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Artikel vom 10.11.2025
Muss ich meinen Hund anmelden, obwohl ich das schon gemacht habe?
Möglicherweise haben Sie Ihren Hund bisher lediglich in der Steuerabteilung angemeldet. Die Steuerabteilung darf aus Datenschutzgründen allerdings keine Daten herausgeben, sofern hierum nicht ausdrücklich gebeten wird. Haben Sie der Weiterleitung nicht zugestimmt, ist die Hundehaltung zusätzlich im Ordnungsamt anzuzeigen. Möglicherweise haben Sie einen „kleinen“ Hund. Vor dem 1. Juli 2024 musste beim Ordnungsamt lediglich die Haltung von Hunden angezeigt werden, deren Schulterhöhe mindestens 40 Zentimeter und/oder deren Gewicht mindestens 20 Kilogramm aufwies. Mit der neuen Verordnung wurde diese sogenannte 20-/40-Regelung aufgehoben. Der Gesetzgeber legt nun das Hauptaugenmerk auf den Hundehalter und nicht mehr auf bestimmte Rassen und oder Eigenschaften von Hunden. Aus diesem Grund muss die Haltung aller Hunde jeglicher Art, Größe und Gewicht zusätzlich zur steuerlichen Erfassung beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Ich habe meinen Hund steuerlich angemeldet und der Weitergabe meiner Daten an das Ordnungsamt zugestimmt. Muss ich meinen Hund dennoch separat beim Ordnungsamt anzeigen?
Sollte das vor dem 1. Juli geschehen sein oder Sie halten einen Hund, der kleiner als 40 Zentimeter ist oder weniger als 20 Kilogramm wiegt, müssen Sie die Haltung Ihres Hundes nun beim Ordnungsamt anzeigen.
Kostet mich die Anzeige der Hundehaltung beim Ordnungsamt Geld?
Am 24. September 2024 hat der Landesgesetzgeber die Anzeige der Haltung eines Hundes überraschend als kostenpflichtige Tarifstelle aufgenommen. Der Minister sieht für die Bearbeitung der Haltungsanzeige einen Rahmen von 15 bis 300 Euro vor, wobei aktuell der Mindestbetrag erhoben wird. Derzeit wird der Verwaltungsaufwand überprüft, was in Zukunft zu höheren Gebühren führen könnte.
Aber ich zahle doch nun schon Steuern für den Hund. Warum muss ich jetzt doppelt zahlen?
Die Erhebung der Hundesteuer gründet auf der Hundesteuersatzung und bezieht sich auf die Hundehaltung. Diese muss jährlich entrichtet werden. Die Kosten für die Entgegennahme und Erfassung der ordnungsrechtlichen Anzeige der Hundehaltung sollen den Verwaltungsaufwand innerhalb des Verwaltungsapparates kompensieren. Je Hund ist einmalig die Gebühr für die Verwaltungsleistung zu zahlen.
Ich war unsicher und habe die Haltung meines Hundes versehentlich doppelt angezeigt. Muss ich nun auch doppelt bezahlen?
Nein. Sollte die Hundehaltung bereits von Ihnen angezeigt worden sein, ist diese in unserer Datenbank hinterlegt. In diesem Fall wird die spätere, zweite Anzeige nicht vermerkt.
Ich erinnere mich nicht mehr, ob ich die Haltung meines Hundes jemals angezeigt habe.
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen, ob Sie aus dem Mühlenbecker Ordnungsamt in der Vergangenheit die Bestätigung über die getätigte Anzeige der Hundehaltung erhalten haben. Alternativ können Sie im Ordnungsamt nachfragen, ob eine Erfassung bereits erfolgte. Das Gleiche gilt auch für die Steuerabteilung.
Was passiert, wenn ich die Haltung meines Hundes nicht anzeige?
Ab dem 01. Februar 2025 gilt das Unterlassen der Hundehaltungsanzeige als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Gemeindeverwaltung nutzt die Frist bis dahin zur regelmäßigen Information aller Hundehalter, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern an das Ordnungsamt Frau Erdmannski & Frau Pyrrhus wenden.