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Artikel vom 31.01.2025
Wer 1971 oder später geboren wurde, sollte jetzt beim Landkreis einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen. Termine können online vereinbart werden.
Ist Ihre Fahrerlaubnis noch auf rosa Papier gedruckt? Dann gehören Sie zu 18.600 Führerscheininhaberinnen und –inhabern, die ihr Dokument bisher nicht umgetauscht haben.
Die Frist ist aber bereits am 19. Januar abgelaufen. Wer es also noch nicht getan hat, sollte jetzt das fälschungssichere EU-Dokument im Kartenformat beantragen. Ein Termin kann einfach online unter www.oberhavel.de/fahrerlaubnisbehörde vereinbart werden. Sie können den Antrag auch direkt im gemeindlichen Einwohnermeldeamt stellen. Termine vereinbaren Sie bitte unter www.terminland.de/muehlenbecker-land. Vorzulegen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein.
Das neue Dokument wird den Antragstellern dann direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. „Wichtig zu wissen ist, dass die Fahrerlaubnis natürlich unbegrenzt gilt, lediglich das Dokument ist ungültig“, sagt Katja Hermann, Dezernentin für Service, Mobilität und Sicherheit. „Die Fahrerlaubnisbehörde wird keine Zusatzgebühr erheben, weil die Umtauschfrist abgelaufen ist. Wer aber mit einem ungültigen Führerschein von der Polizei angehalten wird, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Zudem akzeptieren Behörden im Ausland die alten rosafarbenen Dokumente häufig nicht.“
Kartenführerscheine müssen erneuert werden
Die Umtauschfrist der nächsten Stufe endet übrigens am 19.01.2026. Betroffen sind die Führerscheine im alten Checkkartenformat. Mehr als 22.400 Dokumente, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, sollten innerhalb der nächsten elf Monate ersetzt werden.
Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt 26,50 Euro, einschließlich des Direktversands durch die Bundesdruckerei sind es 32,82 Euro. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins kann übrigens auch in der zuständigen Meldebehörde gestellt werden. Von dort werden Anträge in die Kreisverwaltung nach Oranienburg geschickt und in der Regel noch am Tag des Posteingangs bearbeitet.
Die Umtauschstufen im Überblick
Papierführerscheine, deren Besitzerin oder Besitzer zwischen 1953 und 1970 geboren wurden, mussten zwischen Januar 2019 und Januar 2024 ins Checkkartenformat umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die 1971 oder später geboren wurden, war eine Frist bis zum 19.01.2025 gesetzt worden. Wer dieses Datum verstreichen ließ, sollte spätestens jetzt einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises vereinbaren. Wer vor 1953 geboren wurde, hat noch bis Januar 2033 Zeit, seine Fahrerlaubnis umzutauschen.
Auch Führerscheine im alten Checkkartenformat, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013, ausgestellt wurden, sind umzutauschen:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein sollte |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 2013 | 19.01.2033 |
Hintergrund
Europaweit gilt: Bis 2033 muss jeder vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerschein in ein neues Exemplar umgetauscht werden. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger werden dann einheitliche, fälschungssichere Dokumente in Kartenform besitzen. In Deutschland sind rund 43 Millionen Papier- und Kartenführerscheine betroffen. Ein Stufenplan sorgt dafür, dass die Aktion geordnet abläuft. So erfolgt der Umtausch der bis 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine nach dem Alter seiner Besitzerinnen und Besitzer, der bis 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.