmigungsverfahren für ein größeres Vorhaben in der Infrastruktur. Viele unterschiedliche Sachverhalte müssen dabei beachtet werden. Die Realisierung der Vorhaben wie in unserem Fall die „Reaktivierung der Heidekrautbahn“ greift in bestehende örtliche Verhältnisse ein. Sachverhalte und Bürgerbelange müssen beachtet werden und oft entstehen große Interessenskonflikte. Wie oben erwähnt stehen an erster Stelle Belange der Bürgerinnen und Bürger, der betroffenen Kommunen oder aber auch der Naturschutz kann eine Rolle spielen. Um all diese vielfältigen Konflikte zu erfassen, zu erörtern und natürlich auch zu bewerten, gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren. Die Anhörungsbehörde vermittelt zwischen den Interessensgruppen, wägt die widerstreitenden Interessen gegeneinander ab und sucht eine Lösung, bei der weder die Beteiligten noch die Betroffenen unverhältnismäßig belastet werden.

Ein solcher Verfahrensablauf auf einen Blick:

1. Einleitung des Anhörungsverfahrens, 2. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (30 Tag), 3. Beteiligung der Betroffenen, 4. Planänderungen möglich, 5.  Erörterungstermin, 6. Planfeststellungsbeschluss, 7. Bestandskräftiger Plan

Warum dauert das alles so lange?

In der Regel rechnet man als Gesamtdauer für ein Planfeststellungsverfahren ein bis drei Jahre! Große Infrastrukturvorhaben bedeuten viele Betroffenheiten und Einwände. Allein durch die Komplexität und die große Menge an Einwendungen und Stellungnahmen benötigt ein Planfeststellungsverfahren, um rechtssicher zu sein und einen Beschluss zum Ziel hat, doch sehr viel Zeit. Bei Planänderungen und vielen Einwänden kann es natürlich erneut zu Verzögerungen kommen. Bei umfangreichen Planänderungen kann es sogar sein, dass nach dem beschriebenen Procedere neu ausgelegt werden muss.

Für uns als Bürger in gewisser Weise oft nicht wirklich nachvollziehbar, warum es gefühlte Ewigkeiten dauert, bis ein Bauvorhaben vollendet ist. Betrachtet man jedoch die notwendigen Schritte des Anhörungsverfahrens ist es durchaus nachvollziehbar, dass schnell ein, zwei oder gar mehr Jahre vergehen, bis Vorhaben umgesetzt werden können.

Ausblick bei unserem Planfeststellungsverfahren:

Voraussichtlich wird es zu Änderungen der Planunterlagen kommen, diese werden noch mal neu ausgelegt mit der Möglichkeit der erneuten Stellungnahme.

Weiterführende Informationen auf folgender Webseite:

https://lbv.brandenburg.de/anhorung-und-planfeststellung-24703.html