Hauptmen�
Navigation
Navigation
- Aktuelles & Beteiligung
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Gemeinde
- Freizeit & Tourismus
- Bauen & Wirtschaft
- Politik & Satzungen
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen, ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Verfügung zu stellen (äußere Schulangelegenheiten).
Für die inneren Schulangelegenheiten (Lehrpläne, Lehrpersonal, Unterrichtsgestaltung) ist der Schulträger nicht zuständig (Staatliches Schulamt Perleberg bzw. MBJS).
Fachdienst/Zuordnung
Kita -und Schulangelegenheiten
Ähnliche Stichwörter
Aufgaben des Schulträgers
Schulen
Grundschulen
Schulbezirke