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Hundehalter aufgepasst

Artikel vom 24.01.2025

©Yaroslav Astakhov/stock.adobe
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Neue Hundehalterverordnung: Spätestens bis 01.02.2025 müssen alle (!) Hunde im Ordnungsamt angemeldet sein – sonst drohen Geldbußen!

Seit Juli 2024 gilt eine neue Hundehalteverordnung in Brandenburg. Sie bestimmt, dass alle Hunde ab dem Alter von acht Wochen verpflichtend mit einem Mikrochip-Transponder gekennzeichnet werden müssen.

Darüber hinaus müssen ab sofort alle Hunde mit Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden! Diese Anmeldung ist kostenpflichtig (15 – 300 € pro Hund).

Anmeldung im Ordnungsamt

Für die Anmeldung bereits in der Gemeinde lebender Hunde galt für Halterinnen und Halter eine Übergangsfrist. Diese läuft nun aus: Ab 1. Februar 2025 sieht das Gesetz bei Missachtung der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht Geldbußen bis zu 10.000 Euro vor.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund in der Gemeinde Mühlenbecker Land zusätzlich steuerlich anzumelden. Die benötigten Formulare finden Sie online unter www.muehlenbecker-land.de > Rathaus & Verwaltung > Formularservice > „Hundeangelegenheiten“

Weitere Neuerungen

Eine weitere Neuerung der Verordnung ist, dass es nun keine „Rasseliste“ und damit keine verbotenen Hunderassen mehr gibt. Stattdessen sind nun vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes.

Häufig gestellte Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Pyrrhus und Frau Erdmannski unter ordnungsamt(@)muehlenbecker-land.de oder telefonisch unter 033056 / 841 -41  oder -49.

Gern lesen Sie zuvor die folgenden häufig gestellten Fragen rund um die neue Hundehalteverordnung: