Gemeinde Mühlenbecker Land

Seitenbereiche

Aktuelles & Beteiligung
Navigation

Nachrichten

Seiteninhalt

Geflügelpest - Stallpflicht in ganz Oberhavel ab sofort

Artikel vom 30.10.2025

Zum Schutz vor der Geflügelpest (Erreger H5N1) muss Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, etc.) im gesamten Landkreis Oberhavel ab sofort in Ställen oder unter schützenden Abdeckungen gehalten werden.
Grund für die Ausweitung der Stallpflicht auf den gesamten Landkreis ist die zunehmende Ausbreitung des Erregers bei Wildvögeln und bereits entdeckte infizierte Geflügelbestände (z. B. in Kremmen). Es soll verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildvögeln oder deren Exkrementen in Kontakt kommt.


Wichtige Schutzmaßnahmen für Halter:
• Futter, Wasser und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich sein.
• Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Kleidung sind erforderlich.
• Geflügelausstellungen und -märkte sind untersagt.


Ansprechpartner und Meldepflichten
• Ein Bürgertelefon für Fragen zur Geflügelpest ist unter 03301 601-6230 eingerichtet.
• Kranke oder tote Tiere im eigenen Bestand sind unverzüglich per E-Mail an Gefluegelpest@oberhavel.de an das Veterinäramt zu melden.
• Tote Wildvögel sollen Bürgerinnen und Bürger unter derselben E-Mail-Adresse melden (mit Fundort-Koordinaten).
• Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Symptome sind z. B. hohes Fieber, Appetitlosigkeit und verringerte Legeleistung bei Hennen.
• Nicht gemeldete Geflügelhaltungen müssen jetzt beim Landkreis angemeldet werden.

Alle Informationen und Formulare finden sich unter www.oberhavel.de/geflügelpest.

Wichtige Kontakte zur Geflügelpest (Oberhavel)
Bürgertelefon für alle Fragen: 03301 601-6230

Meldung von kranken/toten Tieren im eigenen Geflügelbestand: Gefluegelpest@oberhavel.de (Unverzüglich melden!)
Meldung von toten Wildvögeln (durch Bürger): Gefluegelpest@oberhavel.de (Bitte mit Fundort-Koordinaten)