Hauptmen�
Navigation
Navigation
- Aktuelles & Beteiligung
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Gemeinde
- Freizeit & Tourismus
- Bauen & Wirtschaft
- Politik & Satzungen
Die Gemeindevertreter vertreten gemäß der Kommunalverfassung Brandenburg die Bürgerschaft. Das Handeln der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürger und die Gesetze bestimmt. Die Gemeindevertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied. Der Bürgermeister ist jedoch kein Gemeindevertreter.
Das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz bestimmt die Anzahl der Gemeindevertreter, die Wahlperiode und das Wahlverfahren. Für die Gemeinde Mühlenbecker Land sind das 22 Gemeindevertreter (10.000 bis 15.000 Einwohner).
Informationen zur jeweils aktuellen Legislaturperiode, der Zusammensetzung/Sitzverteilung und zu den gebildeten Ausschüssen finden Sie unter Politik & Gremien. Hier finden Sie auch den Sitzungskalender, Informationen zu Beschlussvorlagen, Sitzungen und Beschlüssen.
Fachdienst/Zuordnung
Kommunale Angelegenheiten