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Rathaus-Hotline für Fragen zur Grundsteuer

Artikel vom 10.01.2025

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Ab 13. Januar werden im Mühlenbecker Land die neuen Grundsteuer-Bescheide verschickt. Für Fragen richtet die Verwaltung extra eine Telefon-Hotline ein.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein neues Grundsteuergesetz. Alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer in der Gemeinde Mühlenbecker Land, die bereits einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Oranienburg erhalten haben, bekommen in den kommenden Wochen nun auch einen neuen Grundsteuerbescheid. Die Finanzverwaltung im Rathaus Mühlenbecker Land wird die Briefe ab Montag, 13. Januar, versenden.

Bis zum Erhalt dieses neuen Grundsteuerbescheides sehen Sie bitte von Zahlungen für die Grundsteuer ab. Für 2025 bereits gezahlte Grundsteuern werden zurückerstattet. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.

Hotline: Fragen und Einwände

Die Höhe der neuen Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbescheid. Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid müssen direkt an das Finanzamt in Oranienburg adressiert werden. Wer Einspruch einlegt, muss aktuell mit einer längeren Verzögerung rechnen.

Für weitere Rückfragen zum Grundsteuerbescheid richtet die Finanzverwaltung im Rathaus Mühlenbecker Land extra eine zentrale Info-Hotline ein. Es ist mit hohem Andrang zu rechnen, daher bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Geduld und Verständnis.

Die Telefon-Hotline erreichen Sie ab Montag, 13. Januar 2025, unter der Nummer 033056 841-500 auch außerhalb der regulären Sprechzeiten immer zu folgenden Zeiten:

  • Montag, 9 – 16 Uhr
  • Dienstag, 9 – 18 Uhr
  • Mittwoch, 9 – 16 Uhr
  • Donnerstag, 9 – 16 Uhr
  • Freitag, 9 – 12 Uhr

Hintergrund Grundsteuerreform

2018 stufte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig ein, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und tatsächliche Wertentwicklungen nicht berücksichtigt wurden. Darum bewerten die Finanzämter seither alle Grundstücke in Deutschland neu.

Auch das Finanzamt in Oranienburg hatte für jedes Grundstück in Oberhavel eine Grundsteuererklärung eingefordert. Auf Basis dieser Angaben berechnete das Finanzamt einen neuen Grundsteuerwert und einen neuen Grundsteuermessbetrag und teilte diese den Eigentümern per Bescheid mit. Das neue Berechnungsmodell orientiert sich an aktuellen Wertverhältnissen und soll nicht für höhere Grundsteuereinnahmen, sondern für mehr Gerechtigkeit sorgen. Das bedeutet jedoch auch, dass einige Steuerzahlende nun mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen müssen.

Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer ergibt sich, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Diesen Satz legten unsere Gemeindevertreter im Mühlenbecker Land mit dem Haushalt 2025 auf folgende Werte fest:

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe: 225 v.H.
  • Grundsteuer B für Grundstücke: 170 v.H.

Ausführliche Informationen zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer