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Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Prüfungen, Ausstellung und Verlängerung erfolgt in Zuständigkeit des Landkreises Oberhavel.
Fachdienst/Zuordnung
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Tel: 03301 601 - 0
Fax: 03301 601 - 111
Tel. 03301 601 - 245
www.landkreis-oberhavel.de