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Artikel vom 23.01.2025
Am 23.02. wird ein neuer Bundestag gewählt. Bis 02.02. erhalten Sie Ihre Benachrichtigungskarte. Briefwahl können Sie schon jetzt beantragen!
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hatte im Dezember den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst und einen Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages festgelegt. Der „alte“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen.
Die Wahl findet nun am Sonntag, 23. Februar 2025, von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Dafür sind in der Gemeinde Mühlenbecker Land laut Wählerverzeichnis ca. 12.360 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden zurzeit keine mehr benötigt, da sich bereits ausreichend Bürgerinnen und Bürger bereiterklärt haben. Vielen Dank dafür! Sie werden am Wahltag in zwölf Wahllokalen und fünf Briefwahlbezirken im Einsatz sein. Eine Neuerung gibt es in Schönfließ: An die Stelle des Jugendclubs als Wahllokal im Wahlbezirk 07 tritt nun der Bürgertreff „Bieselheide“, Traubeneichenstr. 66.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 2. Februar 2025 versandt. Dort finden Sie Ihren Wahlbezirk und das für Sie zuständige Wahllokal. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigungskarte sowie Ihren Personalausweis am Wahltag mit. Haben Sie Anfang nächster Woche noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, so wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt, um Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Jetzt Briefwahl beantragen
Mit dem Antrag für die Briefwahl müssen Sie nicht bis zum Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten. Zwar lässt sie dieser Antrag über den QR-Code auf der Benachrichtigungskarte sehr schnell und komfortabel stellen. Doch sie können die Briefwahl auch direkt über folgenden Link www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12065225 oder per E-Mail an ema(@)muehlenbecker-land.de beantragen. Hier sind Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum zu nennen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt allerdings erst, nachdem der Landes- und Bundeswahlausschuss getagt und abschließend über die zugelassenen Parteien und Kandidaten entschieden haben. Erst danach gehen die Stimmzettel in den Druck. Es wird damit gerechnet, dass die Stimmzettel ab der ersten Februar-Woche in der Gemeindeverwaltung vorliegen und dort dann für die Ausgabe und den Versand vorbereitet werden können.
Weitere Infos
Die offizielle „Wahlbekanntmachung“ unserer Wahlbehörde, die „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen“ sowie viele weitere Infos finden Sie unter www.muehlenbecker-land.de > Politik & Satzungen > Wahlen