Gemeinde Mühlenbecker Land

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Fällungen/Fällanträge

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Fällungen/Fällanträge

Bäume ab einem Stammumfang von 80cm müssen nach § 2 Abs. 2 Nr.1 Satzung der Gemeinde Mühlenbecker Land zum Schutz von Bäumen und Sträuchern und zur Festlegung von Nachpflanzungen beim Fachdienst Straßen, Grünordnung beantragt werden. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 130 cm gemessen.

Die Fällungen sind nur außerhalb der Vegetationsperiode zulässig. Die Vegetationsperiode ist vom 1. März bis 30. September und nur in begründeten Fällen wird innerhalb der Vegetationsperiode eine Ausnahmegenehmigung für Baumfällungen in Verbindung mit Bauvorhaben erteilt. Bäume die keiner Fällgenehmigung bedürfen werden in § 2 Abs. 3 geregelt.

Wer geschützte Bäume nach § 2 Abs. 2 fällt, handelt ordnungswidrig und dies kann mit einer Geldbuße von 50.000 Euro geahndet werden.

Fällanträge
Fällanträge werden beim Fachdienst für Umwelt, Planung Tourismus, SG Grünordnung eingereicht. Ein Fällantragsformular finden Sie hier.