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Artikel vom 16.10.2024
Vorschul-Eltern aufgepasst: Die Anmeldung für Erstklässler 2025 findet ab 02.12. in Schildow und ab 07.01. in Mühlenbeck statt. Die konkreten Termine finden Sie hier.
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig. Das Schuljahr beginnt in Brandenburg am 8. September 2025. Die Anmeldung erfolgt in der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Grundschule.
Anmeldetermine
Kinder mit Wohnsitz in Schildow melden sich bitte in der Europa-Grundschule Schildow an. Die Termine finden bereits im Dezember, jeweils von 12:30 bis 16:00 Uhr statt.
Kinder mit Wohnsitz in Mühlenbeck, Schönfließ oder Zühlsdorf melden sich bitte in der Käthe-Kollwitz-Grundschule in Mühlenbeck an. Die Termine umfassen jeweils den Zeitraum von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Benötigte Unterlagen:
Sollte es im Notfall nicht möglich sein, diesen Termin wahrzunehmen, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit mit den jeweiligen Schulen einen individuellen Termin zu vereinbaren. Weitere Infos finden Sie unter www.grundschule-mühlenbeck.de (Tel. 033056 / 82 640) bzw. www.eu-schule.net (Tel. 033056 / 74 335). Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die zuständigen Grundschulen bzw. an die Schulverwaltung der Gemeinde unter 033056 / 841-0 (Zentrale).
Hinweise zu Sonderfällen:
Einschulung an eine andere Grundschule
Wenn Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, als die für Sie zuständige, so werden Sie bitte bei BEIDEN Grundschulen vorstellig. Bitte bringen Sie in diesem Fall den dafür vorgesehenen Antrag ausgefüllt zum Anmeldetermin mit.
Umzug bis zum Einschultermin
Eltern, die bis zur Einschulung nach Schildow umziehen werden, weisen dies bitte durch die Kopie eines Mietvertrages oder des Kaufvertrages/Grundbucheintragung nach. Ihr Kind muss zugleich in der für Sie derzeit regulären Schule angemeldet werden. Wichtig ist es, dass Sie in der anderen Schule einen Antrag auf Gastschülerverfahren stellen und diesen in Kopie hierher mitbringen.
Vorzeitige Einschulung
Auf Antrag der Eltern können Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, ebenfalls in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 1. August 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung sind gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes. Bitte bringen Sie in beiden Fällen den dafür vorgesehenen Antrag ausgefüllt zum Anmeldetermin mit.
Möglichkeit der Rückstellung
Voraussetzungen für eine Einschulungsrückstellung sind nachweisliche Entwicklungsverzögerungen sowie die Einwilligung der Eltern. Dafür nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Kita und/oder behandelnden Ärzten. Bitte nehmen Sie den Anmeldetermin trotzdem in der zuständigen Grundschule wahr und bringen den dafür vorgesehenen, ausgefüllten Antrag mit.
Sollte Ihr Kind bereits 2024 zurückgestellt worden sein, müssen Sie diesen Anmeldetermin dennoch erneut wahrnehmen.