Gemeinde Mühlenbecker Land

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20 Jahre Gemeinde Mühlenbecker Land

Herzlich Willkommen auf unserem Jubiläumsfest „20 Jahre Mühlenbecker Land“ am 10. Juni 2023!

Bitte beachten Sie die nachfolgende Festordnung. Auch wir möchten, genau wie Sie, dass Besucher und Mitwirkende auf unserem Fest nicht zu Schaden kommen.

1.      Sicherheit
Die Besucher des Festes haben sich so zu verhalten, dass Dritte nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Die Nutzung von Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, E-Roller u. ä. Fortbewegungsmitteln ist auf dem Festgelände untersagt. Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen. Gefährliche Gegenstände wie Gas- und Pfeffersprühdosen, Feuerwerkskörper sowie Waffen jeglicher Art (auch Messer) haben auf dem Festgelände nichts zu suchen. Auch das Mitbringen von Glasbehältern und alkoholischen Getränken sowie das Mitführen oder der Konsum von illegalen Drogen sind untersagt. Es gilt das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung.

2.      Sauberkeit
Die Entsorgung von Müll erfolgt bitte ausschließlich über die aufgestellten Müllbehälter. Benutzen Sie zur Verrichtung der Notdurft die dafür bereitgestellten Toiletten.

3.      Werbung & Verkauf
Der Verkauf von Waren, die Verteilung von Werbematerial sowie kommerzielle Werbung sind auf dem Festgelände nur nach Absprache und Genehmigung des Veranstalters gestattet. Das betrifft auch politische Werbung. Das Tragen von Kleidung mit und die Zurschaustellung von verbotenen oder/und verfassungsfeindlichen Symbolen ist auf dem Festgelände untersagt.

4.      Fotos
Während unseres Festes machen beauftragte Fotografen Fotoaufnahmen für die spätere Werbung und Berichterstattung. Mit Betreten des Festgeländes stimmen Sie der späteren Veröffentlichung von Aufnahmen zu, auf denen Sie zu erkennen sind. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte die Fotografen direkt darauf an. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 17 DSGVO ein Widerrufsrecht gegenüber dem Veranstalter. Wenden Sie sich in diesen Fall bitte an die Gemeinde Mühlenbecker Land.

5.      Zustimmung
Anordnungen der Festleitung, der Ordnungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Mit Betreten des Festgeländes wird die Festordnung durch den Besucher anerkannt. Bei Verstoß gegen diese Festordnung kann durch die Marktleitung, die Ordnungs- und Sicherheitskräfte ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Bei Fragen oder Sorgen wenden Sie sich gern an die Festleitung, die Ordnungs- und Sicherheitskräfte oder an unseren zentralen Informationsstand.

Wir wünschen Ihnen ganz viel Spaß auf unserem Jubiläumsfest!

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