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Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Den Antrag dazu stellen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Bevor Sie das Einwohnermeldeamt zur Beantragung aufsuchen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen eine "Belegart" vorgegeben wurde. Folgende Belegarten sind möglich:
Dies bedeutet, dass Ihnen das beantragte Führungszeugnis (erstellt durch den Bundesgerichtshof) direkt nach Hause gesandt wird.
Dies bedeutet, dass das beantragte Führungszeugnis (erstellt durch den Bundesgerichtshof) direkt an die durch Sie angegebene Behörde gesandt wird.
Ist Ihnen die Belegart "0" vorgeschrieben worden, z.B. durch das Straßenverkehrsamt, Kreiswehrersatzamt oder dergleichen, achten Sie bitte bei der Beantragung darauf, dass Sie der Mitarbeiterin des Meldeamtes das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck zur Eintragung auf dem Antrag zur Erteilung eines Führungszeugnisses ansagen.
Benötigte Unterlagen
Gebühren
13,00 €
Fachdienst/Zuordnung
Einwohnermeldeamt