Gemeinde Mühlenbecker Land

Seitenbereiche

Rathaus & Verwaltung
Navigation

Finderlohn

Seiteninhalt

Finderlohn

Fundsachen sollten unverzüglich nach Auffinden, zu den Sprechzeiten im Bürgerbüro der Gemeinde Mühlenbecker Land angezeigt und vorerst mitgebracht werden.

Der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sie aber registrieren lassen.

Fundsachen werden im Einwohnermeldeamt/Fundbüro registriert, aufbewahrt und nach
6 Monaten an den Finder gegen Entrichtung einer Aufbewahrungsgebühr herausgegeben.

Hat der Finder kein Interesse an der Sache, geht sie eventuell später in die Versteigerung.

Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz - den der Verlierer zu zahlen hat.

Finderlohn lt. BGB:

  • bis 500,00 € = 5%
  • ab 500,00 €  = 3 %

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren
Für die Anzeige eines Fundes entstehen dem Finder keinerlei Gebühren!

Fachdienst/Zuordnung
Ordnung, Bürgerservice