Gemeinde Mühlenbecker Land

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Plätze, Parks und Wälder weiter gesperrt

Artikel vom 10.07.2025

(c) stock.adobe
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Im Gemeindegebiet muss weiterhin mit Astbruch gerechnet werden. Es besteht Lebensgefahr! Bitte respektieren Sie die Absperrungen.

Nach den schweren Stürmen, die Ende Juni 2025 auch im Mühlenbecker Land für viele Schäden sorgten, sind zahlreiche Parkbereiche, Baumgruppen und Waldbereiche im Gemeindegebiet weiterhin abgesperrt. Noch immer ist damit zu rechnen, dass Äste nachgeben.

In den mit Absperrband versehenden Bereichen unter Bäumen oder Baumgruppen kann die Standsicherheit der Bäume aktuell nicht garantiert werden. Es besteht Lebensgefahr durch möglicherweise herabfallende Äste.

Aus diesem Grund bittet die Gemeinde Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich darum, die bestehenden Absperrungen zu beachten – und an Ort und Stelle zu belassen!

Betroffen sind unter anderem:

  • zahlreiche Spielplätze im gesamten Gemeindegebiet
  • die kleine Parkanlage am Teich, Dorfplatz Mühlenbeck
  • mehrere Flächen rund um den Kiessee, Mühlenbeck/Schildow
  • die Wanderwege rund um den Summter See
  • das gesamte Areal des Gutsparks Schönfließ
  • sämtliche Waldwanderwege, insbesondere in Zühlsdorf

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Grünordnung sind seit Wochen im Dauereinsatz, um jeden einzelnen Baum zu sichten und die Baumschäden aufzunehmen. Die Abarbeitung der Einsatzstellen erfolgt nach Priorität. Mit der Sicherung beschädigter Bäume und Baumgruppen werden professionelle Firmen beauftragt. Leider dauert das seine Zeit, auch da alle Fachleute zurzeit stark ausgelastet sind.

Akute Gefahrenlagen, wie herabhängende Äste oder umgestürzte Bäume im öffentlichen Raum, melden Sie bitte ausschließlich über die Notrufnummer 112.

Äste und Bäume auf Privatgrundstücken sind durch die jeweiligen Eigentümer bzw. eine von ihnen beauftragte Fachfirma zu beseitigen. Das betrifft auch die Privatwald-Besitzer im Mühlenbecker Land! Hier sind noch viele Waldwege nicht freigeräumt.

Tipp: Dokumentieren Sie die Schäden per Foto, bevor Sie Äste oder ganze Bäume entfernen (lassen), damit Sie später nachweisen können, dass es sich nicht um eine ordnungswidrige Baumfällung handelte!