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Die Friedhöfe der Gemeinde Mühlenbecker Land stehen jedem frei, mindestens aber allen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde waren, ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen oder im Gemeindegebiet verstorben sind.
Beisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen werden auf Antrag und Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung setzt in Absprache mit Bestattern und Angehörigen Ort und Zeit der Beisetzung fest.
Die Gemeinde Mühlenbecker Land bietet zwei Bestattungsformen, die Erdbestattung und die Feuerbestattung (Urnenbeisetzung). Die Gemeinde Mühlenbecker Land bietet keine Seebestattung und keinen Friedhof für Tiere an. Neben sechs kommunalen Friedhöfen gibt es am Summter See noch einen Bestattungswald (FriedWald).
Friedhöfe und Trauerhallen im Mühlenbecker Land:
Ansprechpartner:
Friedhofsverwaltung
Anke Wollanke
Notwendige Unterlagen für eine Bestattung:
Ruhezeiten:
20 Jahre für
25 Jahre für
Weitere Informationen: