Gemeinde Mühlenbecker Land

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Hinweise des Ordnungsamtes für die Sommer- und Herbstzeit

Artikel vom 12.05.2026

Gemeinsam für ein lebenswertes Mühlenbecker Land: Das Ordnungsamt gibt Hiweise für die Sommer- und Herbstzeit
Gemeinsam für ein lebenswertes Mühlenbecker Land: Das Ordnungsamt gibt Hiweise für die Sommer- und Herbstzeit

Das Ordnungsamt erinnert an geltende Regelungen zur Sauberkeit, Lärmprävention und zum Naturschutz.

In den Sommermonaten verlagert sich das Leben nach draußen. Gartenarbeit, Grillabende und Spaziergänge prägen das Ortsbild. Damit die Lebensqualität in den Ortsteilen gewahrt bleibt, bittet die Gemeinde um Beachtung folgender Punkte:

Sauberkeit von Gehwegen und Straßen

Gemäß der Straßenreinigungssatzung liegt die Verantwortung für saubere Gehwege bei den jeweiligen Anliegern. Besonders nach der Gartenpflege ist darauf zu achten, dass Schnittgut, Erde oder Grasschnitt nicht auf öffentlichen Wegen oder Grünstreifen verbleiben.

Lärmschutz und Ruhezeiten

Ein rücksichtsvolles Miteinander basiert auf der Einhaltung von Ruhezeiten. Gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen Rasenmäher und Häcksler an Werktagen zwischen 07:00 und 20:00 Uhr betrieben werden. Strengere Regeln gelten für lärmintensive Geräte ohne EG-Umweltzeichen (z. B. bestimmte Laubbläser): Diese sind werktags nur von 09:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr zulässig. An Sonn- und Feiertagen gilt grundsätzlich ganztägige Arbeitsruhe. Dies betrifft auch den Einwurf von Altglas, der in den frühen Morgen- und späten Abendstunden vermieden werden sollte.
Für geplante Feiern oder Veranstaltungen im Freien empfiehlt das Ordnungsamt eine frühzeitige Abstimmung mit der Verwaltung, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Brandschutz und öffentlicher Raum

Aufgrund der Waldbrandgefahr ist bei Feuerstellen (bis Waldbrandstufe 2) ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand zwingend einzuhalten. Zudem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Parken auf Grünflächen untersagt ist. Für die bevorstehende Herbstzeit gilt: Sogenannte „Big Bags“, die länger als 24 Stunden auf öffentlichem Straßenland stehen, sind genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Regelungen sind in der Sondernutzungssatzung nachzulesen.

Mensch und Tier in der Natur

Für Hundehalter gilt im Gemeindegebiet ein allgemeines Gebot der Rücksichtnahme. Eine generelle Leinenpflicht besteht nicht, jedoch müssen Tiere so geführt werden, dass keine Gefahr für Dritte besteht. Besondere Beachtung: In sensiblen Bereichen wie dem Sumter See und der Kiesgrube sowie während der aktuellen Brut- und Setzzeit sind Hunde zwingend anzuleinen, um die Wildtiere zu schützen und Erholungssuchende nicht zu stören.

Dialog und Zusammenarbeit

Gerne können Fragen oder Anliegen direkt mit dem Ordnungsamt besprochen werden. Das Ordnungsamt steht zudem bei regelmäßigen Vor-Ort-Terminen für den konstruktiven Austausch und Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Durch ein umsichtiges Verhalten tragen alle dazu bei, dass das Mühlenbecker Land ein sicherer und sauberer Ort zum Wohlfühlen bleibt.

Ihre Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
J. Pyrrhus, (033056 841-41) pyrrhus(@)muehlenbecker-land.de
S. Erdmannski (033056 841-49) erdmannski(@)muehlenbecker-land.de