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Das Erbbaurecht (veraltet auch Erbpacht -umgangssprachlich-) ist - aus der Sicht des Erbbauberechtigten - das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grundstücks eines fremden Eigentümers ein Bauwerk zu besitzen. In der Praxis wird das Erbbaurecht als Instrument im städtischen Siedlungsbau eingesetzt. Der Eigentümer von Grund und Boden schafft Bauplätze durch Einräumung von Erbbaurechten. Dadurch wird dem Bauwilligen erspart, den Bauplatz kaufen zu müssen.
Auf diese Weise kommen auch finanzschwächere Haushalte zu einem Eigenheim. Mit dem Erbbaurecht ist keine Bodenspekulation möglich, da der Erbbaurechtsnehmer vertraglich zur Bebauung verpflichtet ist.
Fachdienst/Zuordnung
Liegenschaften